Qualität und Leistung

Einleitung:
Dem Sachverständigen liegen die Prüfberichte, die BELU aufführt, nicht vor. Auch ist es dem Sachverständigen nicht möglich in den Prüflisten, diese Prüfzeugnisse einzusehen, da keine Prüfnummern angegeben sind.
Daher sollte der Handwerker, darauf bestehen, dass Ihm diese Prüfberichte ausgehändigt werden um zu prüfen, inwieweit – was – geprüft wurde.

 Überprüfung der Befestigung:
Die Werbeschrift zeigt auf, dass eine >Lastwechsel< geprüft wurde.
>Lastwechsel< sollte jedoch nicht mit >Lastabtragung< verwechselt werden. So wie die Werbung suggeriert, handelt es sich um eine Schließprüfung der Schließzyklen.
Problematisch stellt sich dabei dar, dass Herr Ludwig, diese Prüfung in seiner Werbung dafür verwendet, dass ein Ausklotzen nicht mehr erforderlich ist.
Das Ausklotzen und die Lastabtragung ist jedoch aus dem >Leitfaden für den Fenstereinbau< wie auch in den >technischen Richtlinien des Glaserhandwerks< Heft Nr. 3 eindeutig festgelegt und verlangt.

 

		
		
	


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