Widerspruchrecht bei einer Innentreppe

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Kurzbeschreibung:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Deutschland bestimmt, dass der Verbraucher ein Widerspruchrecht auf einen geschlossenen Vertrag gesetzlich zugestanden bekommt. Hier das erste Urteil in der Angelegenheit mit einer Renovierung einer Innentreppe. Wer den Kunden nicht ausführlich über den Widerspruch des Auftrags aufklärt, verliert auch in einem Werkvertrag seinen Auftrag und wird Schadensersatzpflichtig.


Link zum Bericht: Widerspruchbelehrung bei einem Werkvertrag.
Link zum Bericht: Widerspruchrecht und deren Auswirkungen. Das BauFachForum hat bereits berichtet.