>Energiebedarfsrechnung< Sonderleistung?

>Energiebedarfsrechnung< Sonderleistung?
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Gehört eine >Energie-Bedarfsrechnung < zu einer Sonderleistung, bzw. führt sie zu einem separaten >Beratungsvertrag < neben dem Kaufvertrag, oder gehört diese Berechnung zur Verkaufsabsicht des Verkäufers, seine Ware abzusetzen? Eine Thematik, mit der die Handwerker sehr behutsam umgehen sollten. Denn, das Urteil wird manchen überraschen!

Weiteres aus dem Inhalt

Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.