Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3  

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3:
Brandschutz und Fluchtwege, ein Thema das oft verwechselt wird:
Das Hauptproblem in Deutschland mit dem Brandschutz ist, dass die Fluchtwege im Brandschutz nicht in einer explizierten Norm oder DIN ausgeschrieben sind. Vielmehr werden hierzu mehrere DIN- und normative Grundlagen benötigt um die Rechtssicherheit auf unserer Baustelle zu bekommen. 
Darunter müssen wir aus gesetzliche Vorschriften, technischen Regeln und verschiedenen Normen, die unterschiedliche Aspekte abdecken einbeziehen und Zusammenführung. In der deutschen Normenwelt müssen wir Baumeister diese Zusammenführung selber eigenständig vornehmen. Aus der europäischen Normenwelt werden diese Zusammenführungen in der DIN ISO 23601 und die ASR A2.3 als Regelwerke bindend zusammengeführt.
Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3:
Brandschutz und Fluchtwege, ein Thema das oft verwechselt wird:
Das Hauptproblem in Deutschland mit dem Brandschutz ist, dass die Fluchtwege im Brandschutz nicht in einer explizierten Norm oder DIN ausgeschrieben sind. Vielmehr werden hierzu mehrere DIN- und normative Grundlagen benötigt um die Rechtssicherheit auf unserer Baustelle zu bekommen.
Darunter müssen wir aus gesetzliche Vorschriften, technischen Regeln und verschiedenen Normen, die unterschiedliche Aspekte abdecken einbeziehen und Zusammenführung. In der deutschen Normenwelt müssen wir Baumeister diese Zusammenführung selber eigenständig vornehmen. Aus der europäischen Normenwelt werden diese Zusammenführungen in der DIN ISO 23601 und die ASR A2.3 als Regelwerke bindend zusammengeführt.  

Warum gibt es diese Seite?
Diese Seite entstand aus einem realen Gutachten, das der Sachverständige vom BauFachForum gefertigt hat und die Mandantin durch die gesamten Prozesse geführt hat. Im Verfahren des sogenannten selbstständigen Beweisverfahren trat letztendlich die Frage in der zweigeschossigen Wohnung auf, inwieweit diese in jedem Stockwerk über zwei Fluchtwege verfügt.
Grundlegend müssen wir hier erkennen, dass der Gesetzgeber mit entsprechenden Urteilen, die Ihr hier alle findet, klare Grundlagen schafft. Wenn eine Wohneinheit mit Aufenthaltsräumen nicht für jedes Stockwerk über den sogenannten 1. Fluchtweg und den sogenannten zweiten Fluchtweg verfügt, darf die Wohneinheit nicht bewohnt werden.
Der vorliegende Fall:
Der vorliegende Streitfall ging darüber, daß für diese Wohnung mit Stand 2019 mit ca. 6.000.-€ pro Quadratmeter Wohnfläche ein Kaufvertrag gefertigt wurde. Nachdem der Sachverständige Berger, in Folge SVB sein Gutachten wie auch eine Wohnflächenberechnung nach dem Bezug gefertigt hatte, gab es erhebliche Zweifel an diesen beiden Wohneinheiten. Das Objekt der WEG selber ist in einer schwierig, hanglagig gelegenen Gelände mit 6 Wohneinheiten für den Brandschutz sehr Ausgesetz entstanden. Sodass hier expliziert in Frage steht, ob in dieser WEG-Einheit überhaupt Fluchtwege existent sind.
Der Streit ging dann darum, ob die im OG befindliche Wohneinheit mit Aufenthaltsräumen überhaupt vom Generalunternehmer als Wohnfläche hätte verkauft werden dürfen. Der Gerichtssachverständige erkannte die vom SVB vorgetragenen Probleme, dass diese beiden Fluchtwege aus der Planung heraus wohl da sind, nicht aber den Grundlagen der Baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Im Gerichtsgutachten stand dann zum Entsetzen des SVB und seiner Mandantin und deren Rechtsbeistand, dass diese Fluchtwege wohl nicht vorhanden seien, allerdings eine Rettung mit einem Feuerwehrfahrzeug mit Drehleiter möglich wäre und an den Balkon als Fluchtweg angeleitert werden könne. Und hier hat sich der Gerichtssachverständige gewaltig geirrt. Mit Anfechtung des Gutachtens wurde daraufhin auf die Ausführungen des SVB ein ausgesprochener Brandschutz-Sachverständige mit einbezogen. Lest hier die gesamte Geschichte dieses Gutachten mit allen normativen Bewertungen vom SVB und den Ausführungen des Gerichtssachverständigen.        

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder kann ein Gerichtssachverständiger auch irren?

Link zum Inhaltsverzeichnis

Was ist Gendern?
Gendern soll eine geschlechtergerechte Sprache darstellen. Dabei sollen die Geschlechter in der Kommunikation auch sichtbar und gleichberechtigt angezeigt werden. Dazu verlangen kluge Politiker, dass die Texte mit (*), (:), (_) und im Textverlauf dann „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ vorgetragen.

Im BauFachForum wird nicht gegendert!!!
Es müssen schon sehr bescheidene Menschen in Ihrer Wertigkeit sein, die wissenschaftliche Texte, die eh schwer verständlich sind jetzt auch noch mit einem Hokos Pokos zu versehen. Oder sind diese wenigen Menschen schon Geltungskranke mit Mach um Menschen den Zugang zu schweren Texten zu verbauen!!! Der Architekt, Bauleiter, Bauherr, ist geschlechtslos in den Texten des BauFachForums, genau gleich wie der Herr oder Frau Beton oder Stein!!!

Gesetze und normative Grundlagen

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder wer bestimmt eigentlich einen Fluchtweg?

Das Stoßgebet eines städtischen Mitarbeiters:
Schütz uns vor Rheuma, Grippe, Gicht und vor der Kommunalaufsicht!
Zitat: Manfred Rommel in seinen vielen geistreichen und humorvollen Reden, die er oft bei verschiedenen Anlässen als Oberbürgermeister von Stuttgart von 1974-1996 vom Stapel gelassen hat.

Ob das Ganze nur Sarkasmus war oder ob die städtischen Beamten durch die Kommunalaufsicht nicht mehr bereit sind Ihre eigenen Verantwortungen zu tragen dürfte heute die Realität eines jeden Bauantrag und Baugenehmigung sein.
Zitat: Wilfried Berger, Begründer vom BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger  

Gesetze und normative Grundlagen:
Um welche gesetzlichen und normativen Grundlagen geht es in diesem Fall?
Und schon sind wir wieder einmal mehr wie hier im BauFachForum vorgetragen um entscheidende Bauirrtümer. 
Der Brandschutz und allem voran die Fluchtwege auf unseren Baustellen ist keine gesetzliche Grundlage, die normativ umgesetzt werden muss. Der Brandschutz im Wohnbaurecht ist wohl eine gesetzliche Vorgabe. Allerdings müssen wir dabei unter den Vorgaben der Zitatstellen und den Behördenstellen unterscheiden. Aber, lasst uns, damit wir das verstehen können erst mal ganz von vorne beginnen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Beginnend müssen wir mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder kurz GG. Dort ist der Schutz des Lebens und der Menschen geregelt. Nicht aber, die Rettung der Menschen im Brandfall. Diese Grundlage leitet sich lediglich aus den entsprechenden Grundgesetz-Zitate ab. 
Wobei der Gesetzgeber im Brandschutz in der Folge nicht nur die Rettung von Menschen vorsieht, sondern auch expliziert von Tieren.
Also, das Grundgesetz lediglich die menschenrechtlichen Grundlagen auf das Recht auf Leben regelt. Daher dort auch keine technischen Grundlagen oder bauliche Details enthalten sind.
Somit der Brandschutz sich indirekt schon vom GG ableitet. Wird dann aber auf untergeordnete Ebenen gesetzlich weiterverwiesen. 
1. Die verfassungsrechtliche Basis des Grundgesetz:
Das Grundgesetz ist nur die Basis des Brandschutzes und legt die minimalsten Bedingungen auf das Recht auf Leben dar. Dazu die Nachfolgenden GG-Artikel.
Art. 2 Abs. 2 GG zum Thema Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: In diesem GG-Artikel verpflichtet sich der deutsche Staat, seine Schutzpflicht gegenüber dem deutschen Staates selber und seinen Bürgern, Gesetze zu erlassen, die Menschen vor Gefahren wie Bränden schützen.
Art. 14 GG Eigentumsgarantie: 
Hier legt das GG fest, dass der, der Besitz und Eigentum hat dem Eigentum gegenüber verpflichtet ist. Das heißt, dass der, der beispielsweise ein Haus baut, dieses nur so bauen kann, dass es zum Wohle der Allgemeinheit dient. Daraus resultiert, dass der deutsche Staat beispielsweise die Bauherrschaft zwingen kann, an Ihrem Bau entsprechende Vorgaben einzuhalten. Beispielsweise nicht brennbare Materialien oder Brandschutzwände zu bauen. Dazu zählen beispielsweise auch Brandschutz Riegel und Brandschutzabschottungen gegenüber des Nachbargebäudes. Aus der Bauwelt kennen wir das als Brandschutzgiebel bei den Dächern beispielsweise. Damit schrägt die sicherlich beste Grundgesetzverfassung der Welt seine Bürger ganz wesentlich im Freiheitsrecht ein, um gegenüber anderen keine Schäden zu produzieren. 
2. Die tatsächliche gesetzliche Regelung im Brandschutz:
Der deutsche Staat hat diese gesetzlichen Vorgaben den Bundesländern übertragen. Diese fertigen dabei ihre für jedes Bundesland eigene Landesbauordnung oder Kurz LBO BW beispielsweise für das Land Baden-Württemberg. 
Diese Regelung leitet sich davon ab, dass das Baurecht im Länderrecht und nicht dem Bundesrecht unterstellt ist. Die Länder haben hier ihre Planungshoheit und somit auch die Hoheit die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen. 
Die Landesbauordnungen oder kurz LBO: 
Jetzt sind wir in der ersten Verweisung aus dem GG angelangt. Also, wird dort die Baufreiheit und die Menschenrechtsfreiheit durch die Gesetzgebung gegenüber der Bürger im Bauwesen direkt eingeschränkt. Hier werden bei den sogenannten Baugenehmigungen, ohne denen wir kein Gebäude erstellen dürfen, beispielsweise mit den Feuerwiderstandsklassen von Wänden in bestimmten Bereichen, wie auch hier im Fluchtweg eingeschränkt. 
Damit jetzt unter den 16 Bundesländern im eigenen Verbund des Bundes selber keine erheblichen Unterschiede entstehen, wurde die Musterbauordnung oder kurz MBO eingerichtet. In dieser werden den Ländern Mustervorgaben der Gesetzestexte vorgegeben. Die Schutzziele werden dort im § 14 MBO vorgetragen.
Die zentralen Schutzziele sind dabei Brandausbreitung verhindern, Rettung ermöglichen und wirksame Löscharbeiten sicherstellen.
Begriffe zum Thema Fluchtwege: 
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Notausgang Schild, Rettungsplan, Rettungspläne, Notwendige Flure, Rettungszeichen, erster Rettungsweg, zweiter Rettungsweg, Fluchtwegplan, Feuerwehrlaufkarte, Baulexikon Wilfried Berger. 
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum. 
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Gesetze und normative Grundlagen:
Um welche gesetzlichen und normativen Grundlagen geht es in diesem Fall?
Und schon sind wir wieder einmal mehr wie hier im BauFachForum vorgetragen um entscheidende Bauirrtümer.
Der Brandschutz und allem voran die Fluchtwege auf unseren Baustellen ist keine gesetzliche Grundlage, die normativ umgesetzt werden muss. Der Brandschutz im Wohnbaurecht ist wohl eine gesetzliche Vorgabe. Allerdings müssen wir dabei unter den Vorgaben der Zitatstellen und den Behördenstellen unterscheiden. Aber, lasst uns, damit wir das verstehen können erst mal ganz von vorne beginnen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Beginnend müssen wir mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder kurz GG. Dort ist der Schutz des Lebens und der Menschen geregelt. Nicht aber, die Rettung der Menschen im Brandfall. Diese Grundlage leitet sich lediglich aus den entsprechenden Grundgesetz-Zitate ab.
Wobei der Gesetzgeber im Brandschutz in der Folge nicht nur die Rettung von Menschen vorsieht, sondern auch expliziert von Tieren.
Also, das Grundgesetz lediglich die menschenrechtlichen Grundlagen auf das Recht auf Leben regelt. Daher dort auch keine technischen Grundlagen oder bauliche Details enthalten sind.
Somit der Brandschutz sich indirekt schon vom GG ableitet. Wird dann aber auf untergeordnete Ebenen gesetzlich weiterverwiesen.
1. Die verfassungsrechtliche Basis des Grundgesetz:
Das Grundgesetz ist nur die Basis des Brandschutzes und legt die minimalsten Bedingungen auf das Recht auf Leben dar. Dazu die Nachfolgenden GG-Artikel.
Art. 2 Abs. 2 GG zum Thema Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: In diesem GG-Artikel verpflichtet sich der deutsche Staat, seine Schutzpflicht gegenüber dem deutschen Staates selber und seinen Bürgern, Gesetze zu erlassen, die Menschen vor Gefahren wie Bränden schützen.
Art. 14 GG Eigentumsgarantie:
Hier legt das GG fest, dass der, der Besitz und Eigentum hat dem Eigentum gegenüber verpflichtet ist. Das heißt, dass der, der beispielsweise ein Haus baut, dieses nur so bauen kann, dass es zum Wohle der Allgemeinheit dient. Daraus resultiert, dass der deutsche Staat beispielsweise die Bauherrschaft zwingen kann, an Ihrem Bau entsprechende Vorgaben einzuhalten. Beispielsweise nicht brennbare Materialien oder Brandschutzwände zu bauen. Dazu zählen beispielsweise auch Brandschutz Riegel und Brandschutzabschottungen gegenüber des Nachbargebäudes. Aus der Bauwelt kennen wir das als Brandschutzgiebel bei den Dächern beispielsweise. Damit schrägt die sicherlich beste Grundgesetzverfassung der Welt seine Bürger ganz wesentlich im Freiheitsrecht ein, um gegenüber anderen keine Schäden zu produzieren.
2. Die tatsächliche gesetzliche Regelung im Brandschutz:
Der deutsche Staat hat diese gesetzlichen Vorgaben den Bundesländern übertragen. Diese fertigen dabei ihre für jedes Bundesland eigene Landesbauordnung oder Kurz LBO BW beispielsweise für das Land Baden-Württemberg.
Diese Regelung leitet sich davon ab, dass das Baurecht im Länderrecht und nicht dem Bundesrecht unterstellt ist. Die Länder haben hier ihre Planungshoheit und somit auch die Hoheit die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen.
Die Landesbauordnungen oder kurz LBO:
Jetzt sind wir in der ersten Verweisung aus dem GG angelangt. Also, wird dort die Baufreiheit und die Menschenrechtsfreiheit durch die Gesetzgebung gegenüber der Bürger im Bauwesen direkt eingeschränkt. Hier werden bei den sogenannten Baugenehmigungen, ohne denen wir kein Gebäude erstellen dürfen, beispielsweise mit den Feuerwiderstandsklassen von Wänden in bestimmten Bereichen, wie auch hier im Fluchtweg eingeschränkt.
Damit jetzt unter den 16 Bundesländern im eigenen Verbund des Bundes selber keine erheblichen Unterschiede entstehen, wurde die Musterbauordnung oder kurz MBO eingerichtet. In dieser werden den Ländern Mustervorgaben der Gesetzestexte vorgegeben. Die Schutzziele werden dort im § 14 MBO vorgetragen.
Die zentralen Schutzziele sind dabei Brandausbreitung verhindern, Rettung ermöglichen und wirksame Löscharbeiten sicherstellen.
Begriffe zum Thema Fluchtwege:
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Notausgang Schild, Rettungsplan, Rettungspläne, Notwendige Flure, Rettungszeichen, erster Rettungsweg, zweiter Rettungsweg, Fluchtwegplan, Feuerwehrlaufkarte, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     

Wer muss gerettet werden?

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder welche Schutzziele haben wir?     

Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3.
Thema: Schutzziele der Fluchtwege:
Im deutschen Baurecht, sind die Schutzziele des Brandschutz in der Rettung von Leben, nicht nur auf Menschen ausgerichtet. Hierbei ist immer noch bis 2025 verankert, dass die Rettung eines Tierlebens mit dem eines Menschen gleichgestellt ist. Was dann allerdings unsere Rettungsgrundlagen erheblich verschärfen. Das heißt, dass wir in jedem Stockwerk, bei dem Menschen und Tiere leben immer ein ersten und einen zweiten Rettungsweg benötigt wird. Sind diese beiden Rettungswege pro Stockwerk nicht vorhanden, lässt das Baurecht nicht zu, dass auf diesen Stockwerken Menschen und Tiere leben und wohnen dürfen! Damit müssen die Rettungswege so ausgerichtet sein, dass einmal jeder behinderte Mensch über diesen gerettet werden kann, wie auch jeder behinderte oder gesunde Hund beispielsweise mit einem Gewicht von 60 kg. Seit gespannt auf den nächsten Teil.  
Begriffe zum Thema Fluchtwege Brandschutz: 
BauFachForum die Seite des Bauens, Fluchtwege Brandschutz, Notausgang Schilder, Rettungsplan, Rettungspläne, Rettungszeichen, Notwendige Flure, Fluchtwegplan, Zweiter Rettungsweg, Erster Rettungsweg, Feuerwehrlaufkarte, Kennzeichnung, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de

Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3.
Thema: Schutzziele der Fluchtwege:
Im deutschen Baurecht, sind die Schutzziele des Brandschutz in der Rettung von Leben, nicht nur auf Menschen ausgerichtet. Hierbei ist immer noch bis 2025 verankert, dass die Rettung eines Tierlebens mit dem eines Menschen gleichgestellt ist. Was dann allerdings unsere Rettungsgrundlagen erheblich verschärfen. Das heißt, dass wir in jedem Stockwerk, bei dem Menschen und Tiere leben immer ein ersten und einen zweiten Rettungsweg benötigt wird. Sind diese beiden Rettungswege pro Stockwerk nicht vorhanden, lässt das Baurecht nicht zu, dass auf diesen Stockwerken Menschen und Tiere leben und wohnen dürfen! Damit müssen die Rettungswege so ausgerichtet sein, dass einmal jeder behinderte Mensch über diesen gerettet werden kann, wie auch jeder behinderte oder gesunde Hund beispielsweise mit einem Gewicht von 60 kg. Seit gespannt auf den nächsten Teil.
Begriffe zum Thema Fluchtwege Brandschutz:
BauFachForum die Seite des Bauens, Fluchtwege Brandschutz, Notausgang Schilder, Rettungsplan, Rettungspläne, Rettungszeichen, Notwendige Flure, Fluchtwegplan, Zweiter Rettungsweg, Erster Rettungsweg, Feuerwehrlaufkarte, Kennzeichnung, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     

Irrtümer im Brandschutz:
Jetzt sind wir am meist verbreiteten Irrtum bei den Fluchtwegen angekommen. Verstehen müssen wir, dass der Brandschutz nicht sicherstellt, ob jemand und wie aus dem Brand gerettet werden kann! Gerettet werden kann und darf die Feuerwehr und das DRK in jeglichem Grundsatz, der nicht an eine Norm gebunden ist. Also, wenn es nicht anderst möglich ist, kommt der Rettungshubschrauber und holt eine Person oder die Tiere aus dem brennenden Haus. Es kann jeder aus einer Luke, Klappe oder einem Stall auf die ideenreichste Lösung des Einsatzleiters gerettet werden. Das ist ein Grundsatz aus den vor genannten GG-Artikeln und nicht eine Grundlage des Brandschutzes im Bauwesen.
Die Ausbreitung und die Fluchtwege im Brandfall sind jetzt allerdings gesetzliche bauliche Einschränkungen, die vorbeugend erbracht werden müssen um den Brand überhaupt entstehen zu lassen. 
Also, wenn wir Materialien verbauen, die nichtbrennend sind oder mit der Entzündung selber wieder ausgehen, sind wir in den gesetzlichen Grundlagen der LBOs angelangt.
Somit handelt es sich bei den Ländern-Gesetze im Brandschutz nicht um Leben und Menschenrettung, sondern um die Vermeidung von Brand. Dort wo nichts brennen kann, kann auch niemand zu Schaden kommen.
Jetzt sind wir am Vertragsrecht angekommen:
Baut jetzt eine Bauherrschaft mit einem GU, der für den Bau und die Baugenehmigung verantwortlich ist, wird im Kaufvertrag letztendlich die gesetzliche Grundlage der Länder vereinbart. Also, die Grundlagen der LBOs zum Vertragsgegenstand werden. Sind jetzt beispielsweise die Fluchtwege für eine Wohnung nicht vorhanden, ist dies kein Verstoß gegen das Gesetz, sondern vorrangig ein Grundsatz des Zivilrechtes. Wie das Ganze zur Gesetzgebung werden kann werden wir in der Folge noch erkennen.
Zusammenfassung:
In der Zusammenfassung müssen wir erkennen, dass somit die gesetzlichen Grundlagen der Länder im Baurecht aus den LBOs entspringen. Nicht aber in der Menschenrettung, sondern in der Vermeidung von Feuer und dann müssen die Möglichkeiten der Rettung und der Brandbekämpfung sichergestellt werden. 

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Fluchtwege oder Rettungswege

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 und was wird von Ihnen verlangt?

Es geht nicht darum, den Gütern, die dem Menschen zustehen, Grenzen zu ziehen, sondern es geht um die Rettung der Kraftfelder, die seinen Wert bestimmen und der Gesichter, die allein zu seinem Geist und seinem Herzen sprechen.
Zitat: Antoine de Saint-Exupéry
Antoine de Saint-Exupéry von 1900–1944 war ein bedeutender französischer Schriftsteller und Berufspilot. Jedem bekannt, als Autor des modernen Märchens. Der kleine Prinz aus 1943 ist eines der meistverkauften und am häufigsten übersetzten Bücher der Welt.

Die Gesichter des Brandschutzes sind die, der Kinder, die im Brand geschädigt wurden.
Zitat: Wilfried Berger Begründer vom BauFachForum

Was sind Flucht- oder Rettungswege?
Aus dem Baulichen Brandschutz heraus werden die Wege so bezeichnet, die dafür verantwortlich sind, dass bei einem Brandfall die Menschen und Tiere aus dem brennenden Gebäude gerettet werden können. Dabei allerdings bedacht, dass diese Wege, wie unser Beispiel aus der Realität noch aufzeigen wird, einmal die zu Rettenden Personen und Tiere diesen Weg bis zum Rettungs-Sammelplatz gebracht werden können. Aber zugleich auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr diese Wege für die Brandbekämpfung nutzen können. Hier spricht man von einer Wechselseitigkeit eines Brandweges. Gleichfalls wird der Rettungs- oder Fluchtweg auch dazu verwendet, dass sich die im Brand eingeschlossene auch selber sicher in Sicherheit bringen können. Hier sprechen wir von der Selbstrettung über die Fluchtwege.
Feuerwehrzufahrten nach der Straßenverkehrsordnung oder StVO:     
Hierbei sprechen wir von öffentlichen Straßen Wegen, Plätzen und deren Straßenverkehr bei denen die Kubatur so ausgerichtet ist, dass diese Straßen und Plätze für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und dem DRK oder ähnlichen Rettungsdienste expliziert vorgesehen sind. Diese Plätze müssen nach der Straßenverkehrsordnung oder kurz StVO nach  § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO stetig freigehalten werden und entsprechend beschildert sein. Somit diese Plätze ausnahmslos Plätze des Halteverbots für den öffentlichen Straßenverkehr ausgezeichnet sein müssen. 
Gleiches gilt für die Halteverbote mit der Bezeichnung  Z. 283 mit zusätzlichen Zusatzzeichen Rettungsweg oder Feuerwehranfahrtszone. Aus der bayerischen Bauordnung oder kurz LBO Bayern aber auch als BayBO bekannt, müssen diese Beschilderungen auch auf privaten Grundstücken vorgenommen werden. Dort sind unter der Bezeichnung Anfahrtszone für Feuerwehr im § 22 VVB die Grundlagen solcher Zonen festgehalten. 
Daher sollte immer in der LBO des jeweiligen Landes nachgeschaut werden, in der die Baugenehmigung erteilt wurde welche Vorschriften verlangt werden.
Begriffe zum Thema Straßenverkehrsordnung Feuerwehr: 
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Straßenverkehrsordnung Feuerwehr, Feuerwehrzufahrt, Martinshorn, Blaulicht, Einsatzfahrten, Powerpoint, Sonderrechte, Rettungsdienst, Halteverbot, Wegerecht, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum. 
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Was sind Flucht- oder Rettungswege?
Aus dem Baulichen Brandschutz heraus werden die Wege so bezeichnet, die dafür verantwortlich sind, dass bei einem Brandfall die Menschen und Tiere aus dem brennenden Gebäude gerettet werden können. Dabei allerdings bedacht, dass diese Wege, wie unser Beispiel aus der Realität noch aufzeigen wird, einmal die zu Rettenden Personen und Tiere diesen Weg bis zum Rettungs-Sammelplatz gebracht werden können. Aber zugleich auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr diese Wege für die Brandbekämpfung nutzen können. Hier spricht man von einer Wechselseitigkeit eines Brandweges. Gleichfalls wird der Rettungs- oder Fluchtweg auch dazu verwendet, dass sich die im Brand eingeschlossene auch selber sicher in Sicherheit bringen können. Hier sprechen wir von der Selbstrettung über die Fluchtwege.
Feuerwehrzufahrten nach der Straßenverkehrsordnung oder StVO:    
Hierbei sprechen wir von öffentlichen Straßen Wegen, Plätzen und deren Straßenverkehr bei denen die Kubatur so ausgerichtet ist, dass diese Straßen und Plätze für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und dem DRK oder ähnlichen Rettungsdienste expliziert vorgesehen sind. Diese Plätze müssen nach der Straßenverkehrsordnung oder kurz StVO nach  § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO stetig freigehalten werden und entsprechend beschildert sein. Somit diese Plätze ausnahmslos Plätze des Halteverbots für den öffentlichen Straßenverkehr ausgezeichnet sein müssen.
Gleiches gilt für die Halteverbote mit der Bezeichnung  Z. 283 mit zusätzlichen Zusatzzeichen Rettungsweg oder Feuerwehranfahrtszone. Aus der bayerischen Bauordnung oder kurz LBO Bayern aber auch als BayBO bekannt, müssen diese Beschilderungen auch auf privaten Grundstücken vorgenommen werden. Dort sind unter der Bezeichnung Anfahrtszone für Feuerwehr im § 22 VVB die Grundlagen solcher Zonen festgehalten.
Daher sollte immer in der LBO des jeweiligen Landes nachgeschaut werden, in der die Baugenehmigung erteilt wurde welche Vorschriften verlangt werden.
Begriffe zum Thema Straßenverkehrsordnung Feuerwehr:
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Straßenverkehrsordnung Feuerwehr, Feuerwehrzufahrt, Martinshorn, Blaulicht, Einsatzfahrten, Powerpoint, Sonderrechte, Rettungsdienst, Halteverbot, Wegerecht, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     
 

Was sind Verkehrszeichen nach Z. 283?
Darunter verstehen wir aus der deutschen Straßenverkehrsordnung die Zonen des Absolute Haltverbotes.
Dabei werden den Fahrzeugführern jegliches Halten auf der Fahrbahn oder auf den ausgezeichneten Plätzen untersagt. Darin enthalten die Taten des freiwilligen Anhalten wie auch das freiwillige Parken.
Dabei gilt dieses Verbot, ohne dass hierbei zu den Zeichen auf den Fahrbahnen noch Zusatzschilder am Straßenrand benötigt werden. 
Wenngleich dieses Verbot dennoch auch durch Zusatzzeichen auf den Schildern an den Seitenstreifen ausgeweitet werden kann.
Hierbei werden Pfeile verstanden, die den Anfang, die Mitte und das Ende der Zone bezeichnen. Die weißen Pfeile im Schild markieren dabei zur fahrbahnweisend mit der Zonennummer Z.283-10 den Anfang des Verbots.
Die Pfeile die von der Fahrbahn weg zeigen bezeichnen mit der Zonennummer Z.283-20 bezeichnen dabei das Ende des Verbots.
Sind im Schild die Pfeile beidseitig weisend, haben wir es mit der Zonennummer Z.283-30 zu tun, mit der die Mitte des Verbots bezeichnet wird. Allerdings auch verdeutlichen, dass das Verbot noch weitergeführt wird.   
Nicht zu verwechseln!!!
Die Zonenzeichen Z.286 bezeichnen dabei die im Gegensatz das Eingeschränkte Haltverbot!!! Hierzu werden die Ladezonen benannt an denen ein Halten von bis zu 3 Minuten erlaubt ist.
Bei den Brandschutzzonen der Zonennummern Z.283 grundsätzlich überhaupt nicht gestoppt werden darf. Aktuell aus dem Bußgeldkatalog werden diese Vergehen noch mit Verwarnungsgeldern geahndet. Aber auch gegebenenfalls und im Brandfall speziell mit den Kosten vom Abschleppen des Fahrzeugs noch hinzu kommen.

Feuerwehrzufahrten und das Gesetz

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 und wie verhält sich das im Straßenverkehr?     

Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3. 
Thema: Teil 2: Feuerwehr Zufahrt und die Gesetzgebung:
Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3.
Thema: Teil 2: Feuerwehr Zufahrt und die Gesetzgebung:
Ein Thema, bei dem wir uns mit dem Brandschutz auch bei den Fluchtwegen immer mit einem Fuß in der Grundlage des Strafrechts bewegen. Feuerwehrzufahrten sind dabei in der Straßenverkehrsordnung oder kurz StVO nach  § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO geregelt. Wichtig ist es im Bauwesen zu wissen, dass wir dort wo wir Beschilderungen für die Feuerwehrzufahrt, vom Gesetzgeber ein expliziertes Halteverbot ohne Kompromisse bestimmt bekommen. Hier werden Fahrzeuge im Brandfall abgeschleppt aber auch ohne, dass die Feuerwehr hier im Einsatz ist, die Fahrzeuge abgeschleppt werden. Hier gilt es, dass diese Vergehen im Straßenverkehr Menschen- und Tierleben in Gefahr bringen und somit bestraft werden. Seit gespannt auf den nächsten Teil und gefährdet kein Leben bei euerer täglichen Arbeit!
Begriffe zum Thema Feuerwehrzufahrten:      
BauFachForum die Seite des Bauens, Feuerwehrzufahrt, Verkehrszeichen, Zeichen, Schild, Kennzeichnung, Lageplan, Piktogramm, Beschilderung, Grundriss, Siegel, Plan, STVO, Straßenverkehrsordnung, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de

Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3.
Thema: Teil 2: Feuerwehr Zufahrt und die Gesetzgebung:
Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3.
Thema: Teil 2: Feuerwehr Zufahrt und die Gesetzgebung:
Ein Thema, bei dem wir uns mit dem Brandschutz auch bei den Fluchtwegen immer mit einem Fuß in der Grundlage des Strafrechts bewegen. Feuerwehrzufahrten sind dabei in der Straßenverkehrsordnung oder kurz StVO nach  § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO geregelt. Wichtig ist es im Bauwesen zu wissen, dass wir dort wo wir Beschilderungen für die Feuerwehrzufahrt, vom Gesetzgeber ein expliziertes Halteverbot ohne Kompromisse bestimmt bekommen. Hier werden Fahrzeuge im Brandfall abgeschleppt aber auch ohne, dass die Feuerwehr hier im Einsatz ist, die Fahrzeuge abgeschleppt werden. Hier gilt es, dass diese Vergehen im Straßenverkehr Menschen- und Tierleben in Gefahr bringen und somit bestraft werden. Seit gespannt auf den nächsten Teil und gefährdet kein Leben bei euerer täglichen Arbeit!
Begriffe zum Thema Feuerwehrzufahrten:
BauFachForum die Seite des Bauens, Feuerwehrzufahrt, Verkehrszeichen, Zeichen, Schild, Kennzeichnung, Lageplan, Piktogramm, Beschilderung, Grundriss, Siegel, Plan, STVO, Straßenverkehrsordnung, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     

Brandabschnitte und Fluchtwege

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder wie werden Fluchtwege abgegrenzt?     

Brandabschnitte und Fluchtwege:
Fluchtwege sind aus dem Baurecht der LBOs deutlich vom üblichen Standard abgegliedert und verlangen wesentlich höhere Anforderungen für Rettungswege. Hier sind die Faktoren Rauchabschnitte in Fluren beispielsweise ein entscheidender Faktor. Hier stehen dann die Anforderungen an die Brennbarkeit der Feuerwiderstand der Materialien in einem sehr hohen Anspruch.

Hier sprechen wir dann im Brandschutz allgemein von raumabschließenden Bauteilen und der Öffnungsverschlüsse zu anderen Räumen oder Nutzungseinheiten. Das bedeutet, dass der Fluchtweg vom Brandherd abgeschlossen sein muss und die Türen hier beispielsweise Brandschutz- und Rauchschutztüren sein müssen.

Hierbei ist der erste Rettungsweg der Weg, der strikt nach bauordnungsrechtlichen Anforderungen ausgeführt sein muss. Für die Sonderbauvorschriften für Sonderbauten wie Industriebauten und Versammlungsstätten ist die Fachkommission Bauaufsicht oder kurz ARGEBAU zuständig und unterstellt. Hier werden dann auch Gänge in der Nutzungseinheit als unverzichtbare Rettungsweg bezeichnet.

Dabei sollen die Rettungswege zwei Schutzziele erreichen:
Einmal müssen über diese im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren möglich gemacht werden.
Parallel dazu müssen über diese Wege sofortige wirksame Löscharbeiten vorgenommen werden können. Dies deckt sich mit den Forderungen in § 14 MBO.

Rettungswege in Deutschland und Österreich:
In diesen beiden Ländern liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungs-Kompetenz der Bundesländer. Somit die Länder selber eigene Landesbauordnungen verfasst haben, die allerdings inhaltlich meist mit der MBO konform gehen.
Die Bundesländer in Deutschland orientieren sich dabei an der MBO.
Dazu in der Folge die wichtigsten Zitatstellen. Die Abkürzung MBO bezieht sich dabei auf die Musterbauordnung.

§14 MBO Schutzziele im Bautenschutz:
Hier werden die Schutzziele für den Brandschutz definiert die in baulichen Anlagen von Bedeutung sind. Dort sind unter anderem die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten beschrieben und zitiert. Hierbei muss der uneingeschränkte Schutz zur Rettung von Mensch und Tier möglich sein. Der Begriff der Rettung ist beinhaltet
Somit stellt dieser Abschnitt in der Schutzzieldefinition aus der Bauordnung den genauen Anspruch an die Anzahl der Wege, die sicher ins Freie führen müssen. Hier liegt die Definition deutlich auf dem Begriff Rettungswege. Gleichfalls müssen wechselseitig diese Wege als Löscheinsatzwege der Feuerwehr nutzbar sein.

33 MBO Ausstattung der Rettungswege:
Die Anforderungen an die Rettungswege bez. Anzahl und Art dieser Rettungswege ergibt sich aus dem § 33 MBO. Hier ist im Standard für jede Nutzfläche mit Aufenthaltsräumen ein erster und ein zweiter Rettungsweg erforderlich.

34 – § 38 MBO Bauliche Anforderungen an Rettungswege:
In diesen Paragraphen werden die baulichen Vorschriften zu den Rettungswegen zitiert und beschrieben. Das Schutzziel ist dabei die Art und Weise  zu bestimmen, wie die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss.
Hier spielen dann noch weitere DIN-Grundlagen mit hinzu, wie beispielsweise die weiteren Anforderungen an Treppen, Treppenräume, Ausgänge, Flure, Fenster, Türen und Umwehrungen. Dies sind alles Bauteile, die ein Teil eines Rettungswegs sein können und somit aus dem Standard auf den Brandschutz aufgerüstet werden müssen.

§2 Abs. 4 Sonderbauten und § 51 Baugenehmigung:
Grundlegend bleiben in den allgemeinen Grundlagen im Brandschutz und in den Fluchtweggrundlagen die Sonderbauten unbeachtet. Diese werden lediglich oder nur im §2 Abs. 4 erwähnt. Zitiert sind diese Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und Hochhäuser als sogenannte Sonderbauten in der Baugenehmigung unter dem §51. In dieser werden die besonderen Anforderungen an diese Sonderbauten gestellt. Vielen Sonderbauvorschriften sind in den meisten Bundesländern gleich zitiert. Dazu gehören unter anderem auch die Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenrichtlinie, Garagenverordnung und so weiter.

§34 – §36 notwendige Treppen:
Hierbei erfolgten bereits die Beschreibung der Grundlagen dieser Vorschriften. Unter §§34 bis §36 wird dann noch in den notwendigen Treppen untergliedert. Das heißt, dass dort die Treppen untergliedert sind. Grundlegend müssen wir ja erkennen, dass die Normgeber wie auch die Gesetzgeber nichts verbieten. Es wird ja lediglich vorgegeben, was unbedingt als unterste Grenze gefordert ist, um den Brandschutz richtig zu planen und auszuführen. So werden ja auch keine Treppen im Brandschutz verboten. Es werden ja hier beispielsweise nur Unterschiede zwischen üblichen Treppen und zwingend notwendigen Treppen gemacht. Das heißt, dass beispielsweise eine Spindeltreppe im Brandschutz ja nicht verboten wird. Sondern es werden nur die minimalsten Grundlagen der Treppe beschrieben, die benötigt werden, dass diese Treppe als notwendige Treppe verwendet werden kann.   

Und so definiert sich dann auch der notwendige Treppenraum oder der notwendige Flur für die Nutzung eines Fluchtweges. Und dann werden dort auch die Ansprüche an den Ausgang ins Freie gestellt und vorgegeben.
Bezeichnet ist damit meist der erste Rettungsweg, der direkt über ein Treppenhaus ins Freie führt.

Jetzt müssen wir auch erkennen, dass somit Rettungswege im Brandschutz erstrangig als ebenerdige Fluchtwege bezeichnet werden. Bei höhergelegenen Fluchtwegen ist dann das bestimmte Treppenhaus ein baulicher Rettungswege mit dem der Ausgang ins Freie erreicht werden kann bzw. muss.

Beispielsweise ist eine Einschiebetreppe im Baugeschehen immer zulässig. Allerdings diese Treppe als notwendiger Rettungsweg allerdings nicht zum Einsatz kommen darf. Auch dürfen sich daraus abgeleitet somit hinter dieser Treppe keine Aufenthaltsräume befinden.

Brandlasten bei Fluchtwegen

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder wie wird das Ganze bei Altbauten gesehen?

Ausnahmen in Einzelentscheidungen:
Ausnahmen sind aus dem Bauordnungsamt heraus immer möglich. Hier sprechen wir dann von Einzelentscheidungen.
Hier müssen wir jetzt wieder verstehen, wie der Brandschutz real ausgelegt wird. Grundsätzlich nennt man den Angriff eines Brandes als Brandlast.

Einige Beispiele von Brandlasten:  
Die Brandlast hängt immer von der Zündtemperatur der Baustoffe ab.  Hier einmal die wichtigsten Zündtemperaturen von Materialien.

Zündtemperatur von Holz:
Diese liegt erstrangig bei ca. 250 °C bis 340 °C. Bei längerer Brandeinwirkung reduzieren sich die Werte auf ca. 120 °C bis 180 °C.

Zündtemperatur von Papier und Pappe:
Hier entzünden sich die Materialien bei ca. 180 °C bis 360 °C und fangen zu brennen an.

Zündtemperatur von Kork:
Kork wird oft als Dämmmaterial verwendet. Dabei liegt die Zündtemperatur bei ca. 300 °C bis 320 °C.

Zündtemperatur von Styropor oder kurz EPS:
Auch hier haben wir es mit einem Dämmstoff zu tun. Allerdings muss hier die Betonung auf Kunststoffdämmstoff liegen. Somit hier nicht von einer Zündtemperatur gesprochen werden kann, sondern von einem Schmelzpunkt, wann das Material von Feststoff zur flüssigen Form wird. Auch hier können wir keine klare Temperatur definieren. Hier sprechen wir vom physikalische Schmelzpunkt.
Der Kristalline Schmelzpunkt liegt bei industriellem Polystyrol meist zwischen 210 °C und 270 °C.
Bei EPS-Dämmstoff oder im Volksmund auch als aufgeschäumten Platten aus sogenanntem Styropor bezeichnet, liegt der Schmelzpunkt bei ca. 240 °C wo sich das Material vollständig verflüssigt.
Also, die selbstständige Entzündung dieser Materialien bei ca. 427 °C liegt.

Wir erkennen, dass wir somit alle diese Materialien mit einem Vergrößerungsglas oder als Brennglas bezeichnet zum Schmelzen und brennen gebracht werden können. Denn die Temperaturen sind sehr gering gehalten.

Somit können wir erkennen, dass diese Temperaturen als Brandlasten bezeichnet werden. Und aus diesen auch die Brandgefahr abgeleitet wird. Daher können in Einzelentscheidungen bei Altbauten beispielsweise über real nicht mögliche Brandlasten auch eine Lösung gefunden werden, bei denen die üblichen Vorschriften umgangen werden können.
Eine solche Sonderstellung kann sein, wenn die Brandlasten in begrenztem Maße vorhanden sind. Beispielsweise, wenn ein Gebäude über zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege verfügt und die zusätzliche Brandlast sich auf einen der beiden Rettungswege beschränkt. Eine Brandmeldeanlage kann für diese Situation meist angeordnet werden.

Fassadendämmungen im Brandschutz:
Bei Altbauten im Rahmen einer Altbausanierung mit einer Fassadendämmung bis zu 15 cm dicken Polystyrol-Platten besteht keine baurechtliche Überprüfung des Brandschutzes! Es können auch in den Auflagen Fenster vorgesehen und bestimmt werden, die durch die Wärmedämmung bzw. gedämmte Rollladenkästen die lichten Breiten eines Fensters als Notausstieg nach den Bauvorschriften verkleinert werden.

Zur Ergänzung der nicht brennbaren Materialien:
Hier unterscheiden wir unter den nicht brennbaren Materialien unter temperaturempfindlichen Materialien und hoch resistenten Materialien.

Nicht brennbar aber Temperaturempfindlich Baustoffe:
Temperatur empfindliche nicht brennbare Materialien können durch den Brand wohl nicht brennen, verlieren allerdings durch den Brand ihre statischen Belastbarkeiten.

Statischer Funktionsverlust bei Stahl:
Bei Baustahl sind wir hier mit Temperaturen von ca. 350 °C konfrontiert, wo der Stahl seine Tragfähigkeit verliert.

Statischer Funktionsverlust von Beton:
Bei Beton liegen wir bei einem Hausbrand bei Temperaturen von über 1.000 °C. Allerdings die Festigkeit bereits bei 500 °C anfängt zu bröckeln.

Nicht brennbare Hochresistente Dämm- und Baustoffe:
Hier liegen wir bei Glaswolle bei ca. 700 °C im Schmelzpunkt. Sie brennt nicht, wird aber verflüssigt.
Bei Steinwolle liegen wir als hoch feuerfester Baustoff bei über 1.000 °C. Sie fängt nicht an zu brennen und wird auch nicht flüssig. 

Wo werden diese Baustoffe zitiert und festgehalten?
In Deutschland werden Baustoffe nach DIN 4102 im Brandverhalten fixiert. Europäisch werden diese in der europäischen Norm DIN EN 13501 klassifiziert. Dort werden die Baustoffe in A1 für nicht brennbar bis B3 für leichtentflammbar eingeteilt.

§37 Fenster als Rettungswege:
Die weitere Erklärung zu den Sonderstellungen im Einzelfall im Brandschutz:
Wenn Fenster als Rettungswege verwendet werden sollen, gibt der Gesetzgeber auch hier klare Maße vor, die nicht unterschritten werden dürfen. Solange dies in einer Einzelentscheidung nicht anderst bestimmt wurde.
Daher gilt aus dem § 37 Abs. 5 MBO, dass Fenster, die als Rettungsweg agieren sollen, im Lichten Maß mindestens 0,90 m × 1,20 m groß sein müssen und die Brüstungshöhe nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante ausgeführt sein dürfen. Wobei diese Maßeinheiten unter den Bundesländern unterschiedlich abweichen können.
In Bayern werden diese Maße beispielsweise aus 0,60 × 1,00 m ausgelegt. In Baden-Württemberg und Hamburg gibt es keine festgelegte Größe, dort sollten die Mindestmaße nach MBO verwendet werden.

§ 7 Muster-Versammlungsstättenverordnung oder kurz MVStättVO:
Der Aufmerksame studierende diese Abhandlung wird jetzt sicherlich erkennen können, dass der Brandschutz und auch die Fluchtwege im Brandschutz keine starre DIN darstellt, die es gilt einzuhalten. Vielmehr wirken hier unterschiedliche DIN-Grundlagen zusammen.
Für Veranstaltungen gibt hierbei im Brandschutz der § 7 der Muster-Versammlungsstättenverordnung oder kurz MVStättVO.
Dort finden wir aus dem geballten Öffentlichkeits-Anspruch auch erhöhte Vorgaben an den Brandschutz und die Fluchtwege. Auch die Abmessungen für Rettungswege sind hier eigenständig geregelt.

Unterschieden wird hier auch nach der Art, der Lage und spezifischen Besonderheiten der Versammlungsstätte.
Die nachfolgenden Maße sollen aufzeigen, dass die Anzahl der Besucher für den Brandschutz verantwortlich ist.

Zur Orientierung:
Fluchtweg-Breiten bei:
Freiluftveranstaltungen und Sportstadien = 1,20 m je 600 Personen
Versammlungsstätten =     1,20 m je 200 Personen
Sonstige Räume = 0,90 m bis max. 200 Personen
Arbeitsgalerie = 0,80 m

Andere interessieren auch diese Themen:
Baulexikon Baulicher Brandschutz, Vorbeugend, Bekämpfend und Fluchtwege.
Link zu:
Baulicher Brandschutz
Link zu: Was ist Brand und Feuer?
Link zu: Brandschutzübungen
Link zu: Vorbeugender Brandschutz
Link zu: Brandschutzklassen bei Feuerlöschern
Link zu: Maße für Fluchtwege
Link zu: Klassifizierungen im Brandschutz

Arbeiten der Feuerwehr

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder was macht eigentlich die Feuerwehr?

Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht.
Zitat: Johann Christoph Friedrich Schiller und ab 1802 von Schiller Friedrich Schiller. Geboren wurde er am 10. November 1759 in Marbach am Neckar. Gestorben ist er am 09. Mai 1805 in Weimar. Sein Beruf war ein deutscher Dichter, Philosoph, Historiker und Arzt. Seine Arbeiten im Bereich Dramatiker, Lyriker und Essayisten gehören zu den bedeutendsten deutschsprachigen Werke.

Den Brand nach Schiller zu zähmen ist für uns Sachverständige zu prüfen, ob Materialien überhaupt brennen können oder sich dann ausbreiten können.
Zitat Wilfried Berger Begründer vom BauFachForum Baulexikon Wilfried Berger.  

Was bedeutet der Begriff Retten?
Mit diesen Begriffen wird auf die vier Grundaufgaben der Feuerwehr verwiesen. Später kam zu den drei Begriffen Retten, Löschen Bergen noch der Begriff Schützen mit hinzu. 
Dieser Begriff ist das erste Gebot im baulichen Brandschutz, wenn die Feuerwehr zum Einsatz gerufen wird. Dabei geht es darum, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tiere sicher aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Dazu zählen nicht nur Brandsituationen, sondern auch Verkehrsunfälle, und Naturkatastrophen wie beispielsweise Überschwemmungen.   
Was bedeutet der Begriff Löschen?
Dies ist der zweite Schritt, den die Feuerwehren nach der Menschenrettung als klassische Aufgabe bereits aus dem Mittelalter heraus erfüllen mussten. Das Löschen von Feuer. Dabei sind die varianten in der neuen Zeit mit unseren zahlreichen Bauprodukten aus Chemie enorm breit gefächert. 
Erschöpfende Auskünfte über die Vielzahl der Brände könnt Ihr unter dem Bericht im Baulichen Brandschutz über die Feuerlöscher am besten verstehen. 
Link zu: Welcher Feuerlöscher zu welchem Brand?
Der Einsatz der Feuerwehr ist dabei vielseitig und geht vom Mülleimerbrand bis hin zu großen Industrie- oder Waldbränden. 
Was bedeutet der Begriff Bergen?
Der Menschen und Tierrettung geht oftmals der Begriff Bergen voraus. Sind die Opfer verschüttet oder müssen aus einer statisch unsicherer Position herausgeholt werden, müssen meist erst Maßnahmen erbracht werden, dass die Rettung überhaupt möglich gemacht werden kann. Dazu gehört auch, sie Sicherung von Sachgütern. Unter den Begriff Bergen fällt allerdings auch, Tote Opfer des Brands aus dem Gefahrenbereich zu bergen und in Sicherheit zu bringen um die Identität und eine würdige Bestattung sicher zu stellen. Dann bezeichnet der Begriff noch die Aufräumarbeiten und die Sicherung der Brandstelle. Auch das Abschleppen von Autos nach einem Unfall oder das klassische Auspumpen eines Kellers nach einer Überschwemmung gehören gerade unter diesen Begriff Bergen eingestuft. 
Warum kam der Begriff Schützen dazu?
Vorab, verstehen wir unter Schützen vorbeugende Maßnahmen, die gerade den Brandschutz ausmachen. Früher gehörten diese Aufgaben auch unter den Handwerksberuf des Bezirksschornsteinfegers. Bei den Feuerwehren gehören dazu auch zeitgemäße Grundlagen der Umweltbelastungen wie beispielsweise das eindämmen von Ölspuren nach Straßenunfällen und immer stärker kommen Maßnahmen hinzu, die den Hochwasserschutz tangieren. 
Dazu kommen heute 2 maßgebliche Aufgaben der Feuerwehr mit hinzu.
Aufgabe 1: Der vorbeugende Brandschutz: 
Dieser war bis dato immer schon im Aufgabenbereich der Feuerwehren angesiedelt. Dazu gehören beispielsweise Brandsicherungswachen bei Veranstaltungen aber auch die Brandschutzerziehung in Schulen. Dazu kommen vielfach noch Beratungen bei Bauvorhaben, um Gefahrenquellen von vornherein zu minimieren.
Aufgabe 2: Der Umweltschutz:
Da der Umweltschutz zu einer politischen Propaganda aller Parteien aus den 1970er Jahren alle politischen Entscheidungen belasten, musste auch der Schutz der Umwelt in einen Status der öffentlichen Verkehrssicherheit kommen. Diese Aufgabe kam dann den Feuerwehren in ihr Programm eingegliedert. Immer mehr kommen hier auch Aufgaben wie Giftstoffe, Ölspuren sowie Gefahrengüter in den Bereich der Feuerwehren, die unter den Begriff Schützen eingegliedert wurde. Und immer mehr kam der Begriff Schützen bei Naturkatastrophen auf die Feuerwehren hinzu. Die vermehrt zunehmenden Hochwassergefahren bringen natürlich immer auch Gefahren durch Ölverschmutzung und Gefahrengut-Verschmutzungen mit sich hinzu. Somit müssen die Feuerwehren jetzt mit dem vierten Grundsatz ihrer Arbeit auch noch die Umwelt schützen.
Wo sind die Aufgaben der Feuerwehr geregelt?
Der Auftrag der Feuerwehren für die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Bürger ist in den Feuerwehrgesetzen geregelt. Wenngleich die Arbeiten bei vielen Kommunalen Feuerwehren auf freiwilliger Basis der Feuerwehrstationen basiert, werden dennoch diese freiwilligen Gruppen der Kommunen von den Feuerwehrgesetzen verpflichtet.    
Daher sind die Feuerwehren auch freiwillig verpflichtet, den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen.
Ein Beispiel dazu:
Der Autor war selber vor vielen Jahren stellvertretender Feuerwehrkommandant der Gemeinde Berg bei Ravensburg. Siehe dazu den Nachruf auf den Feuerwehrkommandant Josef Berger.
Nach Intrigen bei dem damals der Feuerwehrkommandant Paul Schwegler aus Berg bei Ravensburg sein Amt niederlegen sollte, weil der Kreisbrandmeister mit dem Feuerwehrkommandanten geschäftliche Probleme über die Feuerwehr austrug. Damals traten über 60 % der Feuerwehrmänner aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Der damalige Bürgermeister Winter verpflichtete damals rechtlich die ausgetretenen Feuerwehrmänner bis zur Stabilisierung der neuen Feuerwehr Ihren Dienst weiterhin zu erfüllen. Wir erkennen an diesem Beispiel, dass wer in einer freiwilligen Feuerwehr seinen Dienst macht, auch zum Dienst verpflichtet werden kann.
Begriffe zum Thema Freiwillige Feuerwehr: 
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Freiwillige Feuerwehr, Logo, Symbol, Wappen, Schriftzug, Fahrzeuge, Uniform, Flyer, Jugend, Feuerwache, Werbung, Kleidung, Brandwache, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum. 
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Was bedeutet der Begriff Retten?
Mit diesen Begriffen wird auf die vier Grundaufgaben der Feuerwehr verwiesen. Später kam zu den drei Begriffen Retten, Löschen Bergen noch der Begriff Schützen mit hinzu.
Dieser Begriff ist das erste Gebot im baulichen Brandschutz, wenn die Feuerwehr zum Einsatz gerufen wird. Dabei geht es darum, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tiere sicher aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Dazu zählen nicht nur Brandsituationen, sondern auch Verkehrsunfälle, und Naturkatastrophen wie beispielsweise Überschwemmungen.  
Was bedeutet der Begriff Löschen?
Dies ist der zweite Schritt, den die Feuerwehren nach der Menschenrettung als klassische Aufgabe bereits aus dem Mittelalter heraus erfüllen mussten. Das Löschen von Feuer. Dabei sind die varianten in der neuen Zeit mit unseren zahlreichen Bauprodukten aus Chemie enorm breit gefächert.
Erschöpfende Auskünfte über die Vielzahl der Brände könnt Ihr unter dem Bericht im Baulichen Brandschutz über die Feuerlöscher am besten verstehen.
Link zu: Welcher Feuerlöscher zu welchem Brand?
Der Einsatz der Feuerwehr ist dabei vielseitig und geht vom Mülleimerbrand bis hin zu großen Industrie- oder Waldbränden.
Was bedeutet der Begriff Bergen?
Der Menschen und Tierrettung geht oftmals der Begriff Bergen voraus. Sind die Opfer verschüttet oder müssen aus einer statisch unsicherer Position herausgeholt werden, müssen meist erst Maßnahmen erbracht werden, dass die Rettung überhaupt möglich gemacht werden kann. Dazu gehört auch, sie Sicherung von Sachgütern. Unter den Begriff Bergen fällt allerdings auch, Tote Opfer des Brands aus dem Gefahrenbereich zu bergen und in Sicherheit zu bringen um die Identität und eine würdige Bestattung sicher zu stellen. Dann bezeichnet der Begriff noch die Aufräumarbeiten und die Sicherung der Brandstelle. Auch das Abschleppen von Autos nach einem Unfall oder das klassische Auspumpen eines Kellers nach einer Überschwemmung gehören gerade unter diesen Begriff Bergen eingestuft.
Warum kam der Begriff Schützen dazu?
Vorab, verstehen wir unter Schützen vorbeugende Maßnahmen, die gerade den Brandschutz ausmachen. Früher gehörten diese Aufgaben auch unter den Handwerksberuf des Bezirksschornsteinfegers. Bei den Feuerwehren gehören dazu auch zeitgemäße Grundlagen der Umweltbelastungen wie beispielsweise das eindämmen von Ölspuren nach Straßenunfällen und immer stärker kommen Maßnahmen hinzu, die den Hochwasserschutz tangieren.
Dazu kommen heute 2 maßgebliche Aufgaben der Feuerwehr mit hinzu.
Aufgabe 1: Der vorbeugende Brandschutz:
Dieser war bis dato immer schon im Aufgabenbereich der Feuerwehren angesiedelt. Dazu gehören beispielsweise Brandsicherungswachen bei Veranstaltungen aber auch die Brandschutzerziehung in Schulen. Dazu kommen vielfach noch Beratungen bei Bauvorhaben, um Gefahrenquellen von vornherein zu minimieren.
Aufgabe 2: Der Umweltschutz:
Da der Umweltschutz zu einer politischen Propaganda aller Parteien aus den 1970er Jahren alle politischen Entscheidungen belasten, musste auch der Schutz der Umwelt in einen Status der öffentlichen Verkehrssicherheit kommen. Diese Aufgabe kam dann den Feuerwehren in ihr Programm eingegliedert. Immer mehr kommen hier auch Aufgaben wie Giftstoffe, Ölspuren sowie Gefahrengüter in den Bereich der Feuerwehren, die unter den Begriff Schützen eingegliedert wurde. Und immer mehr kam der Begriff Schützen bei Naturkatastrophen auf die Feuerwehren hinzu. Die vermehrt zunehmenden Hochwassergefahren bringen natürlich immer auch Gefahren durch Ölverschmutzung und Gefahrengut-Verschmutzungen mit sich hinzu. Somit müssen die Feuerwehren jetzt mit dem vierten Grundsatz ihrer Arbeit auch noch die Umwelt schützen.
Wo sind die Aufgaben der Feuerwehr geregelt?
Der Auftrag der Feuerwehren für die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Bürger ist in den Feuerwehrgesetzen geregelt. Wenngleich die Arbeiten bei vielen Kommunalen Feuerwehren auf freiwilliger Basis der Feuerwehrstationen basiert, werden dennoch diese freiwilligen Gruppen der Kommunen von den Feuerwehrgesetzen verpflichtet.    
Daher sind die Feuerwehren auch freiwillig verpflichtet, den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen.
Ein Beispiel dazu:
Der Autor war selber vor vielen Jahren stellvertretender Feuerwehrkommandant der Gemeinde Berg bei Ravensburg. Siehe dazu den Nachruf auf den Feuerwehrkommandant Josef Berger.
Nach Intrigen bei dem damals der Feuerwehrkommandant Paul Schwegler aus Berg bei Ravensburg sein Amt niederlegen sollte, weil der Kreisbrandmeister mit dem Feuerwehrkommandanten geschäftliche Probleme über die Feuerwehr austrug. Damals traten über 60 % der Feuerwehrmänner aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Der damalige Bürgermeister Winter verpflichtete damals rechtlich die ausgetretenen Feuerwehrmänner bis zur Stabilisierung der neuen Feuerwehr Ihren Dienst weiterhin zu erfüllen. Wir erkennen an diesem Beispiel, dass wer in einer freiwilligen Feuerwehr seinen Dienst macht, auch zum Dienst verpflichtet werden kann.
Begriffe zum Thema Freiwillige Feuerwehr:
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Freiwillige Feuerwehr, Logo, Symbol, Wappen, Schriftzug, Fahrzeuge, Uniform, Flyer, Jugend, Feuerwache, Werbung, Kleidung, Brandwache, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     

Wann kam der Begriff Schützen zur Feuerwehr?
Dieser Begriff kam offiziell im Jahr 1973 fest in das Leitbild der deutschen Feuerwehren.
Anlass dazu war die Einführung des neuen Feuerwehr-Signets, das vom Künstler Bernd Rösel im Auftrag des Deutschen Feuerwehrverbandes oder kurz DFV entworfen wurde.
Was war hier der Hintergrund?
Hiermit wollte man die Aufgaben der Feuerwehren in der Öffentlichkeit modernisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Feuerwehrsymbol ein Feuerwehrhelm mit gekreuzten Äxten. Somit dieses alte Symbol dazu stand, lediglich die Brandbekämpfung in den Vordergrund zu stellen. Mit dem neuen Signet, wollte man der Öffentlichkeit signalisieren, dass die Feuerwehren bereits weit über dem Standard der Brandbekämpfungs-Aufgaben steht und erfüllen. Wichtig war auch, dass die präventive Aufgaben der Feuerwehren in der Vorbeugung mit integriert war.
Gleichfalls drang damals in den 1970er Jahren das Technische Hilfswerk oder kurz THW in den Aufgabenbereich der Feuerwehren ein. Daher wollten die Feuerwehrorgane mit der explizite Nennung mit den Begriffen Bergen und Schützen ihren umfassenden Zuständigkeitsanspruch unterstreichen und sichern. Wir erkennen, dass selbst bei den Hilfsdiensten somit ein gewisser Konkurrenzkamp angesagt war.
Im gleichen Zuge wollte man die Hoheit von der Prävention im Umweltschutz deutlich den Feuerwehren zustellen. Letztendlich ging es ja auch um Aufgabengebiete der Feuerwehren, in denen Sie für Ihre Leistungen auch bezahlt wurden. Dazu gehört beispielsweise die Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen. Denn es wird bei den Einsätzen der Feuerwehr ja klar abgetrennt, dass die nötigen nicht selbstverschuldeten Einsätze nicht von den betroffenen Opfern übernommen werden müssen. Früher gab es ja in Deutschland dafür die Feuerwehrabgabe oder Feuerwehrsteuer, die direkt den Feuerwehren zugeflossen ist. Heute mit Stand 2025 gibt es diese Steuer nicht mehr. Sie wurde abgelöst mit der Feuerschutzsteuer die vom Bund verwaltet wird. Diese Steuer wird allerdings nicht direkt an das Finanzamt entrichtet, sondern werden mit den Versicherungen in den Versicherungsverträgen mit den Versicherungsprämien entrichtet. Somit aus der Versicherungsprämie in der Regel 22% direkt von den Versicherern an den Bund abgeführt wird. Somit den Feuerwehren ja eine erhebliche direkte Einnahme wegbrach.
Bei der Beseitigung einer Ölspur und Rettung der Umwelt vor Umweltschäden beispielsweise deren Verursacher bekannt ist, wird die Rechnung der Feuerwehr natürlich direkt dem Verursacher präsentiert.
Daher sollte das neue Signet auch entsprechende werbliche Vorteile gegenüber dem Mitbewerber THW ausdrücken. 
Darum bilden die vier Symbole Retten – Löschen – Bergen – Schützen den internationalen Anspruch der Feuerwehr in diesen Bereichen.

Josef Berger Feuerwehrkommandant

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder aus der realen Geschichte des Brandschutzes!!!

Die Welt ist ein gefährlicher Ort, nicht wegen denen, die Böses tun, sondern wegen denen, die zusehen und nichts tun.
Zitat: Albert Einstein über Zivilcourage
Albert Einstein wurde am 14. März 1879 in Ulm geboren. Er starb am 18. April 1955 in Princeton, New Jersey. Sein Beruf war theoretischer Physiker. Er gilt als einer der bedeutendsten Physiker der Wissenschaftsgeschichte.

Heute steht in Frage, ob die die gutes tun auch gutes im Sinn haben?
Zitat: Wilfried Berger, Begründer vom BauFachForum.

Vielleicht den Brandschutz einmal anderst gesehen?
Wenn wir mal nachfolgend die Abschiedsrede vom Feuerwehrkommandant Josef Berger und im Short seine Jugend im 2. Weltkrieg mal verfolgen, müssen wir ja an den Brandschutz auch unsere Bedürfnisse stellen. Aber, was sind eigentlich unsere Bedürfnisse?
Verfolgt man nachfolgend, dass der Feuerwehrkommandant Josef Berger, der auch Vater vom Autor ist, von ca. 1958 – 1978 die Feuerwehr und die Brandschutzgrundlagen in Berg bei Ravensburg aufgebaut hat, mal von der Seite der Bedürfnisse der Menschen her gesehen. Dann erkennen wir aus seiner Auflistung, innerhalb dieser 21 Jahren ja 21 Gro0berände gelöscht werden mussten. Und bei einer ländlichen Gemeinde Großbrand bedeutet, dass große Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude bis über das Dach in Flammen standen. Also auch der Autor selber als Feuerwehrmann ja pro Jahr mit einem solchen Großbrand konfrontiert waren. Betrachten wir da mal den wirtschaftlichen Schaden muss man erkennen, dass es bei den meisten Geschädigten aufgebrannt hat. Das heißt, dass die alten Gebäude aus dem Versicherungswert heraus ja kaum mehr einen Wert hatten aber aus der Neuwertigen Elementarversicherung ja der Neuwert ersetzt werden musste. Also es in den meisten Fällen von aufgebrannt und nicht von abgebrannt geredet werden muss. Aber, das können ja nicht die heutigen Bedürfnisse der Menschheit gehören, sondern dass Brände verhindert werden sollten. Um die Bedürfnisse der Menschen früher und heute zu verstehen mal einen ganz grasser Zeitschnitt.

Bedürfnisse gestern und heute:
Verfolgen wir die Abschiedsrede von Josef Berger erkennen wir, dass zu seiner Zeit nicht einmal eine gescheite Pumpe zum Spritzen von Wasser vorhanden war, die auf 10 m Höhe den Brand bekämpfen konnte. Denn wenn wir heute sehen, dass unsere Bauwerke alle mit Elementarversicherungen versichert sind, geht schon ein wenig die Grundlage des Bedürfnisses des Brandschutzes verloren. 
Geschichtlich gesehen, müssen wir erkennen, dass 1879 von Joseph Wilson Swan die erste Glühbirne entwickelt wurde. Kurz darauf folget eine Entwicklung von Thomas Edison, der mit einem verkohlten Bambusfaden das ganze verbessert hat und auch 1880 dafür ein Patent bekam.  
Das Ganze soll hier jetzt nicht vom Brandschutz abschweifen. Aber um das bis zur Zeit des Feuerwehrkommandanten Josef Berger zu sehen 1958 ja erst 80 Jahre vergangen sind, dass die Bürger in Deutschland den Luxus hatten mit einem einfachen Schalter-Klick helles Licht zu haben- Und die Meinung herrschte, dass damit in der damaligen Meinung kein Brand mehr produzieren konnte. Aber auch hier irrte die Menschheit wieder einmal ganz gewaltig. Die Brandgefahr wurde mit dem elektrischen Licht um ein vielfaches erhöht, wie mit einer Öllampe die der Bauer damals in der Nacht an sein Nachtisch gestellt hatte.  
Es soll hier jetzt nur auf den Eingangssatz von Josef Berger in seiner abschiedsrede eingegangen werden, wo er sich über die damalige Jugend echauffierte, die mit nichts mehr zufrieden sind.

Welches Licht hatten wir früher?
Der Autor war in der Entwicklungshilfe im damaligen Biafra tätig. Dort lernet der Autor das erste Mal kennen, wie  man mit einer Öllampe umgeht und wie man diese wartet und pflegt. Es wird heute für junge Menschen schwer zu verstehen sein, dass man für den gebrauch einer Öllampe geschult sein muss. Als zivilisierter Mensch hat der Autor in der Nacht natürlich den Docht der Öllampe bis auf Null heruntergedreht, sodass das Licht dabei aus ging. Also, wenn man in der Nacht sich auf den Nachttopf bewegen wollte erst eine Stunde verging, bis man die Öllampe wieder zum brennen gebracht hat. Eine Öllampe dreht man in der Nacht nie auf Null herunter. Man lässt immer die kleinste Flamme brennen. Braucht man das Licht dann in der Nacht, wird der Docht nur höher gedreht und das Licht wird heller.          
Link zu: Entwicklungshilfe in einem fremden Land.
Das soll nur deutlich machen, dass wir heute in einer Entwicklung oder man kann auch von einer Evolution sprechen, von nur ca. 80 Jahre der Mensch von der Öllampe zum elektrischen Licht gekommen ist. Bedenken wir geschichtlich jetzt noch, dass das elektrische Licht nach dieser Erfindung erst etwa 50 Jahren später in die Privathäuser eingezogen ist, macht doch sicherlich nachdenklich. 
Erst im 19. Jahrhundert, also 130 Jahre nach dem ersten Patent, kam das elektrische Licht im sogenannten städtischen Ausbau in die Privathäuser. Wie immer waren hier die Schwaben mit den Städten Stuttgart, Mannheim oder Ulm die Vorreiter. Statistisch gesehen hatten zu der damaligen Zeit um 1914 nur etwa 5 % der Berliner Haushalte Strom. 1925 also 10 Jahre später erst ca. 25 % und Ende der 1920er Jahre etwa 50 % der Haushalte Strom hatten. 
In der Abschiedsrede von Josef Berger müssen wir aber erkennen, dass in den 1950er Jahre ja erst der Strom in diese ländlichen Bereiche kam. Und in kleine Dörfer wie die Gemeinde Berg bei Ravensburg um dauerhaftes elektrisches Licht zu bekommen bis in die Jahre 1930er und gar 1950er Jahre andauerte, bis die Elektrifizierung vollständig abgeschlossen war und Petroleumlampen endgültig ablöste wurden.
Warum das solange ging hing einzig und alleine an den Kosten der Infrastruktur zusammen. 1960 kostete eine Glühlampe ca. 6 Mark. Also wenn ein Arbeiter im Monat 100 Mark verdient hat, kann erkannt werden, wie teuer der Strom zu den Einkommen war. Petroleum kostete damals nur 2 Mark und war damit weit günstiger, wie der elektrische Strom. Also elektrischer Strom bis in die 1960er Jahre ein teures Luxusgut war. Das ist gleich vergleichbar mit 2025 und den erneuerbaren Energien, die sich seit Jahrzehnten nicht auf den Markt eingliedern konnten.   
Aber, das soll lediglich ein Geschichtlicher Grundsatz sein. Aber der Ethische Grundsatz ist dabei der, dass wir zivilisierten Menschen gar nicht mehr unseren Luxus als Luxus ansehen, sondern als einfach gegeben annehmen. Wir machen uns keinerlei Gedanken mehr darüber warum eigentlich, wenn wir den Radio an einem Knopf anschalten, dort Sprache und Musik heraus kommt. 

Machen wir den Vergleich mit dem ersten Personal Computer oder kurz PC:
Hier waren der Kenbak-1 aus 1971, der Micral N aus 1973, der Altair 8800 aus 1975 und dann mit dem Durchbruch der Apple II und der Tandy TRS-80 die den Durchbruch bis in unsere Schulen brachten vom Strom in den Haushalten ja nur knapp 15 Jahre danach angesiedelt. Dann 1977 setzte sich der Computer für die Massen durch.  
Also es vom Personal-Computer zu den Computer-Hackern die die ganze Welt beispielsweise im Zahlungsverkehr lahm legen können bis 2025, gerade mal 45 Jahre vergangen sind.
Heute kaufen unsere Kinder im Freibad ihr Eis mit dem Handy und glauben, dass dies eine sichere Bezahlungsart sei? Die elektrische Technik hat das menschliche Denken bereits weit überholt!
Damit werden aber die Gefahren an Laib und Leben nicht geringer. 
Handy Brände beispielsweise lassen sich in keine einzelne Gefahrenklasse einstufen. Und wir haben die Gefahrenklassen A bis F. Es gibt in der Normung der Reihe DIN EN 2 aktuell keine eigene Brandklasse für Akkubrände. Somit gehören diese Akkubrände in eine Kombination unserer drei Gefahrenklassen an. Da hier kombinierten Gefahrengrundlagen vorhanden sind. 
Hier die Kombinierte Merkmale:
Brandklasse A: Das Kunststoffgehäuse des Handys brennt als Feststoff.
Brandklasse B: Der im Akku enthaltene flüssige Elektrolyt ist brennbar.
Brandklasse C: Bei der chemischen Reaktion im Inneren oder auch Thermal Runaway genannt, entstehen brennbare Gase.
Link zu: Brandschutzklassen bei Feuerlöschern
Im Vergleich werden Lithium-Batterien im Transportwesen in die Gefahrgutklasse als Gefahrgut der Klasse 9 für verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände eingestuft werden. Gleiches gilt für jeden Brand eines Elektroautos. Hier redet man immer davon, dass das die Zukunft sein soll. Aber in der Gefahrenklasse sind diese Elektroautos nicht mehr einzustufen ohne dass die Menschen dabei an giftigen Gasen ums Leben kommen. Sind wir dann noch mit Hybriden Bauarten mit Elektrobatterien und fossilen Treibstoffen konfrontiert, gibt es dort in einem Verkehrsunfall kaum mehr eine Möglichkeit beim kleinsten Funken eine Explosion mit erheblich mehr Todesopfer zu verhindern.
Die Todesopferzahlen im Straßenverkehr werden mit Elektroautos aus dem Gesichtspunkt des Brandschutzes drastisch steigen. 
Das liegt daran, dass unsere Politik nicht mehr wie früher Zeit zum Nachdenken hat, sondern innerhalb 4 Jahren Wahlperiode handeln muss. Und das wird der Tod der Menschheit sein. So geht es im Klimaschutz mit den Wärmepumpen von Robert Habeck, Die innerhalb weniger Jahre unser Klima bereits so zerstört haben, dass wir uns fragen, warum 2025 nur noch von Nebel und schlechtem Wetter geprägt ist. 
Link zu: Soziale Skandale Klimaschutz
Der Mensch denkt nicht mal als angeblicher Klimaschützer wie Robert Habeck in der Technik zu Ende!
Dazu mehr in der Folge unseres Berichts.
Begriffe zum Thema Batterien Brandgefahr: 
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Batterien Brandgefahr, Brände, Lithium Ionen Akkus, Lithium Batterien, Abfall, Restmüll, leere Batterien entsorgen, Lithium Brand, Ionen Akku Brand, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum. 
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Vielleicht den Brandschutz einmal anderst gesehen?
Wenn wir mal nachfolgend die Abschiedsrede vom Feuerwehrkommandant Josef Berger und im Short seine Jugend im 2. Weltkrieg mal verfolgen, müssen wir ja an den Brandschutz auch unsere Bedürfnisse stellen. Aber, was sind eigentlich unsere Bedürfnisse?
Verfolgt man nachfolgend, dass der Feuerwehrkommandant Josef Berger, der auch Vater vom Autor ist, von ca. 1958 – 1978 die Feuerwehr und die Brandschutzgrundlagen in Berg bei Ravensburg aufgebaut hat, mal von der Seite der Bedürfnisse der Menschen her gesehen. Dann erkennen wir aus seiner Auflistung, innerhalb dieser 21 Jahren ja 21 Gro0berände gelöscht werden mussten. Und bei einer ländlichen Gemeinde Großbrand bedeutet, dass große Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude bis über das Dach in Flammen standen. Also auch der Autor selber als Feuerwehrmann ja pro Jahr mit einem solchen Großbrand konfrontiert waren. Betrachten wir da mal den wirtschaftlichen Schaden muss man erkennen, dass es bei den meisten Geschädigten aufgebrannt hat. Das heißt, dass die alten Gebäude aus dem Versicherungswert heraus ja kaum mehr einen Wert hatten aber aus der Neuwertigen Elementarversicherung ja der Neuwert ersetzt werden musste. Also es in den meisten Fällen von aufgebrannt und nicht von abgebrannt geredet werden muss. Aber, das können ja nicht die heutigen Bedürfnisse der Menschheit gehören, sondern dass Brände verhindert werden sollten. Um die Bedürfnisse der Menschen früher und heute zu verstehen mal einen ganz grasser Zeitschnitt.
 
Bedürfnisse gestern und heute:
Verfolgen wir die Abschiedsrede von Josef Berger erkennen wir, dass zu seiner Zeit nicht einmal eine gescheite Pumpe zum Spritzen von Wasser vorhanden war, die auf 10 m Höhe den Brand bekämpfen konnte. Denn wenn wir heute sehen, dass unsere Bauwerke alle mit Elementarversicherungen versichert sind, geht schon ein wenig die Grundlage des Bedürfnisses des Brandschutzes verloren.
Geschichtlich gesehen, müssen wir erkennen, dass 1879 von Joseph Wilson Swan die erste Glühbirne entwickelt wurde. Kurz darauf folget eine Entwicklung von Thomas Edison, der mit einem verkohlten Bambusfaden das ganze verbessert hat und auch 1880 dafür ein Patent bekam.  
Das Ganze soll hier jetzt nicht vom Brandschutz abschweifen. Aber um das bis zur Zeit des Feuerwehrkommandanten Josef Berger zu sehen 1958 ja erst 80 Jahre vergangen sind, dass die Bürger in Deutschland den Luxus hatten mit einem einfachen Schalter-Klick helles Licht zu haben- Und die Meinung herrschte, dass damit in der damaligen Meinung kein Brand mehr produzieren konnte. Aber auch hier irrte die Menschheit wieder einmal ganz gewaltig. Die Brandgefahr wurde mit dem elektrischen Licht um ein vielfaches erhöht, wie mit einer Öllampe die der Bauer damals in der Nacht an sein Nachtisch gestellt hatte.  
Es soll hier jetzt nur auf den Eingangssatz von Josef Berger in seiner abschiedsrede eingegangen werden, wo er sich über die damalige Jugend echauffierte, die mit nichts mehr zufrieden sind.
 
Welches Licht hatten wir früher?
Der Autor war in der Entwicklungshilfe im damaligen Biafra tätig. Dort lernet der Autor das erste Mal kennen, wie  man mit einer Öllampe umgeht und wie man diese wartet und pflegt. Es wird heute für junge Menschen schwer zu verstehen sein, dass man für den gebrauch einer Öllampe geschult sein muss. Als zivilisierter Mensch hat der Autor in der Nacht natürlich den Docht der Öllampe bis auf Null heruntergedreht, sodass das Licht dabei aus ging. Also, wenn man in der Nacht sich auf den Nachttopf bewegen wollte erst eine Stunde verging, bis man die Öllampe wieder zum brennen gebracht hat. Eine Öllampe dreht man in der Nacht nie auf Null herunter. Man lässt immer die kleinste Flamme brennen. Braucht man das Licht dann in der Nacht, wird der Docht nur höher gedreht und das Licht wird heller.          
Link zu: Entwicklungshilfe in einem fremden Land.
Das soll nur deutlich machen, dass wir heute in einer Entwicklung oder man kann auch von einer Evolution sprechen, von nur ca. 80 Jahre der Mensch von der Öllampe zum elektrischen Licht gekommen ist. Bedenken wir geschichtlich jetzt noch, dass das elektrische Licht nach dieser Erfindung erst etwa 50 Jahren später in die Privathäuser eingezogen ist, macht doch sicherlich nachdenklich.
Erst im 19. Jahrhundert, also 130 Jahre nach dem ersten Patent, kam das elektrische Licht im sogenannten städtischen Ausbau in die Privathäuser. Wie immer waren hier die Schwaben mit den Städten Stuttgart, Mannheim oder Ulm die Vorreiter. Statistisch gesehen hatten zu der damaligen Zeit um 1914 nur etwa 5 % der Berliner Haushalte Strom. 1925 also 10 Jahre später erst ca. 25 % und Ende der 1920er Jahre etwa 50 % der Haushalte Strom hatten.
In der Abschiedsrede von Josef Berger müssen wir aber erkennen, dass in den 1950er Jahre ja erst der Strom in diese ländlichen Bereiche kam. Und in kleine Dörfer wie die Gemeinde Berg bei Ravensburg um dauerhaftes elektrisches Licht zu bekommen bis in die Jahre 1930er und gar 1950er Jahre andauerte, bis die Elektrifizierung vollständig abgeschlossen war und Petroleumlampen endgültig ablöste wurden.
Warum das solange ging hing einzig und alleine an den Kosten der Infrastruktur zusammen. 1960 kostete eine Glühlampe ca. 6 Mark. Also wenn ein Arbeiter im Monat 100 Mark verdient hat, kann erkannt werden, wie teuer der Strom zu den Einkommen war. Petroleum kostete damals nur 2 Mark und war damit weit günstiger, wie der elektrische Strom. Also elektrischer Strom bis in die 1960er Jahre ein teures Luxusgut war. Das ist gleich vergleichbar mit 2025 und den erneuerbaren Energien, die sich seit Jahrzehnten nicht auf den Markt eingliedern konnten.   
Aber, das soll lediglich ein Geschichtlicher Grundsatz sein. Aber der Ethische Grundsatz ist dabei der, dass wir zivilisierten Menschen gar nicht mehr unseren Luxus als Luxus ansehen, sondern als einfach gegeben annehmen. Wir machen uns keinerlei Gedanken mehr darüber warum eigentlich, wenn wir den Radio an einem Knopf anschalten, dort Sprache und Musik heraus kommt.
 
Machen wir den Vergleich mit dem ersten Personal Computer oder kurz PC:
Hier waren der Kenbak-1 aus 1971, der Micral N aus 1973, der Altair 8800 aus 1975 und dann mit dem Durchbruch der Apple II und der Tandy TRS-80 die den Durchbruch bis in unsere Schulen brachten vom Strom in den Haushalten ja nur knapp 15 Jahre danach angesiedelt. Dann 1977 setzte sich der Computer für die Massen durch.  
Also es vom Personal-Computer zu den Computer-Hackern die die ganze Welt beispielsweise im Zahlungsverkehr lahm legen können bis 2025, gerade mal 45 Jahre vergangen sind.
Heute kaufen unsere Kinder im Freibad ihr Eis mit dem Handy und glauben, dass dies eine sichere Bezahlungsart sei? Die elektrische Technik hat das menschliche Denken bereits weit überholt!
Damit werden aber die Gefahren an Laib und Leben nicht geringer.
Handy Brände beispielsweise lassen sich in keine einzelne Gefahrenklasse einstufen. Und wir haben die Gefahrenklassen A bis F. Es gibt in der Normung der Reihe DIN EN 2 aktuell keine eigene Brandklasse für Akkubrände. Somit gehören diese Akkubrände in eine Kombination unserer drei Gefahrenklassen an. Da hier kombinierten Gefahrengrundlagen vorhanden sind.
Hier die Kombinierten Merkmale:
Brandklasse A: Das Kunststoffgehäuse des Handys brennt als Feststoff.
Brandklasse B: Der im Akku enthaltene flüssige Elektrolyt ist brennbar.
Brandklasse C: Bei der chemischen Reaktion im Inneren oder auch Thermal Runaway genannt, entstehen brennbare Gase.
Link zu: Brandschutzklassen bei Feuerlöschern
Im Vergleich werden Lithium-Batterien im Transportwesen in die Gefahrgutklasse als Gefahrgut der Klasse 9 für verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände eingestuft werden. Gleiches gilt für jeden Brand eines Elektroautos. Hier redet man immer davon, dass das die Zukunft sein soll. Aber in der Gefahrenklasse sind diese Elektroautos nicht mehr einzustufen ohne dass die Menschen dabei an giftigen Gasen ums Leben kommen. Sind wir dann noch mit Hybriden Bauarten mit Elektrobatterien und fossilen Treibstoffen konfrontiert, gibt es dort in einem Verkehrsunfall kaum mehr eine Möglichkeit beim kleinsten Funken eine Explosion mit erheblich mehr Todesopfer zu verhindern.
Die Todesopferzahlen im Straßenverkehr werden mit Elektroautos aus dem Gesichtspunkt des Brandschutzes drastisch steigen.
Das liegt daran, dass unsere Politik nicht mehr wie früher Zeit zum Nachdenken hat, sondern innerhalb 4 Jahren Wahlperiode handeln muss. Und das wird der Tod der Menschheit sein. So geht es im Klimaschutz mit den Wärmepumpen von Robert Habeck, Die innerhalb weniger Jahre unser Klima bereits so zerstört haben, dass wir uns fragen, warum 2025 nur noch von Nebel und schlechtem Wetter geprägt ist.
Link zu: Soziale Skandale Klimaschutz
Der Mensch denkt nicht mal als angeblicher Klimaschützer wie Robert Habeck in der Technik zu Ende!
Dazu mehr in der Folge unseres Berichts.
Begriffe zum Thema Batterien Brandgefahr:
Brandschutz, Fluchtwege, BauFachForum, DIN ISO 23601 und ASR A2.3, Batterien Brandgefahr, Brände, Lithium Ionen Akkus, Lithium Batterien, Abfall, Restmüll, leere Batterien entsorgen, Lithium Brand, Ionen Akku Brand, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, passend zum Thema.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite vom BauFachForum.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     
 

Feuerlöscher der Brandklasse A:

Baulicher Brandschutz Feuer Löschen Retten:
Feuerlöscher der Brandklasse A:
Das ist die häufigste Form von Bränden. Der Brand wird daraus ausgelöst, wenn brennbare Materialien wie beispielsweise Holz, Papier, Stoffe, Müll, leichte Kunststoffe und Stoffe aus der organischer Natur heraus Feuer fangen. Diese Brände können in jedem Betrieb, wie auch in jedem Wohngebäude entstehen.
Also nur empfohlen werden kann, einen Feuerlöscher für normale Brände an den Orten der Gefahr wie beispielsweise den Waschküchen und in den Allgemeinen Räumen zu installieren. Und immer dabei bedacht, dass die Standorte und Wege zum Feuerlöscher auch beschildert werden müssen oder sollten.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.
Feuerlöscher der Brandklasse A:
Das ist die häufigste Form von Bränden. Der Brand wird daraus ausgelöst, wenn brennbare Materialien wie beispielsweise Holz, Papier, Stoffe, Müll, leichte Kunststoffe und Stoffe aus der organischer Natur heraus Feuer fangen. Diese Brände können in jedem Betrieb, wie auch in jedem Wohngebäude entstehen.
Also nur empfohlen werden kann, einen Feuerlöscher für normale Brände an den Orten der Gefahr wie beispielsweise den Waschküchen und in den Allgemeinen Räumen zu installieren. Und immer dabei bedacht, dass die Standorte und Wege zum Feuerlöscher auch beschildert werden müssen oder sollten.
Die Ausbreitung der Brände liegen daher immer in der Grundlage, welche Materialien zum Brennen gebracht werden können. Damit entscheidet sich auch wie in unserem Brandbeispiel auch, ob dem Mensch zum Überleben 3 oder 10 Minuten verleiben. Daher dürfen Vorräte auch nicht dort gelagert werden, wo die Brandgefahr groß ist.
Die Löschmittel der Klasse A:   
Das sind:
Wasserlöscher, ABC-Löschpulver und Schaumlöscher. Dabei sollte beachtet werden, dass Pulverlöscher in dieser Brandschutzklasse nur als ABC-Feuerlöscher verwendet werden sollten in denen das Löschmittel Glutpulver enthalten ist.
Begriffe zum Thema
Brandschutz, Brandschutzklassen, Übersicht, Löschmittel, Feuerwehr, tragbare Feuerlöscher Arten.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.

Feuerlöscher der Brandklasse B:

Baulicher Brandschutz Feuer Löschen Retten:
Brandklasse B:
In der Brandschutzklasse B werden alle brennbaren flüssige Stoffe eingegliedert. Dazu gehören auch Stoffe, die unter Hitzeeinwirkung flüssig werden. 
Das Markante an dieser Klasse ist, dass sie nur mit einer Flamme brennbar sind und keine Glut produzieren.
Daher dürfen diese Brände nie mit Wasser aus der Serie der Feuerlöscher der Brandschutzklasse A, die mit Wasser gefüllt sind gelöscht werden. Wasser würde verdampfen, eine Verpuffung erzeugen und den Brand noch größer werden lassen. 
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.
Brandklasse B:
In der Brandschutzklasse B werden alle brennbaren flüssige Stoffe eingegliedert. Dazu gehören auch Stoffe, die unter Hitzeeinwirkung flüssig werden.
Das Markante an dieser Klasse ist, dass sie nur mit einer Flamme brennbar sind und keine Glut produzieren.
Daher dürfen diese Brände nie mit Wasser aus der Serie der Feuerlöscher der Brandschutzklasse A, die mit Wasser gefüllt sind gelöscht werden. Wasser würde verdampfen, eine Verpuffung erzeugen und den Brand noch größer werden lassen.
Die Löschmittel der Klasse B:
Das sind:
Schaumlöscher, ABC-Pulverlöscher, Pulverlöscher mit Glutbrandpulver, Kohlendioxid- Löscher oder kurz CO2-Löscher.
Begriffe zum Thema Löschmittel:
Feuerwehr, Pulver, Wasser, Schaum, Tabelle, Übersicht, Wirkung, F500, Eignung, ABC Löscher.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.

Feuerlöscher der Brandklasse C:

Baulicher Brandschutz Feuer Löschen Retten:
Brandklasse C:
Hier sind wir jetzt beim Brand durch Gase angekommen. 
Auch Gase brennen nur mit Feuer oder Flamme und bilden ebenfalls keine Glut. Hierbei ist auch die Gefahr einer Explosion gegeben. Also auch hier nur geeignete Feuerlöscher verwendet werden dürfen.
Gasbrände dürfen expliziert nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid oder kurz CO2 gelöscht werden. Diese Löschmittel sind für Gasbrände nicht schädlich allerdings aus nicht wirksam, da die Löschmittel auf Gas keine Löscheigenschaft auslösen. 
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.
Brandklasse C:
Hier sind wir jetzt beim Brand durch Gase angekommen.
Auch Gase brennen nur mit Feuer oder Flamme und bilden ebenfalls keine Glut. Hierbei ist auch die Gefahr einer Explosion gegeben. Also auch hier nur geeignete Feuerlöscher verwendet werden dürfen.
Gasbrände dürfen expliziert nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid oder kurz CO2 gelöscht werden. Diese Löschmittel sind für Gasbrände nicht schädlich allerdings aus nicht wirksam, da die Löschmittel auf Gas keine Löscheigenschaft auslösen.
Die Löschmittel der Klasse C:   
Das sind:
Pulverlöscher allerdings nur geeignet mit Glutbrandpulver, Pulverlöscher mit Spezialpulver für Gasbrände.
Begriffe zum Thema Brand Löschmittel:
Brandklassen, Brandfall, Feuerwehr, Fettbrand, Brandschutz, Schaum Feuerlöscher, Richtiges Verhalten.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum. 

Feuerlöscher der Brandklasse E:

Brandklasse E:
Diese Brandschutzklasse wurde ersatzlos abgeschafft und entwertet worden. Dabei handelte es sich um Brände aus Niederspannungsanlagen bis zu 1.000 Volt.
Diese Gefahren wurden aus der Neuerung der Europa-Norm EN2 aus dem Brandschutz komplett rausgenommen.
Der Grund dafür ist ganz einfach. Diese Brände können mit allen vorhandenen Feuerlöscher gelöscht werden. Es muss nur beachtet werden, dass der auf dem Feuerlöscher aufgedruckten Sicherheitsabstand eingehalten wird. Wobei wir allerdings bei alten Feuerlöschern die Brandklasse E immer noch finden.

Feuerlöscher der Brandklasse F:

Baulicher Brandschutz Feuer Löschen Retten:
Brandklasse F:
Jetzt sind wir bei den häufigsten Haushaltsbränden angekommen. Die Brandklasse F steht für Brände mit  Speisefetten und Speiseölen. Diese Gefahr steht täglich in unseren Küchen auf dem Brand-Plan. 
Aus der Gefährlichkeit dieser Brandmöglichkeit wurde 2005 mit der Einführung der Europanorm diese Brände in der Klassifizierung der EN 2 als die Klasse F eingegliedert. Auch hier gilt, dass Fettbrände niemals mit Wasser gelöscht werden dürfen! 
Die Löschmittel der Klasse F:    
Das sind:
Hierzu gibt es lediglich die Spezial-Löscher mit Fettbrandlöschmittel.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.
Brandklasse F:
Jetzt sind wir bei den häufigsten Haushaltsbränden angekommen. Die Brandklasse F steht für Brände mit  Speisefetten und Speiseölen. Diese Gefahr steht täglich in unseren Küchen auf dem Brand-Plan.
Aus der Gefährlichkeit dieser Brandmöglichkeit wurde 2005 mit der Einführung der Europanorm diese Brände in der Klassifizierung der EN 2 als die Klasse F eingegliedert. Auch hier gilt, dass Fettbrände niemals mit Wasser gelöscht werden dürfen!
Die Löschmittel der Klasse F:   
Das sind:
Hierzu gibt es lediglich die Spezial-Löscher mit Fettbrandlöschmittel.
Begriffe zum Thema Spezial Feuerlöscher:
Fettbrand Feuerlöscher, Grandklasse, Brandschutz, Glorie, CO2 Löscher, Pulverlöscher, Schaumlöscher.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlässt Ihr das BauFachForum und kommt auf die YouTube-Seite vom BauFachForum.

Externer Brandschutzbeauftragter:
Daher sollte im gesamten Brandschutz sicherlich nicht unbedingt ein externer Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden. Bei einem Mehrfamilien Haus sollte allerdings einmal ein Brandschutzplan erstellt werden und die Erstausstattung von einem Sachverständigen abgenommen werden. Danach können die Wartungs- und Einhaltungsgrundlagen von der Hausmeistereien übernommen werden.

Die Ausnahme bildet:
Feuerlöscher fallen unter den § 16 der Betriebssicherheitsverordnung. Dort ist vorgegeben, dass Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung von Fachpersonal unterzogen werden müssen.
Die Festigkeitsprüfung muss gleichfalls von einem Fachpersonal alle 10 Jahre unterzogen werden.
Daraus ergibt sich, daß die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt wird.

Link zum Videotipp vom BauFachForum:

Der SVB hat selber einen Lehrgang als Brandschutzhelfer im Betrieb oder auch Ersthelfer im Betrieb gemacht. Daraus ist dann ein spannendes Video vom BauFachForum zur Lehrlingsausbildung entstanden und  gefertigt worden. Dort zu erkennen und zu sehen, alles was der Ersthelfer wissen muss und wann seine Möglichkeiten beendet sind.
Als Ersthelfer oder Brandschutzhelfer, ist in einem Mehrfamilien-Haus immer eine Person in der Wohneinheit zuständig. Sie muss erkennen können was im Brandfall gemacht werden muss.

Nachruf auf Josef Berger Feuerwehrkommandant

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 ein verdienter Feuerwehrkommandant!     

Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege: 
Thema: Nachruf auf Feuerwehrkommandant Josef Berger:
Das BauFachForum gedenkt an einen großen Feuerwehrkommandanten mit aufregendem Leben. Wichtige Stationen seines Lebens begannen mit der Einberufung mit 17 Jahren zum zweiten Weltkrieg. Seine Ausbildung war in Ulm. Danach erfolgte sein Stellungsbefehl an die Maginot Linie im Elsass. Aus der Westfront kam der Stellungsbefehl nach Stalingrad in Russland. Mehrfache Verwundungen und letzter Überlebender mit dem letzten Rettungsflug von der Halbinsel Krim. Nach der Genesung erfolgte der Stellungsbefehl an die Front in Italien. Dort geriet Josef Berger in englische Gefangenschaft nach Ägypten. Nach 8 Jahren Überlebenskampf kam er zurück zur Familie in Bruggen Wolpertswende. Er absolvierte eine Schreinerlehre beim Schlossschreiner Emil Fuchshuber in Altshausen bis zum Meister-Abschluss. Heirat seiner ersten Liebe Josefine Demut in Ettishofen bei Berg bei Ravensburg im Schussental. Er übernahm die Schreinerei Paul Demuth in Berg und wurde dort 21 Jahre lang zum vorbildlichen und verdienten Feuerwehrkommandanten gewählt. 1958 Geburt von Sohn Wilfried Berger. Seinen Sohn bildete er ebenfalls zum Schreinermeister und Feuerwehrmann aus, der später den Betrieb übernahm. Mit Josefine Berger hatte er 3 Söhne- Vertreten war er in 52 Ausschüssen und Vereinen. Seine Verdienste 20 Jahre Gemeinderat und Altmeister vom Schreinerhandwerk. Seit gespannt auf den nächsten Teil.
Begriffe zum Thema Feuerwehrkommandant: 
BauFachForum die Seite des Bauens, Feuerwehrkommandant, Geschenk, Nachruf, Playmobil, Josef Berger, Berg bei Ravensburg, Schussental, verdienter Feuerwehrkommandant, Josef Berger 21 Jahre Kommandant, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de

Hör – und Sehprobe Baulicher Brandschutz Fluchtwege:
Thema: Nachruf auf Feuerwehrkommandant Josef Berger:
Das BauFachForum gedenkt an einen großen Feuerwehrkommandanten mit aufregendem Leben. Wichtige Stationen seines Lebens begannen mit der Einberufung mit 17 Jahren zum zweiten Weltkrieg. Seine Ausbildung war in Ulm. Danach erfolgte sein Stellungsbefehl an die Maginot Linie im Elsass. Aus der Westfront kam der Stellungsbefehl nach Stalingrad in Russland. Mehrfache Verwundungen und letzter Überlebender mit dem letzten Rettungsflug von der Halbinsel Krim. Nach der Genesung erfolgte der Stellungsbefehl an die Front in Italien. Dort geriet Josef Berger in englische Gefangenschaft nach Ägypten. Nach 8 Jahren Überlebenskampf kam er zurück zur Familie in Bruggen Wolpertswende. Er absolvierte eine Schreinerlehre beim Schlossschreiner Emil Fuchshuber in Altshausen bis zum Meister-Abschluss. Heirat seiner ersten Liebe Josefine Demut in Ettishofen bei Berg bei Ravensburg im Schussental. Er übernahm die Schreinerei Paul Demuth in Berg und wurde dort 21 Jahre lang zum vorbildlichen und verdienten Feuerwehrkommandanten gewählt. 1958 Geburt von Sohn Wilfried Berger. Seinen Sohn bildete er ebenfalls zum Schreinermeister und Feuerwehrmann aus, der später den Betrieb übernahm. Mit Josefine Berger hatte er 3 Söhne- Vertreten war er in 52 Ausschüssen und Vereinen. Seine Verdienste 20 Jahre Gemeinderat und Altmeister vom Schreinerhandwerk. Seit gespannt auf den nächsten Teil.
Begriffe zum Thema Feuerwehrkommandant:
BauFachForum die Seite des Bauens, Feuerwehrkommandant, Geschenk, Nachruf, Playmobil, Josef Berger, Berg bei Ravensburg, Schussental, verdienter Feuerwehrkommandant, Josef Berger 21 Jahre Kommandant, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr im Baulexikon unter dem Suchbegriff B vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de     

Abschiedsrede vom 18.12.1978:
Lasst uns an die Abschiedsrede von Josef Berger noch einmal sein Leben in der Feuerwehr Revue passieren.

Ort der Feier:
Feuerwehrheim in seiner eigenen Schreinerei. Er baute extra für die Feuerwehr, da er ja direkt neben dem Feuerwehrhaus seine Schreinerei hatte einen Keller, den er zum Feuerwehrheim ausbaute. Dieses Feuerwehrheim dauerte über 15 Jahre an und war der Hort der Kameradschaft in der Feuerwehr Berg.

Termin der Rede:
18.12.1978 im Feuerwehrkeller in Ettishofen. Ettishofen ist dabei einer der 52 Parzellen der Gemeinde Berg. Berg ist eine selbstständige Gemeinde und grenzet an Weingarten und Ravensburg im Schussental an.

Anlass der Feier:
Der Feuerwehrkommandant Josef Berger schied nach 21 Jahren aus seinem Amt als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Berg aus.
Verabschiedung des Feuerwehrkommandanten mit allen Ehren. 

Die Ehrengäste:
Kreisbrandmeister Laub.
Bürgermeister Sigmund Winter als Chef der Wehr von Berg.
Vertreter vom THW mit dem die Feuerwehr Berg stetig zusammenarbeitete.
Kammeraden der Werkfeuerwehr RAFI, die in engem Kontakt mit der Wehr Berg stand.
Die Feuerwehrkammeraden von Berg, die von Josef Berger geführt wurden.

Die eigenen Worte von Josef Berger und Vater vom Autor:
Ein einfacher Mann mit einfachen Worten über ein aufregendes Leben.

Da ich im Feuerwehrleben nicht mehr vorwärts blicken kann, bleibt mit nur nun noch ein bescheidener Rückblick.
Aber gestatten Sie mir einen kleinen Ausblick von den Feuerwehren, indem die Jugend heute doch so unzufrieden ist, mit der heutigen Zeit. So möchte ich mal bei mir mit 19 Jahren anfangen. Im Frühjahr 1939, 5 Jahre an allen Kriegsfronten West, Ost, Süd und dann  kam ich Ende 1944 in Gefangenschaft nach Ägypten und Zypern bis Ende 1948.  Und vor Weihnachten 1948 habe ich in Ettishofen mich eingenistet, musste aber erst darum kämpfen, daß ich meinen Entlassungsstempel in der Seestraße Ravensburg bekam. Denn ohne diesen war kein Aufenthalt möglich.
Aber kurze Zeit später bekam ich Anstand mit dem damaligen Bürgermeister Gindele. Er klagte an, ich könne nicht hier im Haus wohnen, wenn ich nicht verheiratet wäre. Da hätte heute ein Bürgermeister wohl Arbeit, wenn er allen diesen Fällen nachginge. So habe ich entschlossen, 1 Jahr später zu heiraten.
 

Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Berg:
Am 01. April 1950 bin ich zur freiwilligen Feuerwehr Berg gestoßen. Der damalige Kornmandant war Georg Lehn aus Weiler. Mit bescheidenen Voraussetzungen haben wir unsere Probleme gehabt. Wir hatten die alte TS 8 mit Anhänger. Die Unterbringung war in der Garage vom Rathaus. Gerätewant war Georg Metzler der im Rathaus wohnte. 1955 war aber Georg Lehn schon immer krank und ich habe mich an seiner Stelle um die Feuerwehr gekümmert.
Nachdem unser Schorsch starb, wunde mir am 15.02.1956 die Freiwillige Feuerwehr Berg vom Landratsamt übergeben.
Von diesem Zeitpunkt an, gab es aber viel zu tun. Als erstes musste ich mich mit dem alten Bürgermeister Gindele herumstreiten. Die Feuerwehr war Zweckgebunden und die Verhandlungen mit dem alten Gindele waren zäh, da dies ein größeres Problem war.
Bei jeder Batterie musste ich ihn bitten und hoffen, dass es ihm recht war. Wenn er seinen Kaiser Wilhelm Bart gedreht hat, musste man fluchtartig den Rückzug antreten. Sodass böse Zeiten für die Feuerwehr anbrachen.
Mit der Zeit haben wir dann den alten Opel Blitz von Ravensburg bekommen. Da war extra eine Festeinweihung, damals bei Gangolf Bauner Gaststätte Sonne die bis zum Morgengrauen dauerte. Anwesend war der damalige Kreisbrandmeister Blasen.

Untergebracht war damals das Feuerwehrauto in der alten Scheune von Frau Bayer.
Als diese abgerissen wurde, mussten wir weiterwandern in die alte Scheune des damaligen Bürgermeister Dr. Lambert. Aber das, dauerte auch ein paar Jahre, bis Dr. Lambert die Scheuer umbaute. So flüchteten wir weiter in die alte Scheune von Rupert Gindele. Was allerdings auch kein Zustand war. Mit zähem Ringen bekamen wir dann vom alten Gindele einen Bauplatz neben der Raiffeisenbank mit der Auflage, dass dort keinen Keller und keine Wohnung erstellt werden durfte. Ich habe das aber doch so gerichtet, dass oben eine Wohnung eingerichtet werden konnte.
Als dann Gindele gestorben war, haben wir mit Rupert Gindele verhandelt, daß diese Auflage entfiel. Dann wurde oben ausgebaut und unser Kurt Kirsten ist dann eingezogen und hat bis zum heutigen Tag zur vollsten Zufriedenheit den Gerätewart von Berg übernommen. Dann folgte auch die Abmusterung vom Opel Blitz und wir bekamen damals dann unser heutiges LFA. Aber all die vielen Jahre waren nicht nur Proben und festliche Anlässe, die wir bisher immer sehr gepflegt haben. So kamen auch viele Einsätze, die große Masse der Kleineinsätze, die ich meistens nun mit den Ettishofern gefahren habe, möchte ich gar nicht nennen, aber so möchte ich doch noch die großen Einsätze nennen. 

Großbrände unter dem Feuerwehrkommandant Josef Berger:
Schädler Möhris
Oberstaig Rundel
Unterloch Geßler Berg 2 x
Kesenheimer Weiler 2 x
Oelhaf Hochstett
Köberle Weiler
Hager Weiler
Schwegler Bachmaien
Fischer Kernen
Locher Vorberg
Kiebele Vorberg
Fiegel Hartmann
Pfaff Vorberg
Brick Vorberg
Eppler Vorberg
Gemeinde in Kasernen

Heustöcke abtragen unter dem Feuerwehrkommandanten Josef Berger: 
Glaser Möhris
Saudachen, Straß
Sipple Weiler

Das waren aber nur Brände, die ein Ausmaß über das Dach nahmen, all die vielen Zimmerbrände, Hochwasser, Keller auspumpen und sonstige Hilfeleistungen sind hier gar nicht erwähnt. Also kann ich meinen Feuerwehrkameraden nur recht herzlich danken für die vielen Arbeiten die geleistet wurden, dies wäre aber nicht möglich gewesen, wenn nicht in unserer Wehn eine allzeit gute Bereitschaft und Kameradschaftsgeist geherrscht hätte. So habt Ihr in allen den vielen Jahren unter meiner Zusammenarbeit viele Jahre mit mir alles hinnehmen müssen und wenn ich manchen auch mal hart gepackt habe, so entschuldigt mir das. Nun ist zum Ende auch noch der Funk eingerichtet worden. So glauben wir, daß wir noch schlagkräftiger den Dienst erfüllen können. 

Also an Ausrüstung und gutem Feuerwehrgeist, kann ich nun getrost
meinem Nachfolger Pau[ Schwegler die Wehr übergeben.
Ich wünsche ihm viel Glück und einen guten Anfang mit viel
Fingerspitzengefühl. Ich möchte aber nicht vergessen, all denen
zu danken, die mit der Feuerwehr zu tun haben.
Das Bürgermeisteramt und den Kreisbrandmeistern, die immer  ein offenes Ohr
für unsere Belange hatten. Und mit Freuden denke ich zurück an die vielen Kommandantentage die ich erleben durfte, die trotz den großen Tagesordnungspunkte immer eine Erholung waren, Auch den RAFI-Wehren sei herzlich gedankt für die gute Zusammenarbeit.
So kann ich nur noch zum Schlussenden mit

Gott zur Ehr

dem Nächsten zur Wehr,

dass auch weitenhin in den Freiwilligen Feuerwehr Berg Gültigkeit

haben soll.

Chronik der Feuerwehrkommandanten in Berg bei Ravensburg Schussental:
Bisher waren in Berg bekannt als Kornmandant:
Bis 1921 Wäckerle – Mager, Weiler
1921 – 1929 Steinhand, Inntobel
1929 – 1934 Reichert, Ettishofen
1934 – 1936 Steinen, Inntobel
1836 – 1956 Lehn Georg, Weiler
1956 – 1978 Berger Josef, Ettishofen
1979 neu eingesetzt Schwegler Paul, Bachmaier
Gründung der Werk-Feuerwehr RAFI 1975 mit Kurt Kirsten

Übergeben wird am 18.12.1978 vom Kommandanten Josef Berger folgende Wehr-Kräfte:

Übergeben werden 30 Mann zum bester Ausbildungsstand zu diesem Zeitpunkt:
Schwegler Paul geboren 14.04.1950
Kirsten Kurt geboren 28,02.1924 Ablösung von Lang Rudolf
Straub Philipp geboren 05.04.1940 Ablösung von Haller Franz
Rist Vinzenz geboren 07.01.1931 Ablösung von Moosmann Erwin
Berger Josef jun. geboren 14.01.1951
Berger Wilfried geboren 16.02.1958
Reich Anton geboren 24.04.1947
Lehn Paul geboren 02.05.1936
Heiß Albert geboren 01.10.1937
Kesenheimer Josef geboren 24.12.1924
Bentele Franz geboren 25.12.1920
Moosmann Alfred geboren 09.12.1959
Rundel Wilhelm geboren 28.11.1921
Späth Karl geboren 26.10.1929
Urbanek Fritz geboren 21.03.1943
Lachenmaier Karl geboren 21.06.1945
Bucher Albert geboren 13.02.1948
Hehle Georg geboren 07.06.1941
Haag Franz geboren 27.03.1952
Kordeuter Bernhard geboren 05.03.1950
Leser Josef geboren 13.01.1951
Fischer Anton geboren 16.09.1938
Sipple Elmar geboren 06.09.1953
Löhle Josef geboren 29.01.1937
Dimmler Johann geboren 09.09.1932
Haller Siegfried geboren 17.01.1957
Halder Anton geboren 05.08.1955
Bentele Robert geboren 09.04.1958
Kordeuter Roland geboren 28.04.1957
Steeb Hans geboren 09.01.1943

Ehrenmitglieder außer Dienst mit Stand 18.12.1978:
Lang Rudolf
Hallen Franz
Moosmann Erwin

Verstorben mit Stand 18.12.1978:
Lehn Georg
Heiß Bernhard
Hahn Fritz Senior
Birkenmaien Franz

90% der Wehr besitzen ein Leistungsabzeichen mit Stand 18.12.1978:

Empfehlungen vom alt Kommandant Josef Berger:
Für den neuen Kommandanten wäre nach meiner Meinung gleich wichtig:
Ein neuer Aufbau des Atemschutztrupps, da die bisher Ausgebildeten zum Teil ausgeschieden sind und andere Funktionen bekamen. An Anschaffung meine ich, daß die alten Handscheinwerfer ausgewechselt werden sollten.
Nun zum Ende altes Gute und ein Dankeschön an Alle.

Fluchtwege und der Umweltschutz

Baulicher Brandschutz Fluchtwege DIN ISO 23601 und ASR A2.3 oder Ist alles möglich?