Formulare und Vordrucke für den Bauschaffenden
Wer schreibt schon gerne?
Natürlich möchte der Handwerker oder Bauherr, gerne schnell in die Praxis gehen. Aber, ein gutes Arbeitsklima erhalten Sie nur, wenn Sie zu den Verträgen auch technische klare Grundlagen beilegen.
In dieser Abteilung erhält der Bauschaffende (Handwerker wie auch Bauherr), fertige Vordrucke, die den Verträgen beigelegt werden können oder im Reklamationsfall verwendet werden können.
Vorgehensweise:
Nachdem Sie diese Musterboschüren gekauft haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Danach wird die Broschüre mit den Vortexten, Ihrem Logo und Ihrer Anschrift überarbeitet. Die Fertigstellung erfolgt innerhalb 10 Arbeitstagen. Danach haben Sie für Ihre Belange die Beiblätter für eine klare Vertragsfertigung.
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Gibt es bei Kindern keine Norm?
Bzw. gibt es für Kinderbetten eine Norm? Oder kann ich nur wie ich möchte, ein Kinderbett bauen?
Eine berechtigte Frage.
Aber, wenn wir nachdenken werden wir gleich erkennen, dass wenn ein Kind sich in einem Kinderbett verletzt oder noch schlimmer zu Tode kommt, greift sofort die Staatsanwaltschaft in das Geschehen ein. Aus diesem Grunde muss es technisch gesehen auch eine entsprechende DIN geben, die für die Funktion eines Kinderbettes zuständig ist.
In dieser Vertragsgrundlage, ist eine Gebrauchsanweisung ausgeschrieben, deren Forderungen unbedingt eingehalten werden muss.
Der Fenstereinbau und seine Eigenheiten.
Für den Sachverständigen die imer wiederkehrenden Streitangelegenheiten. Der Bauherr wünscht einen Einbau nach dem >Stand der Technik< und der Handwerker möchte nur ausschäumen. Diese Vertragsbeilage, stellt die Grundlagen des Fenstereinbaus dar, die unmissveständlich sind, wenn diese zum Vertragsgegenstand werden.
Aber, auch für Handwerker, die beispielsweise Fenster nur liefern und diese später vom Bauherrn oder einem Subunternehmer vom Bauherrn eingebaut werden, müssen nach dem >Stand der Technik< eingebaut werden. Dazu hat der Handwerker mit der Lieferung eine Hinweispflicht. Diese Zusammenstellung, im Liefervertrag eingegliedert, stellt gerade diese Hinweispflicht dar.
Die Vortexte können nach Ihren Belangen verändert werden.
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