Abweichungen vom LV

Abweichungen vom LV
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Darf eine >Trockenbauwand< vom Leistungsverzeichnis (LV) abweichen, wenn auf den > Stand der Technik < hingewiesen wird und die Abweichung erst nach einem Naturereignis eines Wasserschadens bemerkt wurde?

Kann eine Nachbesserung der Leistung dann - bemerkt im Extremfall - vom Handwerker und Unternehmer, mit der Unverhältnismäßigkeit des Aufwands abgelehnt werden?
Der BGH hat hier eine klare Entscheidung getroffen.
Man darf gespannt sein.

Weiteres aus dem Inhalt

Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.