Polygonvatro Skandal Versicherungen:
Warum entstand diese Seite in der Skandalzeitung vom BauFachForum?
Wir alle, ob Immobilienbesitzer wie auch die Mieter von Immobilien wünschen sich nie, dass sie mit einem Elementarschaden konfrontiert werden. Das heißt, dass nie ein Wasserschaden noch ein Brandfall eintritt.
Alle Elementarschäden sind versicherbar. Wenngleich die Versicherungen noch freiwillig sind und erst eine gesetzliche Pflicht für Elementarschäden 2025 noch in der Planung ist.
Die Geschädigten:
Ist dann allerdings der Schaden dann doch eingetreten, ist guter Rat teuer. Allerdings werden den Geschädigten mit einem cleveren Geschäftsmodell zwischen der Firma Polygonvatro und den Versicherern in der Regel diese Entscheidungen abgenommen bzw. mit dubiosen Abtretungserklärungen enteignet. Die Geschädigten wissen in der Regel nicht, dass Sie damit Ihre Bauruine ohne eigene Handlungsmöglichkeiten unterscheiben.
Das heißt, dass die Versicherer sofort mit der Schadensmeldung, diese an Ihre Vertragsfirma Polygonvatro ohne Wissen der Geschädigten weitergibt. Bereits hier ist die Frage, ob dies mit dem Datenschutz vereinbart werden kann?
Dann aber beginnt das Chaos:
Hat sich Polygonvatro mit einer dubiosen Abtretung der Versicherungsrechte vom Geschädigten sich den Auftrag erschlichen, geht eine buchstäbliche Odyssee der Geschädigten los, die erst mal mit vielen Tränen und später meist mit anwaltschaftlicher Hilfe endet.
Erfahren Sie hier vom Sachverständigen Wilfried Berger alles aus seinen Gutachtererfahrungen über Polygonvatro und auch entsprechende Tipps, wie Ihr dieses Chaos mit Handwerksbetriebe aus der Nähe verhindern könnt.
Polygonvatro Skandal Versicherungen
Sind Polygonvatro Handwerker?
Polygonvatro Skandal Versicherungen und die Frage nach der Qualifizierung der Polygonvatro Handwerker?

Thema: Elementarschaden und dann kommt Polygonvatro.
Erklärung vom BauFachForum:
Das BauFachForum berichtet aus einem Tatsachenbericht aus Weissenburg bei Ulm und aus den vielen Gutachten die das BauFachForum gegenüber den dubiosen Geschäftsgrundlagen, Handwerksleistungen und allem voran den Abrechnungen gegenüber den Versicherungen bearbeiten musste.
Die Dokumente zu den Fällen liegen beim Sachverständigen vom BauFachForum im Save gesichert vor. Der Bericht hier wird sehr sachlich und dem entsprechend verfasst, welche Maßnahmen vorgenommen wurden und wie die Reaktionen vom Polygonvatro waren. Gleichfalls werden die dürftigen und meist nicht günstigen Ergebnisse der Geschädigten aufgezeigt. Dazu dann entsprechend Erklärungen der Arbeitsverfahren wie ihr das aus dem Baulexikon bereits schon kennt beschrieben. Aber, nicht nur die Probleme sollen vorgetragen werden, sondern auch Tipps gegeben werden, wie Ihr euch verhalten solltet. Denn nicht nur Polygonvatro und die Versicherer haben Rechte, sondern auch Ihr als Beitragszahler eurer Versicherungsverträgen. Grundlegend ist nur, daß Polygonvatro und die Geschädigten andere Geschäftsziele verfolgen. Der Unternehmer sucht immer den geringsten Aufwand zum höchsten Gewinn. Der Geschädigte aber, möchte nach dem Schaden den gleichen SOLL-Zustand haben wie vor dem Schaden. Und diesem Thema geht dieser Bericht für die Verbraucher nach. Ob diese Vorgehen von Polygonvatro noch außerhalb des Strafrechts liegen, müssen andere Stellen entscheiden.
Schadenssammlungen seit 2022:
Der Bericht handelt von den vielen Schadensfällen vom BauFachForum von Geschädigten von Polygonvatro, die letztendlich am Ende nach dem Elementarschaden nicht die gleiche Qualitätsware und handwerklichen Leistungen bekommen haben, wie vor dem Schaden. Entscheidend ist, dass die Informationskette innerhalb Polygonvatro eine Struktur ist, bei dem der Geschädigte meist nie 2 x an einen gleichen Ansprechpartner kommt. Im ersten Short könnt Ihr erkennen, dass SWR 3 seit über einem Jahr die gleichen Ermittlungen gemacht hat, wie das BauFachForum und die Ergebnisse völlig gleich deckend sind. Dabei kann erkannt werden, dass das Unternehmen 118 Niederlassungen in Deutschland hat und dabei wurde ermittelt, dass es sich um über 130.000 Schadensfälle pro Jahr mit Stand 2022 als das BauFachForum mit den Ermittlungen begonnen hat, handelt. SWR 3 hat dabei Geschädigte mit Probleme aus ganz Deutschland zum Teil aufgesucht und gesammelt. Und hier ist der gesamte Ablauf der Auftragsstrukturen immer die gleichen, wie das das BauFachForum auch ermittelt hat. Dazu mehr im Ticker.
Begriffe zum Thema Polygonvatro:
Polygonvatro Skandal VersicherungenFord Transit, Andreas Weber, Schalke 04, Polygonvatro GmbH, Polygon Gruppe, Wasserschaden, Polygon Group, Olpe, Wasserschadensanierung, Polygon Deutschland GmbH, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum. Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger. www.baufachforum.de
Inhaltsverzeichnis
SWR 3 und das BauFachForum auf der gleichen Spur
Polygonvatro Skandal Versicherungen und die Frage wie viele betroffene Bau-Schicksaale gibt es in Deutschland?

Teil 1 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen,
BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema 1: Gleiche Ergebnisse über Polygonvatro:
Das BauFachForum analysierte bereits seit 2022 die auffälligen Leistungen von Polygonvatro aus Gutachten, die vom BauFachForum gefertigt werden mussten. Im gleichen Zuge ermittelte SWR 3 Studio Mainz mit dem Redakteur Jakob Reifenberger in gleicher Sache. Am Mittwochmorgen 01.10.2025 erfuhr das BauFachForum über die Ergebnisse von SWR 3 aus dem Radio. Sofort rief das BauFachForum im Studio an und es kam der Kontakt zum Redakteur Jakob Reifenberger zustande. Die Ergebnisse beider langjährigen Untersuchungen und Ermittlungen waren identisch die gleichen. Aus ganz Deutschland die gleichen Geschichten der Geschädigten, die Ihr einmal hier im BauFachForum und im SWR 3 Podcast sowie SWR 3 TV-Sendung Marktcheck nachverfolgen könnt. Zwei unterschiedliche Informationsquellen mit gleichem Ergebnis.
Begriffe zum Thema Polygonvatro:
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Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger. www.baufachforum.de
Polygonvatro Ticker:
Erstkontakt und Austausch mit SWR 3:
Mail an SWR 3 Reporter 12:01 an die Reportage Reifenberger Jakob vom Mittwoch, 01.10.2025
2025-10-01-Bericht-Polygonvatro
Guten Morgen, sehr geehrter Herr Jacob Reichenberg,
ich habe die Mail-Adresse von Herrn Tinat vom SWR3 Studio erhalten.
Dort ging es gerade um Polygonvatro.
Mein Name ist Wilfried Berger und bin unter anderem Sachverständiger vom BauFachForum.
Ich bin seit Jahren mit meinen Ermittlungen hinter Polygonvatro her, da sich hinter meinen Fällen vermutlich nach der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ein großflächig angelegter Versicherungsbetrug befindet. Wenn Sie an dieser Sache dran bleiben, werden Sie sicherlich den größten Versicherungsbetrug aller Zeiten aufklären.
Dazu hat der Sachverständige Berger in Folge SVB jetzt im letzten Fall alle Beweise zusammengetragen und analysiert. Dort ist ein Anwalt gerade am schlichten.
Den Mandanten möchte ich jetzt gerne bewegen, Strafanzeige zu machen. Veröffentlicht wird das Ganze anonym bei mir im BauFachForum, wo schon sehr viele Bauskandale aufgedeckt wurden.
Link zu: BauFachForum Baulexikon Wilfried Berger
Link zu: Skandalzeitung vom BauFachForum
Kurz zur Version und Erkenntnis vom BauFachForum über das Geschäftsmodell von Polygonvatro zusammen mit den Versicherern:
1. Die Schadensabwicklung:
Jeder Versicherte hat das Recht im Schadensfall handwerkliche Meisterbetriebe zu beauftragen.
Das ist in den Versicherungsverträgen so deutlich geregelt.
2. Das Modell der Versicherer:
Diese Kosten möchten die Versicherer umgehen und haben dazu Unternehmen wie Polygonvatro vertraglich verpflichtet, bei denen ungelernte Helfer alle handwerklichen Gewerke abdecken. Im vorliegenden Fall konnte von Polygonvatro nicht einmal die Ausbildungsbescheinigungen der
tätig gewesenen Mitarbeitern vorlegen können. Auch diese Grundlage stehen gesetzlich jedem Geschädigten zu. Das ist eine Grundlage der Gesetzgebung aus der Handwerksordnung.
Diese Firmen bieten den Versicherern für billiges Geld erst mal sofortige Hilfe für alle Gewerke im Schadensfall an. Aber nur erst mal!!!
Vergleichsangebote holen die Versicherungen nicht ein, wie das heute üblich ist.
Das rührt daher, dass der Versicherte oder Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag heraus selber entscheiden darf, welchen Handwerksbetrieb er zur Schadensregulierung bestellen möchte.
Das heißt, die Versicherer geben sofort die Nachricht der Schadensmeldung an Polygonvatro weiter und dass diese dort gleich vorstellig werden solle. Das zur Abwehr, dass gerade die teuren Handwerksbetriebe mit Meistertitel aus dem Rennen zu bringen.
Das dürfte bereits der erste Verstoß gegen den Versicherungsvertrag sein, den die Staatsanwaltschaft prüfen werden muss.
3. Polygonvatro vor allen anderen an der Schadensstelle:
Polygonvatro stellen sich beim Geschädigten damit vor, dass Sie vom Versicherer kommen und beauftragt sind, den Schaden zu regulieren.
Auch das ist bereits eine Prüfschwelle, die von der Staatsanwaltschaft und auch von den Handwerkskammern gegenüber den gesetzlichen Regelungen geprüft werden muss. Denn Versicherer dürfen keine handwerkliche Regulierung selber nicht übernehmen, da dies in den Versicherungsverträgen nur dem Versicherungsnehmer unterliegt. Das gilt auch mit den Gesundheit zerstörenden Erstmaßnahmen mit Kondensat-Trocknern. Das sind nur Ersthilfen im billigen Ermessen, die nicht mit einer Gefahrenprüfung der Menschen in der Wohnung von Polygonvatro in den Fällen des BauFachForums nie geprüft wurden. Das ist die Aufgabe eines SiGeKo-Beauftragten oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der erst einmal einen Gefahrenplan aufgestellt muss.
Richtiger gesagt, hat der versicherte das Recht auf Kosten der Versicherung einen nach der deutschen Baustellenverordnung oder kurz BaustellV sicherstellen muss, ob die Handlungen von Polygonvatro auf den Baustellen überhaupt meist nach billigem Ermessen vorgenommen werden dürfen. Sind mehrere Handwerker auf der Baustelle, ist der Bauherr verpflichtet, einen SiGeKo zu bestellen.
Ein Beispiel dazu:
Es sind in Deutschland ca. 300 verschiedene Schimmelpilzgifte oder Mykotoxinen. Dabei kennen wir ca. 40-50 Mykotoxine die toxische Nervengifte produzieren.
Bei solchen Sanierungen wird immer vom Kaltnebelverfahren gegen Pilz und Schimmel geredet. Und dann wird dieses Verfahren in bewohnten Räumen mit Kleinkindern angewendet. Hier müsste doch die Frage gestellt werden, was verspritzt Polygonvatro für Gifte in diesem Verfahren? Das wäre die Aufgabe des SiGeKo-Beauftragten zu klären, ob diese versprühten Gifte überhaupt für die Bewohner verträglich sind. Und das hängt von den Gesundheitsbefunde der Bewohner ab. Der Verarbeiter trägt dabei eine Vollmaske mit Schutzkleidung. Aber, wie verhält sich das Ganze, wenn das Kleinkind an Bauteilen leckt, was bei grabbelnden Kleinkinder täglich vorkommt.
Solche gesetzlichen Grundlagen kennt Polygonvatro gar nicht und setzt tausende von Kleinkindern schädlichen Dampfen, Pilz und lungenfähigem Mikroorganismenkot und hohen Temperaturen aus!!! Alleine aus der Grundlage, dass Kondensattrockner in bewohnten Räumen eingesetzt werden bringt diese Gefahr zu Tage. Hier werden die Temperaturen bis 40 ° Raumtemperatur hochgefahren und die gesamten Schimmelsporen und die toxischen Ausscheidungsstoffe wie Kot werden in Räumen weit über die Schadensstelle verbreitet.
Auch nur eine Maßnahme im billigen Ermessen um die Versicherung von den Kosten zu entlasten. Selbst wenn hier die Gefahr sehr hoch ist, dass Kinder Lungenkrank werden können.
Die Versicherung selber darf gar keine Handwerker und diese Kondensattrockner bestellen. Die Bestellung muss immer vom Versicherer ausgehen!!! Er reicht dann die Handwerkerrechnung bei der Versicherung ein und diese hat dann zu zahlen.
Das gilt auch für das Sicherheitskonzept das meist sehr teuer ist.
So ist der gesetzliche und vertragliche Weg eines solchen Versicherungsschaden. Es dürfte bereits eine Datenschutzverletzung sein, dass die Versicherer Polygonvatro informieren, dass bei bestimmter Adresse ein Schaden entstanden ist. Das dürften tägliche Datenschutzverletzungen aus diesen Verträgen zwischen den Versicherern und Polygonvatro sein, die gesetzlich nicht gedeckt sein können.
Die Leckage für dieses Schema zum vermuteten Versicherungsbetrug:
Jetzt kommt die Leckstelle. Polygonvatro trägt den Geschädigten vor, dass Sie von der Versicherung kommen um den Schaden zu regulieren.
Danach kommt die weitere wohlmögliche Straftat, dass den Geschädigten vorgetragen wird, dass Sie das Ganze ganz unbürokratisch und ohne dass den Geschädigten Aufwand zukommt, mit einer Abtretungserklärung Polygonvatro die Sache mit der Versicherung selber klären könnte.
Unterschreibt der Geschädigte dies, gibt er seine Rechte aus dem Versicherungsvertrag an Polygonvatro in Eigenverantwortung ab. Somit kann jetzt Polygonvatro mit den Versicherern direkt abrechnen ohne, dass der Geschädigte überhaupt Rechnungen einsehen und prüfen kann!
Daher fallen die Überhöhungen von den Abrechnungen den Versicherungen ja nicht auf. Im vorliegenden Fall, bei dem der Sachverständige Berger natürlich seinen Mandanten nicht nennen darf wurde erkannt, dass aus den Rapporten für 4 kleine Möbel in die Garage zu tragen 40 Arbeitsstunden der Versicherung abgerechnet wurden.
4. Das ist ja die wohlmögliche Betrugsmasche von Polygonvatro:
Sie geben vor, dass Sie von der Versicherung kommen und die Geschädigten meist bei der Sanierung ja nicht Urlaub machen können.
Also, wird Polygonvatro die Schlüsselgewalt übergeben. Somit am Abend der Geschädigte nicht mehr erkennen kann, was er eigentlich bei den Rapporten unterschreibt. Damit wird dann das 3-4 fache an Kosten über den Versicherungsschutz der Geschädigten ohne deren Wissen mit Ihrem Schadensersatzrecht a gerechnet und auch bezahlt. Damit entsteht, wenn die Staatsanwaltschaft diese Fälle prüft, der wohlmöglich größte Versicherungsbetrug aller Zeiten auf den Rücken der Geschädigten.
5 Beweise vom SVB:
Im Gutachten vom Sachverständigen Berger ist deutlich zu erkennen, dass gleichfalls nicht die teuren Produkte aus dem SOLL-Zustand eingebaut wurden, sondern billige Waren aus Restposten. Allerdings abgerechnet gegenüber der Versicherung wurde mit den Höchstpreisen.
Im vorliegenden Fall wurden unter anderem die gesamte Fläche des Raums beispielsweise als Fläche abgerechnet. Unterhalb der Küchenzeile allerdings gar kein Boden mehr verlegt wurde wie vor dem Schaden!!!
Und so könnte der Sachverständige Berger tagelang Einsparungen bei den Geschädigten vortragen, die von Polygonvatro vortragen wurden.
Dazu in der Folge mehr im Einzelnen.
6. Warum machen die Versicherer diesen Nachteil zum Versicherten mit?
Wenn ein Versicherungsschaden eintritt, hat jeder Geschädigte das Recht einen eigenen Sachverständigen für ein Gutachten und einer Kostenfindung mit den Materialien im IST-Zustand erstellen zu lassen. Diese Gutachten kosten im Schnitt ca. 3.500.-€ das die Versicherung tragen muss.
Das wissen die wenigsten Geschädigten.
Was aber kaum ein Geschädigter weiß, wird aus dem Versicherungsvertrag damit automatisch das Sachverständigen-Verfahren eingeleitet.
Das heißt, die Versicherung muss dann einen eigenen Sachverständigen mit einschalten. Auch hier wäre zu prüfen und mal genauer hinzuschauen, ob das Gleiche Verfahren mit dem DEKRA hier gleich verläuft. Denn dieser hat die Hoheit für die Versicherung Gutachten zu erstellen. Vielmehr die Hoheit hat, Schäden abzulehnen. Damit steht die Versicherung jetzt bereits bei 2.000.-€ Schaden in ca. 5.000.-€ Sachverständigenkosten. Und diese Kosten werden mit dem vermutlich strafrechtlichen Geschäftsmodell der Versicherer mit Polygonvatro ausgeklammert. Daher wird es hier von Nöten sein, dass die Staatsanwaltschaft hier mit involviert wird. Immerhin handelt es sich im Jahr nach Selbstauskunft um 130.000 Fälle, bei dem sicherlich ein öffentliches Interesse vorliegen dürfte.
Daher billigt die Versicherung, die überteuerten Abrechnungen von Polygonvatro, weil dies ja im Namen und auf Rechnung des Versicherten immer noch billiger ist, wie die sonstigen Kosten für Sachverständige und Meisterbetriebe aus dem Handwerk. Denn es ist für Polygonvatro wesentlich billiger einen Helfer als Fachkraft abzurechnen, wie dass ein Handwerksbetrieb mit Gesellen und Meistern für jedes einzelne Gewerk abrechnen muss. Denn die angeblichen Stundensätze von 35-40.-€ können nicht real sein, wenn daraus noch Steuern bezahlt werden müssen.
Daher kann dieses Geschäftsmodell aus Sicht eine Wirtschaftsfachmann, was jeder Handwerksmeister des Handwerks ist nur funktionieren, wenn für kleine Dinge wie vor das Möbelrücken unsagbar viele Stunden abgerechnet werden, die gar nicht ausgeführt wurden.
Aber hier könnte es tagelang weiter gehen. Verfolgt einfach das Thema weiter.
7. Vertragsgrundlage für die Gewährleistung:
Hat dann, was komischerweise die HWK alles toleriert, der Dachdecker die Elektroanlage beim Geschädigten repariert und es tauchen Schäden auf, ist nicht die Versicherung in der Haftung. Sondern Polygonvatro, die alle Mängel von sich weisen und trotz Aufforderung nicht zur Nachbesserung kommen.
Somit der Geschädigte in der Verpflichtung steht, sich anwaltschaftliche Hilfe zu nehmen. Das können aber nur diejenigen, die eine Rechtschutzversicherung haben. Alle anderen, müssen die nicht hinzunehmende Unzulänglichkeiten von Polygonvatro teilweise von ungelernten Mitarbeitern von Polygonvatro hinnehmen!!!
Daher wurde vom BauFachForum, wie auch von SWR 3 sicherlich nur eine ganz kleine Dunkelziffer aufgedeckt worden.
Zum Podcast und der Sendung von SWR 3
Polygonvatro Skandal Versicherungen und für alle Geschädigte die Links zu den Nachforschungen von SWR 3:
Die Links zu den Veröffentlichungen von SWR 3:
Potcast:
Hier geht es zum Podcast von PLUSMINUS, mit vielen Hintergründen: https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:54062a49846d8cf3/
TV-Sendung:
Hier geht es zur TV-Sendung Marktcheck, die am 30.09.20025 um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen lief. Erster Beitrag der Sendung ist die Polygon-Reportage. Nicht irritieren lassen da vorher noch Teaser über Pommes kommt. https://www.ardmediathek.de/video/marktcheck/marktcheck-sendung-vom-30-september-2025/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIyNjk0ODE
Der Ticker:
Und hier kann man die Geschichte in Kurzform online nachlesen: https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/polygon-sanierung-wasserschaden-100.html
Wie das Ganze meist beginnt
Polygonvatro Skandal Versicherungen oder die Frage warum diese ganzen Reklamationen?

Teil 2 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen,
BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema: Wie das Ganze meist beginnt.
Erstaunlich ist immer, dass Polygonvatro mit der Schadensanzeige immer als erstes auf der Schadenstelle vorstellig wird. Die Mitarbeiter stellen sich den Geschädigten vor und versichern, dass Sie von der Versicherung kommen um den Schaden zu Sanieren. Der Vorteil sei dabei, dass Polygonvatro den Schaden direkt mit der Versicherung abwickeln darf. Es müsse lediglich mit einer Unterschrift auf der Abtretungserklärung bestätigt werden, dass Polygonvatro mit der Versicherung selber abrechnen kann. Unterschreibt der Geschädigte, verliert er alle Rechte an seinem eigenen Schaden und auch die Kontrolle über die Abrechnungen von Polygonvatro mit der Versicherung. Die Bauruinen-Odyssee beginnt und das BauFachForum kommt auf die Polygonvatro Baustellen.
Begriffe zum Thema Polygonvatro Skandal:
Polygonvatro Skandal Versicherungen, SWR, Wasserschäden, Brandschäden, Ford Transit, Andreas Weber, Schalke 04, Polygonvatro GmbH, Polygon Gruppe, Wasserschaden, Polygon Group, Olpe, Wasserschadensanierung, Polygon Deutschland GmbH, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
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Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger. www.baufachforum.de
Vorweggenommen mit der Folge:
In der Folge wollen wir uns auch noch mit den Stundenabrechnungen und Vergleichsrechnungen mit einem Vergleich eines Zimmermannsgehalt beschäftigen. Denn es ist doch eigenartig, wie Polygonvatro im Gutachtenfall vom SV-Berger Stundenlöhne Netto für den Verbraucher von ca. 37.-€ anbieten kann. Wenn doch jeder Handwerker um zu überleben letztendlich zwischen 50 bis 120.-€ benötigt. Das ist doch die große Kernfrage dieses Skandals, ob Polygonvatro hier ein Wirtschaftsprinzip als Wirtschaftswunder entwickelt hat bei dem man mit Dumpingpreisen unsagbare Gewinne erzielen kann. Oder, ob Polygonvatro hier, wie von hunderten Geschädigten erkannt und auch im Gutachten Berger so belegt ist, sich illegal diese Gewinne auf den Rücken der Geschädigten in Form der Abtretungen verschafft. Denn erstaunlich ist ja immer, dass Polygonvatro immer ohne Anforderung der Geschädigten als erste Firma auf der Schadensstelle vorstellig wird.
Und dann, dass Polygonvatro sich die Abtretungen verschafft, bevor der Geschädigte sich überhaut von einem Handwerksbetrieb ein Angebot der Schadensbeseitigung einholen kann.
Zum Verständnis dieses Problems:
Jeder Geschädigte, der die Kosten selber übernehmen muss, würde sich sicherlich 2-3 Angebote einholen und diese der Versicherung vorlegen.
Hier im Fall vom Wirtschaftssystem von Polygonvatro wird dieser Weg ja komplett ausgeschlossen. Denn mit der Abtretung, gelangt Polygonvatro in Besitz des Schadens und somit auch in Besitz des Regulierungsrecht oder Regulierungsanspruch des Geschädigten gegenüber der Versicherung. Was der Versicherungsvertrag so nicht vorsieht. Jetzt muss ja Polygonvatro mit diesen Dumping Stundensätze ja nur ein eigenes Angebot erstellen.
Und jetzt die Eigenart der Angebote und Abrechnungen die einem Sachverständigen sofort ins Auge sticht. Hier werden unterschiedliche Abrechnungsarten vermengt. Einmal die Abrechnungsart des Pauschalvertrags, bei dem dann keine Zusatzstunden eingerechnet werden können ohne, dass diese in einem neuen Vertrag nachgenehmigt werden müssen. Und dann wird ein Leistungsbezogener Abrechnungsvertrag mit eingemengt. Somit jetzt Polygonvatro mit der Versicherung eigenartige Abrechnungsgrundlagen zu Grunde legen kann, die zu Ihrem Gewinnvorteil verwendet werden können.
Ein Beispiel dazu:
Der Geschädigte hat ja die Wahl des Handwerkers. Wenn jetzt allerdings beim Handwerker Zimmermann mit seiner Zimmerei ein Elementarschaden entstanden ist, könnte ja er diesen Schaden selber regulieren und für die Versicherung ein unsagbar teures Angebot erstellen. Das geht aber nicht, weil die Versicherung dann einen eigenen Sachverständigen einschaltet, der die Höhe des Schadens berechnet. Das nennt man aus dem Versicherungsvertrag heraus die Einleitung eines Sachverständigenverfahren. Beide Gutachten bzw. das Eigenangebot des Geschädigten und das Gutachten meist vom DEKRA der Versicherer werden in die Waagschale des Schadens geworfen. Einigt man sich nicht, geht die Sache entweder vor Gericht oder zum Ombudsmann zur Schlichtung. Was der SV-Berger nicht empfiehlt. Denn die Ombudsstellen sind nicht neutral, sondern werden von den Versicherern bezahlt. So zumindest die Erfahrungen des SVB in der E-On Anzeige gegen die Stromrechnungen von E-On.
Link zu: E-On Stromabrechnung Skandal
Man muss einfach auch mal den Mut haben bei solchen Sachen die Staatsanwaltschaft zu Hilfe nehmen. Weil letztendlich sonst mit Ausnahme von den Verbraucherzentralen niemand weiter hilft.
Einfach immer mal wieder den Versicherungsvertrag lesen!!!
Einfach in den Vorbemerkungen des Versicherungsvertrag reinschauen. Dort wird mit Vertragsunterzeichnung gleich die Ombudsstelle mit vereinbart.
Und so muss das im Fall der Abtretung vom Geschädigten zu Polygonvatro die Sache gleich erkannt werden. Jetzt kann Polygonvatro, mit den geschlossenen Verträgen mit den Versicherern wohl die billigen weit unter der Grenze eines Stundenlohns billig anbieten. Allerdings in dieser Auftrags-Vertragsmischung die eigentlichen Kosten als Pauschalangebot mit eingebracht wird. Solange die Versicherer das mitmachen, können mit den 37.-€ Stundensatz natürlich unsagbare Gewinne produziert werden und Polygonvatro ist nach den Gesetzen der Kartelle und dem unlauteren Wettbewerb allen anderen Handwerksbetriebe überlegen.
Und diese Frage steht für die Handwerkskammern nach der Handwerksordnung oder kurz HWO und der Staatsanwaltschaft gegenüber einseitiger Vorteilnahme auf Kosten der Geschädigten auf dem Prüfstand. Daher jetzt erst einmal Reaktionen aus der Tagespresse und den Bewertungsplattformen im Internet geprüft und gegenübergestellt werden.
Was sagt die Presse zu Polygonvatro?
Polygonvatro Skandal Versicherungen und die Frage nach vielen Meinungen der Geschädigten.

Teil 3 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema: Was sagt die Presse zu Polygonvatro?
In der Folge wollen wir uns natürlich auch noch um die Rechnungen unseres vorliegenden Falls und deren Stundensätze mit ca. 37.-€ kümmern und wie eine Firma mit diesen Stundenansätzen zu Gewinnen kommen kann. Aber, zuvor wollen wir in diesem Teil einmal vortragen, ob die Gutachten vom Sachverständigen Wilfried Berger mit Begutachtung von Polygonvatro Arbeiten nur ein Einzelfall ist. Oder ob hier noch mehrere Fälle zu erkennen sind, bei denen immer das gleiche Geschäftsmodell zu erkennen ist. Daher hat das BauFachForum euch einmal die gesamten Informationen zusammengetragen. In der Skandalzeitung vom BauFachForum findet Ihr auch Links zu den Stellen, die für euch von Bedeutung sein könnten. Bleibt gespannt an diesem Artikel im BauFachForum dran. Informieren ist besser als später den Ärger zu haben.
Begriffe zum Thema Presse:
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Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum.
Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Vorab wichtige Links bei Ärger mit Polygonvatro:
Hier hat euch das BauFachForum eine Sammlung erstellt, wo Ihr euch im Vergleichsfall, wenn Ihr betroffen von unzulänglichen Leistungen von Polygonvatro seid oder werdet, euch melden und Informieren könnt.
Die Polygonvatro Seite mit den Versprechen der Image-Videos:
Link zu: Die Seite von Polygonvatro mit Ihren Leistungen
Dort findet Ihr die Grundlagen, was euch in den vielen Angeboten von Polygonvatro nicht vorgetragen wird. Ein großes Problem für einen Sachverständigen ist, dass die Angebote von Polygonvatro keine Prüfbaren Angebote oder auch prüfbare Rechnungen sind.
Merke:
Werbeversprechen können zu Vertragsgrundlagen werden:
Das Werbeversprechen einer Firma, kann meist immer ein Vertragsversprechen sein, bei dem sich gerade wie im Fall von Polygonvatro Rechnungen und Angebote nicht auf die Leistungsqualität prüfen lassen. Das ist eine wichtige Grundlage, wenn Arbeiten oftmals nur als Pauschale dargestellt werden. Dann kann die Leistungsgrundlage vom Sachverständigen gerade aus solchen Leistungsversprechen ausgelöst oder ermittelt werden. Hier im Beispiel die Werbefilme von Polygonvatro, bei denen die Leistungen ja so vielfach sind, dass hier gar keine Abgrenzung mehr zu den geschlossenen Werkverträge erkannt werden können. Dabei gilt immer, dass unwahre Werbeversprechen dann irreführende Vertragsversprechen beinhalten, können.
Damit wäre der Wettbewerbsverstoß gegenüber anderen Anbietern als Verstoß gegen das UWG gegeben. Was allerdings die Rechtsseite und die Staatsanwaltschaft klären muss. Wenn bei einer Werbung der Bestandteil des Beworbenen, bei der realen IST-Leistung nicht ausgeführt wird ein Verstoß gegen den Wettbewerb gegenüber Mitbewerbern erfüllt wäre.
Wer ist für solche Verstöße zuständig?
Das Bundeskartellamt:
Link zu: Startseite vom Bundeskartellamt
Dort ist die Anlaufstelle, die erst einmal klären müsste ob die Verträge zwischen Polygonvatro und den Versicherungen mit den Knebelverträgen gegen das Gesetz des unerlaubten Wettbewerbs sind. Grundlegend wären dies ja Verträge der Versicherer, dass Ihre Schadensfälle nur von einer Firma beseitigt werden soll. Ob es sich hierbei nur um Empfehlungen der Versicherer handelt die letztendlich frei von einem Wettbewerbs-Verstoß gegen das Handwerk wäre ist wiederum eine Rechtsfrage, die das Bundeskartellamt klären muss. Hier bei Polygonvatro geht es ja nicht um eine Empfehlung der Versicherer, dass die Geschädigten Polygonvatro wählen sollen. Sondern mit den Verträgen oder den wirtschaftlichen Absprachen zwischen Polygonvatro und den Versicherer und dann mit der Datenschutzverletzung bei der Polygonvatro von den Versicherern die Adressen der geschädigten bekommen, ist der Bogen einer Empfehlung technisch gesehen weit überspannt. Hier entsteht gegenüber tausenden von Mitbewerbern aus dem Handwerk, dass diese aus dem freien Versicherungsmarkt ausgeschlossen werden. Und das muss auf den rechtlichen Prüfstand, inwieweit hier ein Wettbewerbsverstoß vorliegt?
Die Handwerkskammern:
Link zu: Zentralverband des deutschen Handwerks
Sie sind letztendlich die Hüter der Handwerksordnung oder kurz HWO. Somit stehen diese hier gleichfalls in der Verantwortung. Wenn hier Arbeitspraktiken wie beispielsweise das Kaltnebelverfahren zu den Leistungen zählen, stehen die Handwerkskammern in der Verpflichtung zu klären, dass diese Arbeiten auch nach den Grundlagen der HWO ausgeführt werden. Dazu gehört auch der Arbeitsschutz. Somit stehen auch hier die Handwerkskammern in der Verantwortung, dass solche handwerkliche Arbeiten auf dem wirtschaftlichen Handwerksmarkt nicht entstehen dürfen. Gleichfalls sind für solche Sicherheiten für den Verbraucher auch die Ordnungsbehörden der zuständigen Kommune zuständig.
Link zu: Auszug aus der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz oder kurz OBG vom 13. Mai 1980. Dort können die entsprechenden Aufgaben der Ordnungsbehörden eingesehen werden.
Wichtige Urteile:
Damit Ihr erkennen könnt, dass Gerichte bereits hier klare Urteile gefällt haben, die hier im Fall von Polygonvatro von der Rechtseite geprüft werden müssen, hier eine kleine Auswahl von entsprechend passenden Urteilen und Anlaufstellen.
Generell sagen die Urteile alle das gleiche aus, dass Werbeversprechen nicht als reine Werbeaussage gewertet werden dürfen, sondern eine Bindungswirkung in den Verträgen haben können. Dabei gilt, dass wenn ein Werbeversprechen falsche Angaben enthält, auch ein Verstoß gegen die Gesetzgebung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder kurz UWG entstehen kann. Dazu zählen Grundlagen wie:
Beschaffenheitsgarantie:
Werbeversprechen können somit auch soweit gehen, dass damit auch eine Beschaffenheitsgarantie für das Produkt oder die Dienstleistung entsteht. Somit der Werbende mit diesen Grundlagen sein Produkt in der Qualität wesentlich erhöht.
Beispiele von Urteilen:
OLG Düsseldorf:
OLG Düsseldorf, 08.08.2024 – I-20 U 139/23
Hier wurde erneut bestätigt, dass Werbeversprechen aus Prospekten auch vertraglich bindend sind.
Bundesgerichtshof:
Der Bundesgerichtshof oder kurz BGH hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 Az. I ZR 170/24 eine klare Entscheidung getroffen, die in der Medizin Wegweisend ist.
Hierbei handelt es sich um ein Grundsatzurteil das 2025 neu abgeurteilt wurde. Hier wurde Schönheits-Medizinern Vor- und Nachherbilder untersagt.
Verbraucherzentrale:
Hier erfährt Ihr alles zum Thema:
Falsche Versprechen, irreführende Angabe – Es kann Schadensersatz geben!
LG Leipzig:
Urteil zum Thema: Immobilien zum Bestpreis. LG Leipzig, Urteil vom 13.07.2022; 05 O 552/22
Fazit:
Dazu könnten noch viele Urteile mehr aufgeführt werden, die Werbung verpflichtend zum Vertrag machen. Daher solltet Ihr diese Grundlage der Werbeversprechen von Polygonvatro von euerer Rechtsvertretung gründlich prüfen lassen.
Werbeversprechen von Polygonvatro aus der Webseite:
Hier die Webseite von Polygonvatro mit den Versprechen, die werblich vorgetragen werden. Gleichfalls das Image-Video von Polygon Deutschland.
Welche Links können euch weiterhelfen?
Wenn Ihr hier schlechte Erfahrungen gemacht habt, findet Ihr in der Folge einige wichtige stellen, die Ihr anrufen könnt, wenn euch Polygonvatro unterhalb der Arbeit im Stich lässt.
Verbraucherzentrale:
Unter diesem Link zur Verbraucherzentrale Bundesverband oder kurz vzbv findet Ihr alles zum Thema: Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer:innen ein absolutes Muss.
Bund der Versicherten e.V.:
Auch hier habt Ihr eine gute Informationsstelle, wenn Ihr mit Polygonvatro Probleme bekommt.
Ombudsmann:
Das Ombudsmann-Verfahren kann das BauFachForum aus zahlreichen, bereits abgehaltenen Verfahren nicht empfehlen. Denn die Ergebnisse sind meist versicherungslastig. Da die Ombudsmann-Stelle letztendlich von der Versicherungswirtschaft finanziert wird. Dabei zahlen die Versicherungsunternehmen einen Jahresbeitrag, der sich nach ihren Einnahmen richtet ein. Gleichfalls Zahlen die Versicherungen eine Fallpauschale pro Beschwerde, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zusätzlich noch ein. Also, der Ombudsmann letztendlich ein Unternehmen der Versicherer ist und somit der Verbraucher oder Versicherungsnehmen nie zu seinem Recht kommen wird.
Pressemeldung von Blick über Polygonvatro in der Schweiz:
Unter der Pressezeitschrift Der Blick wird eine deutschsprachige Schweizer Tageszeitung bezeichnet. Der Blick ist eine der führendsten Schweizer Medienportale des Ringier-Konzerns. Berichterstattet wird über Politik, Wirtschaft, Sport, Gesellschaft und Unterhaltung. Bekannt ist der Blick für seine neutrale und sachbezogene, ausführliche Berichterstattung. Die Medienmarke wird in Formaten wie Zeitung, Website, App, Social Media und Podcast veröffentlicht. Der Blick stellt damit eine der bedeutendsten Pressestellen der Deutschschweiz und der Romandie dar.
Zitat aus der Veröffentlichung vom 20.06.2017 um 09:00:
Nach Brand in Medizinalfirma
Syrer machen illegal die Drecksarbeit
52 Schwarzarbeiter wurden am Samstag in Küssnacht SZ erwischt. Sie wurden mit Bussen aus Deutschland in die Schweiz gekarrt. Und räumten die Schäden eines Brandes weg.
Publiziert: 20.06.2017 um 09:00 Uhr
Aktualisiert: 02.11.2022 um 19:06 Uhr
Am Sitz von Gerresheimer in Küssnacht SZ kam die Polizei am Samstag 52 Schwarzarbeitern auf die Schliche.
Foto: STEFANO SCHROETER
Patrik Berger, Guido Schätti und Lea Gnos
Es ist einer der krassesten Fälle von Schwarzarbeit in der Schweiz: Am Samstag wurden bei der Firma Gerresheimer in Küssnacht SZ 55 Arbeiter kontrolliert (BLICK berichtete). 52 hatten keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Ihr harter Job: Die Spuren eines Brandes in der Firma beseitigen.
Jetzt wird das wahre Ausmass des Falles bekannt: Die Schwarzarbeiter stammen aus Syrien, Rumänien, Bulgarien, der Türkei, Italien und Deutschland. Sie schufteten für Polygonvatro aus Hamburg (D). Die Firma ist auf die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden spezialisiert – und schweigt zum Fall.
Die global tätige Gerresheimer stellt in Küssnacht mit 100 Angestellten medizinische Geräte her, etwa Spritzen, die sich der Patient selber verabreichen kann.
«Illegale Beschäftigung tolerieren wir nie»
Vor Ort wollte gestern niemand mit BLICK reden.* Nur der Kommunikationschef von Gerresheimer in Düsseldorf (D) darf Auskunft geben. Der Versicherer FM Global habe Polygonvatro empfohlen. «Illegale Beschäftigung tolerieren wir nie», sagt Jens Kürten (48).
Das tönt zwar gut. Konsequenzen scheint das Entsenden von Schwarzarbeitern in die Schweiz aber keine zu haben. Gestern waren noch immer Polygonvatro-Leute vor Ort.
Unia-Regionaleiter Giuseppe Reo (52) ist entsetzt. «Es ist unerhört, dass eine Firma, die im sensiblen Medizinalbereich tätig ist, nicht sauber abklärt, an wen sie ihre Aufträge vergibt!»
«Die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist unethisch und unsozial»
Allpura, der Verband Schweizer Reinigungs-Unternehmen, fürchtet um den Ruf der Branche. «Die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist unethisch und unsozial», sagt Präsident Jürg Brechbühl (61).
FM Global erklärt: «Wir haben Gerresheimer empfohlen, Angebote von zwei konkurrierenden Firmen einzuholen», sagt eine Sprecherin. Gerresheimer habe sich dann in Eigenregie für Polygonvatro entschieden.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eröffnet.
* Der in einer früheren Version genannte Iwan Tresch (45) arbeitet seit Ende März nicht mehr bei Gerresheimer. Der ehemalige Schweiz-Chef hat mit den Vorfällen nichts zu tun.
Zu den Beschwerdeportalen Polygonvatro im Internet:
Bewertungsbox Polygonvatro selber:
Link zu: POLYGON Deutschland GmbH
Selbst auf dem eigenen Portal von Polygon können die gleichen Unzulänglichkeiten eingesehen werden, wie hier in den Fällen in SWR 3 und dem BauFachForum geschildert.
Link zu: Beschwerdeportal ReclaBox
RB Marketing LLC
400 Rella Blvd.
Ste. 123-186
Montebello, NY 10901
Mit mehr als 50.000 Beschwerden.
Ranking -7,1
Link zu: Trustpilot
Trustpilot A/S,
Pilestræde 58
5,1112 Kopenhagen Dänemark
79 % Negativbewertungen.
Link zu: GOWORK.COM
GOWORK.COM sp. z o.o. („GoWork”)
Ul. Adama Branickiego 17
02-972 Warschau Polen
Tel.: +48 534 023 500
E-Mail: de@gowork.com
Vertretungsberechtigtes Organ:
Andrzej Kosieradzki (CEO)
Hier erkennt Ihr den Aufruf von SWR – Südwestrundfunk
2024-07-24 15:43, der diese Welle von Beschwerden auslöste.
Zusammenfassung:
Wir erkennen, dass eine Firma mit solchen Negativwertungen gar nicht überleben könnte. Polygonvatro allerdings ist dennoch aufsteigend mit enormen Umsätzen.
Polygonvatro über sich selber:
AKTUELLE ZAHLEN:
Polygon-Gruppe
1 121 Mio. EUR Netto-Umsatz (2022)
8.000+ Mitarbeiter*innen
400+ Standorte
in 18 Ländern auf 3 Kontinenten
420.000+ Schadenfälle im Jahr
POLYGON Deutschland Gruppe
4.000+ Mitarbeiter*innen
118+ Niederlassungen
150.000+ Schadenfälle pro Jahr
Stand: Mai 2025
Entscheidend sind dabei die Verträge und Kontrakte von Polygonvatro mit den Versicherern:
Entscheidend ist hier, dass diese Umsätze nicht aus einer Grundlage der gesetzlichen Handwerksordnung entstehen können. Denn, wer nicht die Versicherer die Aufträge mit Ausschluss des Handwerks die Schadensstellen vermittelt wird, könnten auch nicht diese Umsätze erzielt werden können. Daher ist es erstrangig von den Handwerkskammern und der Staatsanwaltschaft wie auch vom Kartellamt zu prüfen, ob diese Abtretungsverträge und die Verträge zwischen Polygonvatro und den Versicherer überhaupt vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder kurz GWB legal sind oder ein eklatanter Verstoß darstellen? Wenngleich ja das UWG nicht einzelne Aktivitäten von Firmen schützt, sondern den globalen Wettbewerb insgesamt schützen muss. Und da stellt es sich bei diesen Umsatzgrößen von Polygonvatro die Frage, ob diese Verträge somit noch als Globale legale Wettbewerbsverträge betrachtet werden können?
Bei Versicherer geht der Bürger allerdings davon aus, dass diese den Handwerker Markt fair behandeln und nicht eine Firma mit gigantischen Umsätzen zu bevorzugen.
Vergleichen wir die Polygonvatro Zahlen mit dem deutschen Handwerk:
Dabei unterhält das deutsche Handwerk rund eine Million Betriebe mit rund 5,6 Millionen Menschen bzw. Handwerker, die sich alle nach den Grundlagen der Gesetzgebung der Handwerksordnung oder kurz HWO unterstellen.
2023 haben diese Betriebe einen Umsatz laut statistischem Bundesamt von rund 766 Milliarden Euro erwirtschaftet. Also im Handwerk mit realen Steuern und Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen ein Mitarbeiter ca. 136.785,71 Euro Umsatz produziert.
Vergleichen wir Polygonvatro Deutschland dazu:
Dann produzieren 118 Niederlassungen mit 4.000 Mitarbeitern mit 150.000 Schadensfälle 2022 1.121 Millionen Euro.
Dabei kann ermittelt werden, daß Polygonvatro oder heute Polygon Deutschland GmbH 2022 1.121 Millionen Euro erzielt hat, was dem Netto-Umsatz der gesamten Polygon-Gruppe entspricht. Denn angeblich wird die Polygon Deutschland GmbH in der Gesamtbilanz nicht einzeln erfasst.
Für das Jahr 2020 wurde ein Umsatz von 743 Millionen Euro gemeldet.
Teilen wir jetzt den 2020er Umsatz mit 743 Millionen Euro erhalten wir rund 185.750,00 Euro Umsatz pro Mitarbeiter mit steigender Tendenz 2022. Also die Polygonvatro Mitarbeiter mit einem Stundensatz von ca. 37,00.-€ mehr Mannbezogener Umsatz erwirtschaftet, wie ein Handwerksbetrieb mit 50-90.-€ Stundensatz.
Hier ist doch die Frage gestellt, was das für ein Wirtschaftsprinzip oder Wirtschaftswunder ist das Polygonvatro hier mit den Versicherern ins Leben gerufen hat?
Nehmen wir jetzt aus dem hier geprüften Gutachten des SV-Berger vom BauFachForum aus 2022 die Zahlen, erkennen wir folgenden Text und Stundenansatz:
01.03
Position VHV-75.10.0030
Inventarbewegungen Aus-, Um- und Wiedereinräumen von Inventar, Abbau und Wiederherstellung von Mobiliar zum Zweck der gebäudeseitigen Widerherstellung.
Dann werden dort für das Rücken von 3 Kleinmöbeln die mit einer Stunde weit erledigt sind, 12 Stunden von Netto 36,50.-€ verrechnet.
Vermutlich ist das das Umsatz und Gewinnwunder von Polygonvatro.
Betrachten wir jetzt die Stundenlöhne im deutschen Handwerk liegen diese je nach Gewerk und Region im Durchschnitt bei etwa 45 bis 80 Euro pro Stunde netto. Das ist ein ortsüblicher Stundenlohn im Schnitt von 62,50.-€.
Jetzt muss doch an die Handwerksammern, wie auch an die Staatsanwaltschaft die Frage gestellt werden, wie ein solches Unternehmen wie Polygonvatro Stundensätze von ca. 37.-€ berechnen kann und mehr Umsätze macht, wie das Handwerk mit Stundenlöhnen von 45-80 Euro? Immer in der Grundlage, dass doch auch noch Steuern und Soziallasten anfallen und an den Staat bezahlt werden müssen.
Doch nur, wenn wie oben bereits mit der Schwarzarbeit vorgetragen, Helfer als Fachkräfte verrechnet werden und wie in der hier vorliegenden Rechnung die Stunden für die Leistung bis um das 3fach und hier im Fall um das 12fach nach oben gerechnet werden, die gar nie ausgeführt wurden.
Machen wir eine Vergleichsrechnung:
Nehmen wir die 743 Millionen Euro Umsatz und teilen diese durch 150.000 Schadensfälle im Jahr dann sind das ca. 4.953,33.- Euro im Schnitt pro Schadensauftrag. Das sind wie im Ticker bereits vorgetragen gerade die Summen, die sonst von den Versicherern für die Gutachter alleine in einem Schadensfall nach dem Versicherungsvertrag bezahlen werden müssten.
Daher kann Polygonvatro mit den Monopol-Verträgen mit den Versicherern lediglich ca. 37.-€ Stundensatz verhandeln, wenn entgegen dem GWG und dem UWG absprachen für die Auftragserteilung gemacht werden. Gerade um qualifizierte Handwerker aus dem deutschen Handwerk, die sich der HwO unterstellen, was als Gesetz zur Ordnung des Handwerks bezeichnet ist, aus den Versicherungsschäden raus zu drängen. Dabei wird die Handwerksordnung mit HwO abgekürzt. Somit die Versicherungen hier kein Gleichgewicht eines fairen Handwerksmart mit den Kontrakten und Verträgen mit Polygonvatro unterhalten dürfte. Zumindest, wenn dies von der Staatsanwaltschaft und den Handwerkskammern geprüft wird.
Was sagen die Gesetze?
Polygonvatro Skandal Versicherungen und die Frage sind die Versicherer und Polygonvatro gesetzlos?

Teil 4 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema: Was sagen die Gesetze?
In Deutschland wird der Wirtschaftsmarkt im Handwerk strengstens beaufsichtigt.
Einmal durch das Bundeskartellamt, der Gesetzgebung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder kurz UWG, durch das Gesetz der Wettbewerbsbeschränkungen oder kurz GWB, der Handwerksordnung oder kurz HwO sowie den Ordnungsbehörden mit dem Ordnungsbehördengesetz oder kurz OBG. Nicht zuletzt im strafrechtlichen Bereich durch die Staatsanwaltschaft. Somit hat jeder Bürger oder Unternehmer im Fall, wenn er mit dem Geschäftsmodell von Polygonvatro selber zu Schaden kommt entsprechende Anzeigen zu erstatten.
Dubiosen Stundenabrechnungen auf den Schadenskonten der Geschädigten, gehören hier sicherlich in das Strafrecht der Staatsanwaltschaften. Bleibt gespannt an diesem Artikel im BauFachForum dran. Informieren ist besser als später den Ärger zu haben.
Begriffe zum Thema Straftat:
Polygonvatro Skandal Versicherungen, Ordnungswidrigkeit, Polizei, Aufbau, Rechtsfolgen, Dreistufiger Deliktaufbau, Game, Wirtschaftsverbrechen, Versicherungsbetrug BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum. Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Was sind das GWB und das UWG?
Was ist das GWB?
Unter dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder kurz GWB wird das deutsche Kartellrecht, das Kartelle, Monopole und andere Formen der Marktmacht-Missachtung verbietet, bezeichnet. Es sorgt für einen freien, nicht unter Monopolen stehenden Markt. Sodass auf dem Wirtschaftsmarkt eine faire Vielfalt entsteht und allem voran, diese Marktfreiheit geschützt wird. Die Zielsetzung ist dabei unter anderem auch das Handwerk durch einen freien und fairen Wettbewerb auf der Marktstruktur auch im Bauwesen zu schützen. Dort auch beinhaltet, dass in unserm Fall das Handwerk durch dubiose Verträge zwischen Versicherungen und Polygonvatro seine Marktanteile verliert. Auch verbietet diese Gesetzgebung Firmen wie Polygonvatro die eine Machposition einnehmen diese Position zu einer stärkeren Machtposition zu machen indem in unserem Fall das Handwerk aus deren marktbeherrschenden Stellung aus Versicherungsschäden auszuklammern. Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist, dass auch kleinere Anbieter die gleichen Chancen auf dem Markt haben.
Forderung an die Handwerkskammern:
Verträge Versicherung und Polygonvatro:
Dabei haben die Verantwortlichen, wie die Handwerkskammern dafür zu sorgen, dass das Handwerk hier nicht mit solchen Verträgen Gegenüber den Versicherer dem Handwerk über eine Milliarde Aufträge an Versicherungsschäden genommen wird. Daher haben die Handwerkskammern dieser Sache auf den Grund zu gehen und diese Misswirtschaft abzuschaffen. Gleichfalls hat die Staatsanwaltschaft zu klären, ob hier eine strafbare Handlung vorliegt?
Was ist eigenartig an den Versicherungen?
Komischerweise hat sich die Signal-Iduna bei den Handwerkskammern eingeschlichen, sodass diese bei uns Mitgliedern Werbung machen und uns empfehlen unsere Betriebsversicherungen bei dieser Versicherung abzuschließen.
Und im gleichen Zuge macht die Signal Iduna dubiose Verträge mit Polygonvatro, daß die Mitbewerber vom Handwerks-Markt von Elementarschäden wie Wasserschäden und Brandschäden vom Markt drängt werden.
Das dürfte sicherlich der größte Widerspruch sein, der unter dem Deckmantel der Handwerkskammern und den Gesetzgebungen stattfindet.
Pressemitteilung vom 5. April 2022:
Link zu: Verbraucherzentrale Hamburg gewinnt gegen KSP Anwälte
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Februar 2022, Az. 406 HKO 7/21, rechtskräftig.
Also, sich das Handwerk mit Ihren Versicherungsempfehlungen einer Versicherung anschließt, die gegen Bürger, Verbraucher und Handwerker unlautere Machenschaften vollziehen!
Schauen wir einmal ins Internet, ist unter den KSP-Anwälten Seitenweise Anwälte, die Verbraucher gegen diese Anwälte der Signal Iduna schützen müssen.
Und die Handwerkskammern machen für die Signal Iduna immer noch Werbung gegenüber uns Handwerkern. Das sollte sicherlich von den Handwerkskammern mal gründlich überdacht werden.
Fragen wir mal die KI nach der Signal Iduna:
Ist die Versicherung Signal Iduna eine Handwerkerversicherung?
Antwort: Ja, die Signal Iduna ist als klassischer Handwerksversicherer bekannt und bietet seit ihrer Gründung vor über 110 Jahren spezielle, maßgeschneiderte Lösungen für Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter an. Die Signal Iduna ist historisch eng mit dem Handwerk verbunden und arbeitet eng mit Handwerksverbänden zusammen, um passende Versicherungsprodukte wie die „MeisterPolicePro“ und „BetriebsPolice select“ zu entwickeln.
Fazit:
Wir erkennen, dass somit die Handwerkskammern ihren Handwerkern empfiehlt dass sie sich in die Versicherungshände der Signal Iduna legen sollen und diese arbeitet mit dubiosen Anwälten. Auch dies ist ein Widerspruch, den die Handwerkskammern für Ihre Mitglieder und Handwerker klären müssten.
Was sagt der Händlerbund dazu?
Technischer Betrieb der Webseite haendlerbund.de:
HB Marketplace GmbH
diese vertr. d. d. Geschäftsführer Andreas Arlt
Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig
Deutschland
Telefax: 0049 341 – 261 80 687
Link zu: Bericht Abmahnung von KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH –Wir helfen sofort
Fazit aus diesem Bericht:
Wir sehen, dass nicht mal unsere Handwerksorgane in der Lage sind, diesen Missstand mit Ihrem Partner Signal Iduna abzuschaffen. Und in der Kette des Marktes mit den KSP Anwälten den Handwerkern damit schadet und niemand aus dem Handwerk solche Machenschaften abzustellen in der Lage ist.
Aber, das Ergebnis der modernen Zeit ist immer das, dass es Wölfe und Schafe gibt. Und die Wölfe fressen die Schafe des Handwerks und keiner wehrt sich. Nicht einmal unsere Handwerks-Organe.
Das UWG und das Handwerk:
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder kurz UWG nennt man als das Gesetz, das man auch Lauterkeitsrecht nennt. Dort werden unfaire Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung oder aggressive Verkaufsmethoden geahndet und verbietet unter anderem auch Mitbewerbern die gegenüber den Verbraucher Leitungen erbringen, die nicht mit den Grundlagen der Handwerksordnung oder kurz HWO erbracht wurden zu verbieten. Das Gesetz soll auch uns Handwerker vor Missbrauch schützen.
Die Zielsetzung ist dabei, das Verhalten der Marktteilnehmer untereinander und in Bezug der Gesetzgebung zu schützen. Also auch Mitbewerber vor illegalen Vertagsabsprachen beispielsweise wie hier mit den Versicherern und Polygonvatro zu schützen. Ansonsten ist für den Verbraucher nicht mehr sichergestellt, dass er von Polygonvatro die gleichen Leistungen bekommt, wie von einem Meisterbetrieb der aus der Handwerksrolle sich mit seinem Betrieb und Mitarbeitern an die Handwerksordnung hält.
Verweis auf die Pressemeldung von Blick über Polygonvatro in der Schweiz mit Schwarzarbeit.
Gerade mit solchen Grundlagen, wie vor vorgetragen mit einem Nettostundensatz von 37.-€ machen doch mehr als deutlich, dass dieser Preis gegenüber den Verbrauchern oder hier besser den Versicherern doch nur erfolgen kann, wenn illegale Beschäftigte oder Lohnkosten unterhalb des Mindestlohn gezahlt wird. Oder es werden mehr Stunden auf die Rechnungen eingerechnet, die intern aus den Lohnkosten-Leistungen nicht erbracht wurden. Aber, auch hier wären wir dann in der Grundlage der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.
Und auch hier gilt es doch wieder einmal den Spruch sich vor Augen zu halten, dass jeden Tag einer auf den Markt kommt, der mit den Verbrauchern schnelles Geld verdienen möchte.
Dubiose Polygonvatro Rechnungen an die Versicherungen?
Polygonvatro Skandal Versicherungen und Rechnungen ohne Eigenkontrolle durch den Geschädigten.

Teil 5 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen,
BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema: Dubiose Polygonvatro Rechnungen:
Der Grundsatz bei jeder Rechnungsprüfung eines Sachverständigen ist immer, dass die Rechnung prüfbar sein muss. Dazu verstehen wir, dass eine Rechnung so transparent ist, dass Sie aus den technischen Arbeitsgängen nachprüfbar ist. Somit beschäftigt sich der Sachverständige vom BauFachForum Wilfried Berger auch damit, wer auf der Rechnung die Forderung stellt. Bei Polygonvatro ist hier das dubiose, dass letztendlich ein Firmenkonstrukt zwischen POLYGONVATRO GmbH und einer Einzelfirma steht, bei der die GmbH als Rechtsform nicht bezeichnet wird.
Die Abtretungen allerdings muss an die Geschäftsführer von POLYGONVATRO ohne der Rechtsform GmbH abgetreten werden. Bleibt gespannt an diesem Artikel im BauFachForum dran. Informieren ist besser als später den Ärger zu haben.
Begriffe zum Thema Dubiose Rechnungen:
Polygonvatro Skandal Versicherungen, Betrügerische Rechnungen, Rechnung schreiben, Rechnungsvorlage, Domain, Buchhaltung, Rechnung erstellen, Mahnung, Handelsregister BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum. Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
www.baufachforum.de
Prüfung von Rechnungen durch den Sachverständigen:
Rechnungen sind eine Grundlage der Transparenz und der möglichen Prüfbarkeit. Das heißt, die Leistung muss mit dem abgerechneten Belegen nachweisbar sei. Das heißt aber auch, dass auf diesen Belegen klar und deutlich von den im Angebot berechneten Arbeiten zu den Mehrarbeiten abgegrenzt werden muss. Erst dann kann aus technischer Sicht erkannt werden, ob die Abrechnungsstunden mit den tatsächlich geleisteten Arbeiten deutlich erkannt und geprüft werden können. Der Sachverständige muss deutlich erkennen können, was bei der Arbeit als Mehrkosten zu welchem Stundensatz angefallen sind und für welche Mehrarbeiten sich das Ganze bezieht. Das nennt man im Bauwesen Stundenansätze mit Rapport-Berichten zu belegen, welche Arbeiten außerhalb des Angebots angefallen sind. Das nennt man prüfbare Nachweise. Immer deutlich jeden Tag als Nachweis vorliegen müssen und in der zu bearbeitenden Zeit vorgenommen werden. Liegen diese Belege vor, kann der Sachverständige klar prüfen, was für Leistungen mit welchem Aufwand erbracht wurden.
Aber es muss deutlich erkannt werden, dass diese Leistungen somit auch vom Auftrag abhängen. Also beispielsweise, ist ein Auftrag aus einem Pauschalangebot oder einem Leistungsangebot entstanden?
Das Beispiel im vorliegenden Fall der Polygonvatro-Leistung:
Polygonvatro hat unserem Geschädigten hier eine Auftragsbestätigung oder Kurz AB erstellt, bei der ein beschädigter Boden mit ca. 37 m² Laminatboden zu verlegen die Grundlage war. Dabei sind hier verschiedene Positionen aufgeführt, die als Leistungsbezogene Abrechnung nach Menge mal Einheitspreis aufgeführt sind. Es wird deutlich bemerkt, dass der Aus- und Einbau der Küchenzeile hier aus den Stundenansätzen mit integriert ist und nicht, wie später mit einem pauschalen Preis durch einen Subunternehmer zu dieser AB noch aufgerechnet werden kann.
Hier die Kostenerfassung aus der AB:
Zusammenstellung Titel:
Sanierung vom Wasserschaden 4.321,39 €
Titel 1: Schutz- und Bewegungsarbeiten 592,50 €
Titel 2: Demontage 281,20 €
Titel 3: Schreinerarbeiten 0,00 €
Titel 4: Sanitärarbeiten 0,00 €
Titel 5: Bodenbelagsarbeiten 3.060,30 €
Titel 6: Entsorgung 20,00 €
Titel 7: Sonstiges 367,28 €
Summe Zusammenstellung Titel 4.321,39 €
Summe Zusammenstellung brutto 5.385,57 €
Entscheidend ist hier, dass Polygonvatro auf das Einheitspreis-Angebot meist unter den Einzelpositionen zusätzlich noch 5-10% Pauschalzuschläge von der Nettosumme aufrechnet. Das ist nur möglich, wenn der Geschädigte dem zustimmt. Siehe dazu der Tipp im unterlegten Kasten.
Der Vorteil der Prüfung im Nachhinein im vorliegenden Fall:
Jetzt handelte es sich hier um einen relativ neuen Boden, bei dem die Rechnung des damaligen Handwerks-Meisterbetrieb noch vorlag. Dort wurde ein hochwertiger Korkboden geliefert.
Allerdings jetzt neu, der Geschädigte sich für einen gleichwertigen Vinylbodenbelag ausgesprochen hatte. Somit damals mit dem Korkbodenbelag durch den hochwertigen Meisterbetrieb aus dem Handwerk ein Preis von:
Summe Bruttopreis Handwerksmeister-Betrieb 3.385,57 €
zum Vergleich vorlag.
Jetzt muss der SV davon ausgehen, dass bei der Verlegung des Handwerksmeister-Betrieb, die Küchenzeile ausgebaut war. Somit hier jetzt von Polygonvatro ein Preis angeboten wurde, bei dem man die Arbeiten von einem Sachverständigen aber auch Handwerksmeister bis auf eine Stunde genau kalkuliert werden kann. Somit auch der aus- und Einbau der Küchenzeile mit den 7 Rapportstunden mehr als real sind und somit keine Pauschalaufpreise mehr möglich wird.
Jetzt kam die Schlussrechnung von Polygonvatro:
Diese belief sich auf:
Summe Zusammenstellung netto 5.406,77 €
Summe Zusammenstellung brutto 6.434,06 €
Wir erkennen, dass jetzt von der Auftragsbestätigung für eine Arbeit, die höchst einfach zu kalkulieren war jetzt der Nettobetrag zum Bruttobetrag wurde, ohne dass Mehrleistungen vom SV-Berger erkannt werden konnten.
Woher kommt jetzt dieser Mehrpreis:
Letztendlich können hier nicht irgendwelche Grundlagen erkannt werden, die diese ca. 18 % Mehrkosten für einen Sachverständigen erklären können.
Was ist an der Schlussrechnung auffällig?
Letztendlich sind alle Bewegungsarbeiten, das heißt, das Rücken der Möbel in dieser Summe mit eingerechnet. Auch der Abbau, und Aufbau der Küchenzeile muss von einem Sachverständigen so erkannt werden, dass diese Arbeiten aus der Auftragsbetätigung eingerechnet sein müssen.
In der Schlussrechnung taucht dann plötzlich die Position Schreinerarbeiten mit dem Küchen Aus- und Einbau einer Pauschalrechnung mit 997,50.-€ netto mit einer dubiosen Subunternehmerrechnung von einem Max Mustermann, hier nur als Beispiel vorgetragen, aufgefunden. Der Originale Name ist in den Akten des SV-Berger gut gesichert.
Natürlich hat der SV-Berger jetzt erst einmal den Betrieb eruiert und diesen nicht finden können. Auch die Steuernummer konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, auffällig ist für den SV-Berger, dass diese Rechnung ohne MwSt. Ausweisung erstellt wurde und so auch von der Versicherung angenommen wurde. Also, die Steuer hier komplett außen vorbleibt.
Somit es sich hier um einen Kleinunternehmer handeln muss.
Das wäre jetzt ein cleveres Geschäftsmodell.
Schauen wir jetzt aber auf die Rapporte:
Dann erkennen wir, dass dort Herr Mustermann Mitarbeiter von Polygonvatro ist. Bzw. Rechtsgeschäfte für Polygonvatro abwickelt. So zum Beispiel auf den Rapport-Belegen von Polygonvatro mit der Abrechnung von weiteren 7 Arbeitsstunden a 36,50.-€ für Polygonvatro mit der Adresse des Geschädigten und dann noch mit seiner eigenen Anschrift sich Rapporte mit dem Polygonvatro-Stempel für sich selber unterschreiben ließ.
Das sind keine prüfbaren Berechnungen, die ein Kunde auch nicht selber prüfen kann.
Daher ist es hier sicherlich notwendig, wenn die Staatsanwaltschaft, wie auch die Steuerprüfung im Fall Polygonvatro tätig wird um für die Verbraucher Klarheit zu schaffen.
Denn wenn die Versicherung bei allen den ca. 150.000 Schadensfälle/anno ca. 17-25 % bei Polygonvatro mehr bezahlen muß, wäre dies ein sehr großer Schaden, der den Versicherungen hier über die Rücken der Geschädigten entsteht und somit auch die Prämien für die Geschädigten in die Höhe gehen wird. Also dieses Vorgehen von Polygonvatro der Geschädigte Verbraucher dann auch noch die dubiose Bereicherung von Polygonvatro nochmals doppelt aus eigenem Geldbeutel mit den Erhöhungen zahlen muss.
Ein cleveres Geschäfts-Modell einer Geldmaschine ohne Risiko und Geldsicherung von den Versicherungen und ohne Reklamationsrisiko und Zurückhaltungsrecht im Mängelfall nach den Gesetzgebern.
Aber, wir machen ganz langsam und beginnen ganz von vorne.
Merke und Tipp:
Pauschalzuschläge auf Einheitspreise:
Grundlegend ist immer, dass Angebote und Auftragsbestätigungen generell kalkuliert werden müssen. Zumindest im Sinne des Unternehmers mit seinen Betriebskosten konform gehen müssen. Somit werden diese Preise so kalkuliert, dass alle Betriebs-Zuschläge auf die Einheitspreise einberechnet sind. Somit auf diese Preise keine Zuschläge mehr anfallen können bzw. dürfen, die in der Rechnung gesondert pauschal nochmals eingerechnet werden. Somit letztendlich diese Zuschläge wie hier von Polygonvatro nur dafür da sind, dass die Dumpingpreise der Stundensätze mit 36,50.-€ an reale Handwerkerpreise mit dieser Pauschale angepasst werden. Inwieweit hier ein Verstoß gegen die Gesetze GWB und UWG vorliegen um diese Dumpingpreise anbieten zu können und diese mit gesonderten Zuschläge dann wieder auf das Handwerker-Niveau zu bringen ist eine Rechtsfrage für die entsprechenden Rechtsorgane.Empfehlung:
Wenn Sie solche Positionen in Ihren Angeboten erkennen, streichen Sie diese einfach durch, Sie werden erkennen, dass der Auftrag auch ohne diese Positionen zustande kommt und sie sparen hier im Beispiel 17-25 % der Nettosumme.
Denn diese Zuschläge müssen bei Einheitsverträgen expliziert vereinbart werden. Was mit der Unterschrift des Geschädigten auf der Auftragsbestätigung zu einer weiteren zusätzlichen gewinnbringenden Zusatzeinkunft ohne jegliche Leistungen zu erbringen wird.
Abtretungserklärungen mit Polygonvatro
Polygonvatro Skandal Versicherungen und die Frage wie die Abtretung die Verträge verändert?

Teil 6 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema: Abtretungserklärungen von Polygonvatro:
Der Auslöser der gesamten Probleme ist die Abtretung, die der Geschädigte an Polygonvatro erteilt. Damit tritt der Geschädigte alle seine Rechte an seiner Schadensregulierung aus dem Versicherungsvertrag an Polygonvatro ab. Damit verzichtet der Geschädigte somit auf alle seine gesetzlichen Werkzeuge gegenüber einer handwerklichen Leistung in der Gegenleistung. Dazu zählen auch statthafte übliche Druckmittel des Einbehalts des Werklohns bei nicht abnahmefähigen Leistungen. Die Versicherung ist damit verpflichtet an Polygonvatro aus dem Schadensrecht des Geschädigten uneingeschränkt die Zahlungen vorzunehmen.
Auch wenn die Zahlungen vom Ist-Zustand nicht dem Soll-Zustand entsprechen.
Somit erhält Polygonvatro für Ihre nicht hinzunehmenden Leistungen immer Ihre vollen, überhöhten Forderungen. Bleibt gespannt an diesem Artikel im BauFachForum dran. Informieren ist besser als später den Ärger zu haben.
Begriffe zum Thema Abtretungserklärung:
Polygonvatro Skandal Versicherungen, Vorlage, Vordruck, Formular, Krankenkasse, Beispiel, Versicherung, Werkstatt, KFZ, Jobcenter, Muster Krankenkasse, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum. Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger. www.baufachforum.de
Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnungen von Polygonvatro:
Das Geschäftsmodell von Polygonvatro sieht vor, dass der Geschädigte ja seinen Schaden an die Versicherung an Polygonvatro abtretten soll. Jetzt müssen wir uns eine solche Abtretung einmal genauer anschauen.
Text der Abtretungsvereinbarung/Sicherheitsabtretung:
Auf dem Anschreiben-Kopf von Polygonvatro ist dabei der Geschädigte eingetragen. Also, diese Abtretung in der Prüfung durch den Sachverständigen deutlich an den Geschädigten gerichtet ist.
Text der Abtretungsvereinbarung/Sicherheitsabtretung:
Hiermit bestätigen wir ihnen dankend die Erteilung des Auftrags zur Durchführung der Dienstleistung:
Sanierung durch Wasserschaden, (wir verweisen hier auf das Leistungsverzeichnis aus o. a. Angebot, bzw. Projekte).
Sie treten hiermit ihre Versicherungsansprüche gegen nachstehende Versicherung aus dem Schadensfalls in Höhe unseres Vergütungsanspruchs die für uns zu erbringenden Leistungen an die POLYGONVATRO ab, die die Abtretung annimmt. Sie versichern, dass die abgetretenen Ansprüche frei von Rechten Dritter, d. h. nicht abgetreten, verpfändet oder gepfändet sind.
Was ist hier für einen SV auffällig?
Durchführung der Dienstleistungen:
Hier müssen wir jetzt erst klären, was die vor unterstrichenen Begriffe bedeuten. Denn hier werden ja lediglich nur Stichworte aufgeführt. Damit ist allerdings nicht sichergestellt, ob diese Ausdrücke auch für die hier verlangte Arbeit auch angewendet werden können.
Thema 1: Abtretungsvereinbarung/Sicherheitsabtretung:
Die Abtretung ist dabei das Abtreten der Rechte aus dem Versicherungsschaden an Polygonvatro. Das ist jetzt ja noch verständlich.
Aber, was ist jetzt eine Sicherheitsabtretung?
Die Sicherheitsabtretung ist dabei streng genommen die Sicherungszession was ein klares Rechtsgeschäft darstellt. Dabei gibt es den Kreditnehmer als Zedent, was hier die Versicherung darstellen dürfte und den Kreditgeber oder Zessionar, was hier Polygonvatro darstellen dürfte, was die Ansprüche des Geschädigten wäre und er diese an Polygonvatro abgibt. Damit wird für Polygonvatro, mit dieser Abtretung der Auftrag gesichert, selbst wenn Polygonvatro die Arbeiten nicht sach- und fachgerecht erbringt. Denn die Bestätigung, dass Polygonvatro das Geld auf jedem Fall zusteht, unterzeichnet der Versicherungsnehmer hier mit dieser Abtretung. Damit klammert Polygonvatro aus Ihrem Geschäftsmodell auch jegliche Gewährleistungen aus. Denn der Geschädigte hat jetzt ja kein Recht mehr seinen eigenen Auftrag zu prüfen. So zumindest aus technischer Sicht. Wie die Rechtseite dies sieht, muss von der geprüft werden. Entscheidend ist allerdings auch, dass der Versicherungsvertrag hier ja nur vorsieht, dass der Geschädigte den Auftrag an einen Handwerker oder Polygonvatro selber erteilen muss. Die Versicherung hat ja nicht das Recht im Namen des Geschädigten Aufträge zu erteilen. Daher darf die Versicherung auch nicht direkt an die Handwerker auszahlen. Und dieses Recht wird von Polygonvatro mit der sogenannten Sicherheitsabtretung von sich genommen und gebeugt. Jetzt steht Polygonvatro und der Geschädigte in einer vertraglichen Handwerkergrundlagen der VOB oder des BHG. Allerdings nicht mehr im Kontrollrecht mit der Auszahlung als Druckmitte zur Regulierung zu haben.
Das Nachbesserungsrecht:
Das Nachbesserungsrecht ist im Bauvertragsrecht eingegliedert.
Darunter versteht man, dass der Handwerker das Recht hat nach Fertigstellung seiner Leistungen seine fehlerhaften Leistungen nachbessern zu dürfen. Das nennt man Nacherfüllen. Also hat der Handwerker oder Polygonvatro das Recht einen wesentlichen wie auch einen unwesentlichen angezeigten Mangel vom IST-Zustand in den SOLL-Zustand zu bringen. Dazu wird eine angemessene Frist gesetzt in der der Handwerker und Polygonvatro dazu Möglichkeit bekommen. Vom rechtlichen Grundsatz sind dies § 637 BGB sowie § 13 Abs. 5 Nummer 2 VOB/B Frist die hier als Werkzeug vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Gleichfalls hat der Geschädigte allerdings auch das Recht auf die Nachbesserung durch einen Handwerker oder Polygonvatro.
Dazu hat der Gesetzgeber auch hier eine Grundlage für den Auftraggeber oder hier den Geschädigten geschaffen. Seit dem 01.01.2002 war hier eine neue Novellierung und das Gesetz wurde zum Gesetz von Nacherfüllung. Geregelt ist das Ganze im § 439 BGB. In der VOB/B ist dies nicht expliziert geregelt. Hier wird lediglich auf den § 439 BGB Bezug genommen.
Das Druckmittel zu Nachbesserung:
Das sind alles vom Gesetzgeber sehr gute Ansätze und gültige Gesetze um das Nachbesserungsbegehren beider Parteien zu klären. Aber, warum soll ein Handwerker oder Polygonvatro eigentlich freiwillig nachbessern?
Auch hier hat der Gesetzgeber einen Mechanismus eingerichtet. Hier kommt jetzt das Werklohn-Zurückbehaltungsrecht ins Spiel. Also hat der Geschädigte oder der Auftragnehmer das Recht beim Erkennen von Unzulänglichkeiten, Anzeigen zu stellen und dann auch den Werklohnzahlung zurück zu behalten. Das Ergibt sich aus § 641 Abs. 3 BGB und wird auf uns Sachverständige in unseren Gutachten auch so gelehrt. Die Nachbesserungskosten sind ja gerade das, was die Rechtseite von einem jeden Sachverständigen in jeder Klage des selbstständige Beweisverfahrens als Beweisfrage stellen. Und diese Frage ist immer die gleiche: Wie hoch sind die Kosten der Nachbesserung?
Jetzt kommt allerdings noch die Tatsache, dass der Versicherungsvertrag ja gerade das Werklohn-Zurückbehaltungsrecht nicht in sich verankert hat. Das ist ja auch nicht möglich. Denn die Auszahlung der Versicherung an den Geschädigten darf ja gerade dieses Werklohn-Zurückhaltungsrecht ja technisch wie auch rechtlich gar nicht beinhalten. Weil die Versicherung im Vertrag ja verpflichtet wird die Kosten des Geschädigten uneingeschränkt auszubezahlen. Das Zurückbehaltungsrecht hat nur der Geschädigte, wenn er mit den Leistungen des Handwerkers oder Polygonvatro Unzulänglichkeiten feststellt, die beseitigt werden müssen. Wir erkennen, dass somit Polygonvatro von der Versicherung immer ihr Geld bekommt. Egal ob hier billige Produkte und dazu noch Mehrleistungen abgerechnet werden, die gar nie angefallen sind. Denn das ist im Versicherungsvertrag so vertraglich vereinbart, dass die Versicherungen alle Kosten des Geschädigten kompromisslos nach Anforderung ausgleichen muss. Das ist der 6er im Lotto, den das Geschäftsmodell von Polygonvatro beinhaltet. Auch dann muss die Versicherung auszahlen, wenn Polygonvatro nicht sach- und fachgerecht gearbeitet hat. Und im Gegenzug verliert der Geschädigte sein Nachbesserungsrecht gegenüber Polygonvatro.
Also Polygonvatro die Geschädigten im Werkvertrag entscheidend in den dort gesetzlich verankerten Sicherungen für die Verbraucher zu Ihrem eigenen Vorteil übervorteilt.
Vertragliche Ausnutzungen:
Ausgehen müssen wir immer davon, dass ein Geschädigter, der einen normale durchschnittlichen beruf ausübt doch nicht im Vertragsrecht der VOB/B oder dem BGH bewandert ist. Und das wird von Polygonvatro, man ist verlegen zu sagen, einseitig in der Not der Geschädigten schamlos ausnutzt.
Der VOB/B Vertrag für handwerkliche Leistungen ist wohl ein ausgeglichener Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das ist eine gesetzliche Grundlage, dass hier das Vertragsgleichgewicht nicht zu Lasten einer Partei fällt. Aber, auch hier hat der Gesetzgeber eine klare Grundlage geschaffen, dass der Auftraggeber eigene Willenserklärungen abgeben kann, die dort vertraglich dann auch in einem VOB/B-Vertrag greifen.
Schauen wir uns dazu ein BGH-Urteil an:
Das Ganze wird im BGH, Urteil vom 27.11.2003 – VII ZR 346/01; NZBau 2004, 207 deutlich geklärt.
Der Auftraggeber hat nach § 1 Nr. 4 VOB/B ein sogenanntes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht. Damit kann der Auftraggeber einseitige Bestimmungen in den Werkverträgen verändern. Das nennt man das Willensrecht des Auftraggebers. Er kann den Leistungsumfang des Vertrags ändern. Dieses Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers kann aber nur von einem vertretungsberechtigten Dritten wirksam ausgeübt werden.
Nimmt der Auftraggeber einseitiges Leistungsbestimmungsrecht eine einseitige Willenserklärung nach VOB/B aus § 1 Nr. 4 VOB/B abgeben. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet auch diesen erweiterten Leistungsumfang auszuführen. Natürlich mit entsprechendem geldwertem Ausgleich. Er hat dann den Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 2 Nr. 6 VOB/B.
Das ist jetzt im Polygonvatro Fall der Knackpunkt.
Das Urteil sieht vor, dass damit § 2 VOB/B somit die Rechtsfolge dieses einseitigen Leistungsbestimmungsrechts eintritt. Sofern die Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B vorliegen. Die Erklärung nach § 1 Nr. 4 VOB/B muss vom Auftraggeber oder von einem Dritten Rechtsvertreter abgegeben werden. Danach wird diese Regelung mit Wirkung im gesetzlichen Rahmen rechtskräftig.
Und dies löst diese Sicherheitsabtretung von Polygonvatro aus. Der Geschädigte oder der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift, dass Polygonvatro vom Geschädigten berechtigt ist, seine Abrechnungen uneingeschränkt abzurechnen.
Und damit wird das Werklohn-Zurückbehaltungsrecht des Geschädigten gegenüber Polygonvatro außerhalb des Versicherungsvertrags aus dem VOB/B Vertrag heraus mit §1 und §2 ausgehebelt.
Ob dieser Geschäftsakt von Polygonvatro ein Vertrag gegen die guten Sitten nach § 138 BGB darstellt und somit gar nicht wirksam ist, muss die Staatsanwaltschaft und die Rechtseite klären.
Das Ganze mit diesen Abtretungen wäre nur möglich, wenn Polygonvatro ein Vertrauensvorschuss aus der Ethik heraus zum Geschädigten hätte, dass Sie fair und auch nach der Abtretung sach- und fachgerecht ihre Arbeiten erfüllen möchte.
Aber, das ist im Geschäftsmodell von Polygonvatro gar nicht enthalten. Denn die Gewinne bringen doch logischerweise nur wie hier im Fall der Einbau von Restposten und Billigware, die mit Höchstpreisen berechnet werden.
Ein mehr als Cleveres Geschäftsmodell von Polygonvatro, wo lediglich die Geschädigten schon mit der Meldung an die Versicherung die Schwarze Peter Karte gezogen haben. Daher muss hier in jedem Fall einzeln geprüft werden, ob die unaufgeforderte Vorstellung von Polygonvatro bereits aus dem Versicherungsvertrag heraus von der Versicherung heraus eine Datenschutzverletzung darstellt, wenn die Versicherung die Schadensadressen an Polygonvatro weitergibt.
Zurück zum Sachverständigen und den Nachbesserungskosten:
Hat der SV die Nachbesserungskosten ermittelt, dürfen vom Werkvertrag das 2-3 fache der Nachbesserungskosten einbehalten werden.
Ihr werdet erkennen, dass dabei meist weit mehr Kosten anfallen, wie die Angebote von Polygonvatro selber vortragen werden, ist ja keine Seltenheit darstellt. Vom Schadenersatz ganz zu schweigen, der hier angerichtet wird.
Und das ist das Druckmittel des Geschädigten. dass der Handwerker oder Polygonvatro ihre bis zur Anzeige geleisteten Werklöhne nicht bekommt. Sondern erst nach dem Herstellen von IST- zum SOLL erst der Werklohn fällig wird.
Das ist das Gewinnwunder von Polygonvatro:
Mit diesen Sicherheitsabtretungen nimmt Polygonvatro dem Geschädigten das Druckmittel des Nachbesserungsrecht. Also Polygonvatro ihr Geld immer und sofort uneingeschränkt aus der Abtretung von der Versicherung bekommt. Ob die Leistungen fertig oder im IST-Zustand dem SOLL-Zustand entsprechen, ist der Versicherung egal. Denn die Versicherung hat lediglich die Verpflichtung den finanziellen Schaden von seinem Versicherten zu nehmen. Und wenn der Versicherte dieses Recht aus den gesetzlichen Bestimmungen an Polygonvatro abgibt, hat die Versicherung keine Prüfpflicht gegenüber dem technischen Vertragsstand.
Also, warum soll Polygonvatro die Arbeiten fertigstellen oder Nachbessern, wenn Sie doch Ihren vollen überhöhten Werklohn bereits von der Versicherung bekommen hat bzw. ohne Reklamationsmöglichkeiten gesichert bekommt.
Ein Beispiel aus dem realen Leben:
Warum soll ein Löwe oder ein Wildtier, das vom Menschen gefüttert wird, zum Jagen gehen? Das Wildtier wird in die Sonne liegen und schlafen, bis der Mensch Ihm das Essen bringt. Also, warum soll Polygonvatro Nachbessern und die Billigware austauschen, wenn Sie doch das Geld uneingeschränkt über die Abtretung von der Versicherung bekommt? Denn die Versicherung steht ja nicht im Rechtsvertrag mit Polygonvatro. Der Vertrag ist lediglich zwischen Polygonvatro und dem Geschädigten entstanden. Also Polygonvatro jetzt Rechtsgeschäfte mit dem Namen der Geschädigten macht und seine Vorteile damit in Gewinne umsetzt. Der Werkvertrag zwischen Geschädigtem und Polygonvatro wird dabei ja nicht angegriffen. Es werden nur Rechte daraus zu nicht wirksamen Werkszeugen zum Nachteil des Geschädigten.
Zusammenfassung:
Oder, das Spiel der Erbsenzählerei???
Und das ist das Geschäftsmodell von Polygonvatro. Dadurch, dass Sie ja teilweise von den Versicherungen Vorschussrechnungen und selber erstellte Schlussrechnungen erstellen kann, bekommt Polygonvatro immer ihre überhöhten Kosten beglichen. Nachgebessert wird dann nur, wenn eine Rechtshilfe eingeschalten wird. Dabei werden, weil Geschädigte es nicht gewohnt sind Gerichtsprozesse zu führen, ein billiger Vergleich geschlossen. Das zu viel abgerechnete Geld, wird den Geschädigten dann als Entschädigung angeboten.
Auch das ist ein klares Geschäftsmodell von Polygonvatro:
Denn mit der Abtretung dieses Betrages klammert sich Polygonvatro dann auch noch aus der Gewährleistung von 2-5 Jahren aus. Der Geschädigte hat nie mehr das Recht auf Folgeschäden auf Polygonvatro zurückzugreifen.
Eine Geldmaschine, die Polygonvatro mit dem Nichtwissen der Geschädigten entwickelt und eingerichtet hat. Dass damit hunderte und tausende von Geschädigten ihre Vermögensanteile mit den Bauruinen verlieren, ist Polygonvatro völlig egal. Wer nicht mit einer Rechtschutzversicherung Klage einreichen kann, wird auf der Strecke bleiben.
Was ist eine GmbH?
Polygonvatro Skandal Versicherungen und die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen der Rechtsform von Polygonvatro?

Teil 7 der Hör – und Sehprobe Polygonvatro Skandal Versicherungen, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Thema: Was ist eine GmbH?
In Deutschland ist die Rechtsform von Firmen ganz streng gesetzlich geregelt. Das heißt, dass eine GmbH im Handelsregister eingetragen sein muss! Mit der Eintragung gibt es eine Handelsregister-Nummer. Der Gesetzgeber gibt hier strengstens vor, dass mit dem Agieren der Handelsregisternummer auch klar die GmbH zum Titel der Firma Rechtsform dem Verbraucher vorgetragen werden muss.
Schaut euch doch einfach einmal euere Rechnungen, Auftragsbestätigungen und allem voran die Abtretungserklärung genauer an. Dann werdet Ihr erkennen, dass immer verschiedentlich Polygonvatro GmbHs mit der Handelsregisternummer 10733 Amtsgericht Siegen agieren. Auf den Dokumenten, die allerdings euere Vertragsgrundlagen sind erkennt Ihr, dass dort lediglich POLIGONVATRO mit der Handelsregisternummer, allerdings nicht mit der Rechtsbezeichnung der Firma GmbH bezeichnet ist. Bleibt gespannt an diesem Artikel im BauFachForum dran.
Informieren ist besser als später den Ärger zu haben.
Begriffe zum Thema GmbH:
Polygonvatro Skandal Versicherungen, Organigramm, Rechtsform, Logo, Schaubild, Holding, Stammkapital, Aufbau, Haftung, Struktur, Handelsregister, Firma, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf passende Videos vom BauFachForum. Dazu verlässt Ihr das BauFachForum und Ihr kommt auf unseren YouTube-Kanal vom BauFachForum. Wenn euch ein Shorts zusagt, könnt Ihr zum ausführlichen Thema weiterklicken.
Erschöpfende Auskünfte findet Ihr in der Skandalzeitung vom BauFachForum Wilfried Berger.
Videoproduktion: BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger. www.baufachforum.de
Was ist eine GmbH?
Um jetzt die nachfolgenden Rechnungsgrundlagen und Prüfung zu verstehen, aber auch die vor bereits vorgetragenen Grundlagen von Rechnungen und Firmenwerbung zu verstehen, wollen wir erst einmal klären, was eine GmbH als Rechtsform darstellt. Bzw. was Polygonvatro für eine Firmenrechtsform ist. Denn wir sind immer noch an der Abtretungserklärung von Polygonvatro im Detail. Das bedeutet, dass wir letztendlich wissen müssen, wem wir eigentlich diese Abtretung unterschreiben und aushändigen.
Unter einer GmbH wird eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet. Das Ziel der Unternehmen ist dabei, das Privatvermögen nicht in die Firmenhaftung mit einzubringen. Damit ist die GmbH letztendlich eine sogenannte juristische Person, die als Mindeststammkapital minimal 25.000.-€ einbringen muss.
Dieses Firmen-Stammkapital ist dabei auch lediglich die Haftungsdeckung, wenn die GmbH beispielsweise mit Mängelanzeigen behaftet wird.
Wer vertritt die GmbH:
Das ist ein ganz heikles Thema, das später noch mit einer rechtskräftigen Unterschrift erklärt wird.
Rechtlich vertreten wird oder kann eine GmbH nur von den Menschen vertreten werden, die im Handelsregister unter der Handelsregisternummer öffentlich erkennbar eingetragen sind. Jetzt müssen wir unterscheiden, was das Unterschreiben eines Rapportnachweises ist oder eine Unterschrift auf der Abtretungserklärung oder die Sicherheitsabtretung ist. Beides sind klare Rechtsgeschäfte mit den Geschädigten. Also diese Unterschriften nur von den Geschäftsführern unterschrieben werden darf oder von Menschen, die unter der Handelsregisternummer als Handlungsberechtigte verzeichnet sind.
Also immer unterschieden werden muss, was eine Baustellenhandlung und ein Rechtsakt ist. Dazu später mehr. Dort im Handelsregister können Geschäftsführer und Prokuristen eingetragen werden. Gleichfalls Bedienstete, die nur im gewissen Umfang mit der GmbH Rechtsgeschäfte betreiben können und dürfen. Dazu gehören auch gesetzliche Gesellschafterversammlungen die uns hier im Thema allerdings nicht tangieren.
Bei den Haftenden der GmbH kann auch ein Geschäftsführer benannt werden und im Handelsregister eingetragen sein. Hier spricht man dann vom Leiter das operativen Geschäftes der GmbH.
Bei den Organen ist die Gesellschafterversammlung: Das höchste Beschlussorgan. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die grundlegenden Fragen der Gesellschaft, das mit sogenannten Stimmrechten ausgelegt ist. Hat eine GmbH mehr als 500 Mitarbeitern ist ein Aufsichtsrat gesetzlich verpflichtet.
Zum Verständnis im Polygonvatro-Fall:
Fertigt Polygonvatro dem Geschädigten und damit auch der Versicherung ein Dumping-Angebot, was Sie ja mit den Verträgen mit der Versicherung machen kann um die harte Konkurrenz der Mitbewerber, den Handwerksunternehmen die der HWK angeschlossen sind vom Markt zu drängen. Beispielsweise mit einer Auftragssumme über 50.000.-€ in einem Großschaden. Dann könnte der Geschädigte, wenn Polygonvatro ihre Rechnungen bei der Versicherung eingefordert hat und diese 50.000.-€ mit beispielsweise Mehrkosten von 20.000.-€ = 70.000.-€ bekommen hat die Haftung nicht bei 70.000.-€ gegenüber Polygonvatro einfordern. Wenn Polygonvatro wie in den Fällen von SWR3 und den Gutachten vom BauFchForum die Leistungen unvollständig, oder nicht in der Qualität des SOLL-Zustandes geliefert hat und auch keine Abnahme vom Geschädigten unterschrieben wurde, Polygonvatro schon in mächtigem Gewinn steht. Und das, ohne Nachbesserungen vorzunehmen. Also nochmals zum Verständnis wie in den Vortexten bereits erklärt, die Versicherung alle Rechnungen von Polygonvatro mit der Abtretungsbewilligung vom Geschädigten kommentarlos auszahlt, Polygonvatro immer Ihre realen, überteuerten Rechnungen bezahlt bekommt.
Kommt es jetzt aber zu einem Bauschadens-Prozess vor einem Landgericht, muss eine GmbH nur mit einer Mindesthaftung von 25.000.-€ haften und nicht mehr.
Wir werden erkennen, wenn Polygonvatro Ihr Geld bereits von der Versicherung bekommen hat, es doch eine gewinnbringende Grundlage ist, die Nachbesserungen und Reklamationen nicht zu bearbeiten. Denn das Prozessrisiko ist dabei meist kleiner wie das Geld, das Polygonvatro bereits von der Versicherung erhalten hat. Das Ganze ist für Polygonvatro immer eine Gewinnrunde durch die Abtretungserklärung bzw. einer Sicherungsabtretung.
Alleine aus der Grundlage der Firmen-Rechtsform. Der Eingriff ins Privatvermögen wäre nur möglich, wenn der Geschäftsführer über die Staatsanwaltschaft mit einer strafbaren Handlung verurteilt werden würde. Dann würde die sogenannte Durchgriffshaftung eintreten.