Öffnungsbegrenzer ift Richtlinie FE 18/1 Absturzsicherung

2.1.2 Die Legende zum Öffnungsbegrenzer:
Normativ gehört der Öffnungsbegrenzer in die europäische Norm DIN EN 13126-5 für Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Anforderungen und Prüfverfahren für Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern.  Beschrieben wird dort zwar nur das Prüfverfahren für Öffnungsbegrenzer und gilt dort in der Zitatstelle nicht gegen die Sicherung gegen Absturz.

ift-Richtlinie FE-18/1:
Sie wurde gerade deshalb ins Leben gerufen um gerade diese Lücke zwischen Beschlagbauteil und Absturzsicherung zu schließen.

Die Zielsetzung dabei ist, auch bei Absturzsicherungen Fensterflügel zu planen und konzipieren um auch eine Lüftungsmöglichkeit im Lüftungskonzept sicher zu stellen. Das ist hauptsächlich bei Altbausanierungen der Fall, wo Zwangslüftungen nicht mehr nachgerüstet werden können.  

Allerdings nur mit einer funktionierenden Begrenzungsgröße um den Absturz zu sichern. Was jetzt mit der ift-Richtlinie FE-18/1 über die Begrenzungsfunktion der DIN EN 13126-5 hinaus geht.