Verlade und Montagekosten

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Bitte Liebe >Wissenskartenbesitzer<, versucht nie, einen Auftrag zu erhalten, bei dem Ihr spekuliert, dass ihr dem Kunden im Auftragsgeschehen später Kosten aufrechnen könnt mit denen er nicht gerechnet hat. Macht dem Kunden immer klare und aussagekräftige Angebote. Der Sachverständige spricht dabei von >Prüfbaren Angeboten oder Rechnungen<. Wenn diese >Angebote< und Rechnungen, nicht prüfbar sind, sind diese auch nicht wirksam. Dazu jetzt das Urteil des OLG Zweibrücken.

Weiteres aus dem Inhalt

Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.