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Fensterbauer, sollten sich diese Urteil genauestens betrachten. Der BGH, ist sich seines Urteils ganz sicher. Entscheidend ist, dass der Handwerker, für das Garantiert, was er einbaut. Dabei ist ein Werbeversprechen des Herstellers ohne >Zulassung< und Funktionstauglichkeit, immer das Problem von denjenigen, der es einbaut und liefert. Ein Urteil, das zu denken gibt.
Weiteres aus dem Inhalt
Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.
Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.