29.1 Abnahmefähigkeit ist eine Rechtsfrage.

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Die Schilderung:Ein Kunde in einem Mehrfamilienwohnblock hatte sich dazu entschieden, eine neue Wohnungeingangstüre einbauen zu lassen. Um jedoch keine erheblichen Rohbauarbeiten in Kauf zu nehmen, entschloss er sich, die alte Stahlzarge bei zu behalten und eine neue Türe aufzusetzen. Er holte bei einem Schreiner ein Angebot ein und bestellte per Auftragsbestätigung, das neue Türblatt mit der Montage auf die alte Zarge.

Weiteres aus dem Inhalt

Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.