29.176 BGH Urteil Wohnungseigentümer im Einzelrecht.

Thema: Eigentumswohnung, Wohnungsbesitz, Eigentumsgemeinschaft, Eigentümmerversammlung.
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Kurzbeschreibung:
Der BGH kommt zu der Auffassung, dass auch ein einzelner Wohnungseigentümer die Beseitigung von Unzulänglichkeiten am Gemeinschaftseigentum verlangen kann, wenn diese zwingend gefordert sind, wenn dabei am Gemeinschaftseigentum oder seinem Eigentum Schäden verursacht werden. Dazu lässt der BGH in Bezug auf finanzielle Schwierigkeiten oder dem Alter einzelner Wohnungseigentümern keinen Spielraum. Dabei ist der BGH der Auffassung, dass wenn die Wohnungseigentümer diese Sanierungsmaßnahmen nicht beschließen, Sie sich dann selber schuldhaft werden und auch schadensersatzpflichtig gemacht werden.


Link zum Bericht:  Wohnungseigentümer mit Einzelrecht.