29.169 AGBG 10 Nr 4 Klausel in einem Bauvertrag:

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AGBG § 10 Nr. 4 Die >Klausel< in einem Bauträgervertrag: >Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffeauswahl - soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten.< Ein Satz, mit dem sich der BGH kümmern musste. Das Ergebnis ist beeindruckend

Weiteres aus dem Inhalt

Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.