29.153 Urteil unberechtigtes Mängelverlangen.

29.153 Urteil unberechtigtes Mängelverlangen.
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Der Kunde ist immer der Meinung, dass er alles was Ihn stört, in der >Mängelbeseitigungspflicht< vom Unternehmer, beseitigen lassen kann. Diese Berechtigung hat er sehr wohl. Entscheidend ist allerdings immer, ob er seine Pflichten berücksichtigt hat und seine Mängelanzeige auch in der Verantwortung des Unternehmers liegt. Denn Mängelanzeigen bedeutet nicht nur >etwas für die Reklamation gefunden zu haben<. Im Gegenteil. Um eine Reklamation auszusprechen, muss der Käufer vorab seine Pflichten prüfen.

Weiteres aus dem Inhalt

Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.