Wer bestimmt im Möbelbau; ob ein >Mangel< vorliegt?

Wer bestimmt im Möbelbau; ob ein >Mangel< vorliegt?
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Ein Bericht, der bereits unter den Urteilen zu finden ist. Ein Schreiner fertigte ein Möbel mit allem erdenklichen Aufwand gegenüber dem Kunden. Der Kunde bekam das Möbel, reklamierte verschiedene Sachen unter anderem die Zusammensetzung des Furnierst >Splint an Splint<. Der Handwerker lehnte den Mangel >Splint an Splint< Stoßung vom Furnier ab da dies fachmännisch zu werten ist. Der Sachverständige bestätigte dem Richter auf der Baustelle, dass auch eine Verlegung >Kern an Kern< möglich gewesen wäre. Damit hat der Handwerker einen >Mangel< zur Nachbesserung abgelehnt, der vorhanden war und hat somit den Vertrag einseitig gebrochen. Somit konnte der Kunde in der Widerklage >Wandlung< verlangen. Der Handwerker verlor für 8.000.-€, das Möbel und erhielt keinen Werklohn! Gleichfalls mußte der Handwerker noch ca. 3.500.-€ Gerichtskosten übernehmen. Eine spannende Geschichte, die zum Nachdenken bewegt.

Weiteres aus dem Inhalt

Der Bericht enthält 23 Seiten, ca. 57 Bilder: was ist den immer entscheidend, der Schreiner, der Kunde, Analyse, Kommentar Autor, visuelle Beurteilung von Möbeln, was war entscheidend, Verhältnismäßigkeit, Aktenstudium, was brachte diese Sache zum Streit, was bedeutet Reklamation, Mängel, die Mängel und die technische Würdigung, Stellungnahme des Autors, die Bemusterung, die angezeigten Mängel, Beurteilung des Gutachters, das niederschmetternde Egebnis.

Diesen Artikel haben wir am Montag, 22. August 2011 in unseren Katalog aufgenommen.