Begriff: Balustrade im Bauwesen:

BauFachForum Wilfried Berger, Baulexikon Baubegriffe, die Ihr wissen solltet.
Herkunft vom Begriff:
Der Begriff Balustrade kommt vom französischen Wort Balustrade um Bezeichnungen senkrechte Zierwerke an Bauteilen. Die Gesamtheit bildet dann die Balustrade. Hauptsächlich ist dieser Begriff aus alten Bautechniken der Antiken Zeit bekannt. Daher sind Ableitungen aus anderen Sprachen bereits frühzeitlich bekannt gewesen. Als Beispiel: Aus dem alt italienischen balaustrata, aus dem altgriechischen βαλαύστιον / balaustion. Somit sind Balustraden bereits aus der historischen Bauwelt gebräuchliche Begriffe.

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Visuelle Bedeutung:
Eine Balustrade ist meist die glockenförmige Blütenform des Granatapfelbaums. Auch, wenn sie in kantige Formen gebildet ist, ist der Granatapfel das Vorbild.

Verwendung:
Da die Balustraden von einer horizontalen Abdeckung eingebunden sind, ist Ihre Verwendung hauptsächlich an Brüstung oder Geländer an Treppen, Terrassen, Fensterbrüstungen und Balkonen bekannt.

Materialien:
Meist finden wir Balustraden aus Kalkstein oder Naturstein. Aus neuester Zeit auch aus Beton. Im Bayerischen Raum und in den Alpenregionen werden auch aus dem Baumaterial Holz Balustraden hergestellt.

Der Aufbau:
Balustraden oder auch Dockenbrüstung genannt, sind nebeneinanderstehende profilierte Säulen. Die Säulen selber nennt man Baluster oder Docke. Dazu gehören zur Konstruktion Untergurt, Obergurt, Handlauf und Postamenten.

Balustraden im Holzbau:
Verwendet werden Balustraden für Treppengeländer, Balkongeländer, Fensterabsturz-Brüstungen und sonstigen Absturzgeländer.
Hauptsächlich finden wir Balustraden-Geländer aus Holz im bayrischen Bereich. Dabei kommen oftmals gedrechselte Docken aus Holz zum Einsatz. Teilweise auch geschnitzte im Zopfmuster gewendelte Docken.
Somit stellt der Balkon einmal ein statisches Gerippe dar du zum anderen kragt er aus der Bausubstanz aus.

Absturzsicherung:
Der Gesetzgeber gibt mit den Landesbauordnungen vor, wie Balkone gebaut werden müssen. Dazu gibt es auch klare Vorschriften bezüglich der Absturzsicherung.
Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass bei einer Absturzhöhe von einem Meter eine Absturzsicherung benötigt wird.
Die Höhe des Geländers muß dabei mindesten 900 mm hoch sein. Wenn die Absturzhöhe dann über 12 Meter beträgt, muss die Absturzsicherung 110 mm Höhe betragen.
Daher wird von Gesetzgeber heraus bereits vorgegeben, wie eine Balustrade von den Abmessungen auszusehen hat.

Bäuerliche Architektur:
Aus ihr wurden Begriffe aus dem bäuerlichen Heimstil gegründet. Süddeutsch und aus dem Österreichischen bedeutet Balkon Schrot. Auch der Zierschrot aus dem Blockhausbau ist als alter Begriff gängig. Der Gangel bezeichnet dabei meist der Balkon am Giebel. Gebräuchlich sind auch die Begriffe Giebellaube und Seitenlaube.
Der Balkon im bäuerlichen Landleben diente meist nicht dem Vergnügen und dem Sonnen und Ausruhen, sondern vielmehr um vielerlei Dinge zu trocknen. Unter anderem auch um Getreide, Maiskolben, Früchte und Lebensmittel zu trocknen und zu darren. Meist waren dazu die Traufschrote und Giebelschrote für diese Arbeiten die richtigen Standorte. Denn diese waren meist östlich und südlich ausgerichtet. Auch sind an Bauernhöfe meist dreiseitige Balkone üblich. Lediglich im Norden sind keine Balkone architektonisch angelegt.
Daher sind gerade Balustraden für solche Bauernhäuser üblich gewesen und sind dies auch heute noch.




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