29.151 Kann sich ein Planer aus von Planungsaufgaben freizeichen?

Thema: Planer, Architekt, Bauleiter, Urteil.
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Kurzbeschreibung:
Das leidige Thema unserer Bauschäden. Tritt ein Bauschaden ein und der Sachverständige führt dies auf einen Planungsfehler zurück, verweist der Architekt sofort auf seine Leistungsphasen und lehnt jegliche Verantwortung ab. Entscheidend ist allerdings immer, in welche Verantwortung der Planer > still schweigend < gegenüber seinem Auftraggeber steht. Der folgende Fall und das Urteil des BGH’s zeigen deutlich auf, dass eine pauschale Freizeichnung nicht möglich ist, da die Pflichten einen wesentlich größeren Teil der Pflichten beinhaltet als vermutet. 


Zum Bericht: Urteil 29.151 Kann sich ein Planer von den Planungsaufgaben frei zeichnen?