Urteil Landessozialgericht Hessen Ski-Unfall auf einer Arbeitstagung

     
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Kurzbeschreibung zum Thema
Das Landessozialgericht Hessen musste sich mit dem Thema beschäftigen, ob ein Ski Unfall während einer Führungskräfte-Tagung in den Bergen in einem Skigebiet als Arbeitsunfall zu werten ist oder nicht. 
Eine spannende Frage, bei der man denken könnte, dass die Tagung ja ganztägig mit Übernachtung organisiert war und somit der Mitarbeiter von der Tagung ja nicht nach Hause gehen konnte. Somit der normale Menschenverstand verstehen müsste, dass dann auch 24 Stunden um die Uhr der Aufenthalt als Arbeitszeit zu werten wäre. Daher wird es spannend werden, zu sehen, wie das Landessozialgericht Hessen die Sache sieht? 
Link zum Thema: Ski-Unfall während Geschäftstagung nicht versichert.